Wird das AKW Gösgen bald ausgeschaltet oder ohne Bewilligung betrieben? Oder gibt es gar ein abgekartetes Verfahren?

ShortId
18.5544
Id
20185544
Updated
28.07.2023 03:22
Language
de
Title
Wird das AKW Gösgen bald ausgeschaltet oder ohne Bewilligung betrieben? Oder gibt es gar ein abgekartetes Verfahren?
AdditionalIndexing
66
1
Texts
  • <p>Das Kernkraftwerk Gösgen (KKG) verfügt wie alle anderen Schweizer Kernkraftwerke über eine unbefristete Betriebsbewilligung, und es darf betrieben werden, solange seine Sicherheit gewährleistet ist. Ein Dahinfallen der kantonalen Wassernutzungskonzession des KKG am 29. September 2018 würde nicht von sich aus zum Erlöschen der Betriebsbewilligung führen. Am 20. September 2018 hat das UVEK dem Gesuch des KKG betreffend Entnahme und Rückgabe von Kühlwasser aus der Aare und weiteren gewässerschutz- und fischereirechtlichen Bewilligungen mit Auflagen entsprochen. Einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde vorsorglich die aufschiebende Wirkung entzogen. Damit ist ein ununterbrochener Weiterbetrieb des KKG möglich. Gegen den Entscheid können die Parteien Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.</p>
  • <p>Am 28. September 2018 läuft mit den Wassernutzungskonzessionen auch die Betriebsbewilligung des AKW Gösgen aus. Noch liegt weder eine Verfügung zu einer neuen Konzession noch eine solche zu den Beschwerden dagegen vor. Trotz auslaufender Betriebsbewilligung gibt es keine Hinweise für Vorbereitungen zur Ausserbetriebnahme des AKW auf den 29. September 2018. Gesuchstellern wie Beschwerdeführenden steht der Weiterzug offen.</p><p>- Wurden Szenarien vorbereitet?</p><p>- Oder werden dem AKW Konzessionen trotz laufenden Verfahren erteilt?</p>
  • Wird das AKW Gösgen bald ausgeschaltet oder ohne Bewilligung betrieben? Oder gibt es gar ein abgekartetes Verfahren?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Kernkraftwerk Gösgen (KKG) verfügt wie alle anderen Schweizer Kernkraftwerke über eine unbefristete Betriebsbewilligung, und es darf betrieben werden, solange seine Sicherheit gewährleistet ist. Ein Dahinfallen der kantonalen Wassernutzungskonzession des KKG am 29. September 2018 würde nicht von sich aus zum Erlöschen der Betriebsbewilligung führen. Am 20. September 2018 hat das UVEK dem Gesuch des KKG betreffend Entnahme und Rückgabe von Kühlwasser aus der Aare und weiteren gewässerschutz- und fischereirechtlichen Bewilligungen mit Auflagen entsprochen. Einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde vorsorglich die aufschiebende Wirkung entzogen. Damit ist ein ununterbrochener Weiterbetrieb des KKG möglich. Gegen den Entscheid können die Parteien Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.</p>
    • <p>Am 28. September 2018 läuft mit den Wassernutzungskonzessionen auch die Betriebsbewilligung des AKW Gösgen aus. Noch liegt weder eine Verfügung zu einer neuen Konzession noch eine solche zu den Beschwerden dagegen vor. Trotz auslaufender Betriebsbewilligung gibt es keine Hinweise für Vorbereitungen zur Ausserbetriebnahme des AKW auf den 29. September 2018. Gesuchstellern wie Beschwerdeführenden steht der Weiterzug offen.</p><p>- Wurden Szenarien vorbereitet?</p><p>- Oder werden dem AKW Konzessionen trotz laufenden Verfahren erteilt?</p>
    • Wird das AKW Gösgen bald ausgeschaltet oder ohne Bewilligung betrieben? Oder gibt es gar ein abgekartetes Verfahren?

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