Neue Staatssekretärin für Bildung, Forschung und Innovation. Unbeantwortete Fragen und Präzisierungen

ShortId
18.5592
Id
20185592
Updated
28.07.2023 03:31
Language
de
Title
Neue Staatssekretärin für Bildung, Forschung und Innovation. Unbeantwortete Fragen und Präzisierungen
AdditionalIndexing
04;2831
1
Texts
  • <p>Frau Hirayama beherrscht eine zweite Amtssprache (Französisch) in Wort und Schrift. Das Studium an der Universität Freiburg war dabei zwar hilfreich, garantiert aber allein keine umfassenden Sprachkenntnisse. Dessen ist sie sich persönlich sehr bewusst und auch, dass ihre aktiven Französischkenntnisse aufgefrischt werden müssen. Sie wird die dazu notwendigen Schritte vor Stellenantritt unternehmen. Artikel 8 der Sprachenverordnung (SPV; SR 441.11) sieht vor, dass der Arbeitgeber innert eines Jahres die zur Verbesserung der Sprachkenntnisse notwendigen Massnahmen ergreift, wenn ein Kadermitglied bei seiner Anstellung die sprachlichen Anforderungen noch nicht erfüllt. Entsprechende Massnahmen sind im Fall der Staatssekretärin eingeleitet, die Bedingungen der Sprachenverordnung sind damit eingehalten. Auch bei allfälligem sprachlichem Nachholbedarf stehen persönliche Sensibilität für Mehrsprachigkeit, Bewusstsein der Lücken sowie Wille und Motivation, die fehlenden Kenntnisse zu erwerben, im Vordergrund. Unabhängig von der Erstsprache der Kandidierenden sind uns konkret keine Fälle im Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung bewusst, bei denen festgestellter Verbesserungsbedarf in einer weiteren Amtssprache für den Anstellungsentscheid relevant gewesen sein könnte.</p>
  • <p>Ich nehme die in der Antwort zur Frage 18.5436 nicht beantworteten Fragen noch einmal auf:</p><p>- Ist es schon vorgekommen, dass französisch- oder italienischsprachige Personen in hohe Kaderstellen berufen wurden, die des Deutschen nicht mächtig waren?</p><p>- Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass diese Wahl im Widerspruch steht zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung?</p><p>Sie schreiben, sie beherrsche Französisch schriftlich und mündlich, schliesslich habe sie einen Teil ihrer Studien in Freiburg gemacht. In ihrem CV steht aber, dass sie in Freiburg ein Jahr Chemie studiert habe.</p><p>- Reicht ein Jahr Chemie, um eine Sprache zu beherrschen?</p>
  • Neue Staatssekretärin für Bildung, Forschung und Innovation. Unbeantwortete Fragen und Präzisierungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Frau Hirayama beherrscht eine zweite Amtssprache (Französisch) in Wort und Schrift. Das Studium an der Universität Freiburg war dabei zwar hilfreich, garantiert aber allein keine umfassenden Sprachkenntnisse. Dessen ist sie sich persönlich sehr bewusst und auch, dass ihre aktiven Französischkenntnisse aufgefrischt werden müssen. Sie wird die dazu notwendigen Schritte vor Stellenantritt unternehmen. Artikel 8 der Sprachenverordnung (SPV; SR 441.11) sieht vor, dass der Arbeitgeber innert eines Jahres die zur Verbesserung der Sprachkenntnisse notwendigen Massnahmen ergreift, wenn ein Kadermitglied bei seiner Anstellung die sprachlichen Anforderungen noch nicht erfüllt. Entsprechende Massnahmen sind im Fall der Staatssekretärin eingeleitet, die Bedingungen der Sprachenverordnung sind damit eingehalten. Auch bei allfälligem sprachlichem Nachholbedarf stehen persönliche Sensibilität für Mehrsprachigkeit, Bewusstsein der Lücken sowie Wille und Motivation, die fehlenden Kenntnisse zu erwerben, im Vordergrund. Unabhängig von der Erstsprache der Kandidierenden sind uns konkret keine Fälle im Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung bewusst, bei denen festgestellter Verbesserungsbedarf in einer weiteren Amtssprache für den Anstellungsentscheid relevant gewesen sein könnte.</p>
    • <p>Ich nehme die in der Antwort zur Frage 18.5436 nicht beantworteten Fragen noch einmal auf:</p><p>- Ist es schon vorgekommen, dass französisch- oder italienischsprachige Personen in hohe Kaderstellen berufen wurden, die des Deutschen nicht mächtig waren?</p><p>- Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass diese Wahl im Widerspruch steht zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung?</p><p>Sie schreiben, sie beherrsche Französisch schriftlich und mündlich, schliesslich habe sie einen Teil ihrer Studien in Freiburg gemacht. In ihrem CV steht aber, dass sie in Freiburg ein Jahr Chemie studiert habe.</p><p>- Reicht ein Jahr Chemie, um eine Sprache zu beherrschen?</p>
    • Neue Staatssekretärin für Bildung, Forschung und Innovation. Unbeantwortete Fragen und Präzisierungen

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