Killen des Fonds Landschaft Schweiz gegen den klaren Willen des Parlamentes

ShortId
18.5599
Id
20185599
Updated
28.07.2023 03:06
Language
de
Title
Killen des Fonds Landschaft Schweiz gegen den klaren Willen des Parlamentes
AdditionalIndexing
04;52
1
Texts
  • <p>Im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative "Erneuerung des Fonds Landschaft Schweiz" hat die UREK-S - wie das vom Parlamentsgesetz vorgesehen ist (Art. 112 Abs. 3) - dem Bundesrat Bericht und Erlassentwurf der Kommission zur Stellungnahme unterbreitet. Der Bundesrat kommt in seiner Stellungnahme vom 7. November 2018 - wie auch die UREK in ihrem Bericht - zum Schluss, dass der Fonds Landschaft Schweiz in den letzten 28 Jahren gute Arbeit geleistet hat. Durch die rund 2500 unterstützten Projekte konnte ein wichtiger Beitrag zur Aufwertung und Pflege der Schweizer Landschaften geleistet werden. Der Bundesrat würde eine Weiterführung des Fonds Landschaft Schweiz auf privater Basis begrüssen. Er spricht sich jedoch aus ordnungspolitischen Gründen gegen eine erneute Äufnung des Fonds mit Bundesmitteln aus: </p><p>- Zum einen sah das Parlament bei der Errichtung des Fonds 1991 eine einmalige Einlage des Bundes vor. </p><p>- Zum andern erhöhen Spezialfonds die Komplexität der Bundesrechnung und verringern deren Transparenz, dies umso mehr, wenn entsprechende Bundesbeschlüsse alle zehn Jahre erneut zur Diskussion gestellt werden. Der Entscheid über den Erlassentwurf und damit über die erneute Äufnung des Fonds Landschaft Schweiz liegt beim Parlament.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat beschlossen, den Fonds Landschaft Schweiz nicht zu verlängern; dies, obwohl im Ständerat bereits die Beratung des Entwurfes zur angenommenen parlamentarischen Initiative der UREK-S 18.401 ansteht, mit welchem der Fonds verlängert werden soll.</p><p>- Wieso foutiert sich der Bundesrat um die klaren Parlamentsentscheide zugunsten des Fonds?</p><p>- Mit welchen Instrumenten will er die wichtigen und nachweislich positiven Wirkungen des Fonds erreichen, wenn er diesen nicht mehr zur Verfügung hat?</p>
  • Killen des Fonds Landschaft Schweiz gegen den klaren Willen des Parlamentes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der Behandlung der parlamentarischen Initiative "Erneuerung des Fonds Landschaft Schweiz" hat die UREK-S - wie das vom Parlamentsgesetz vorgesehen ist (Art. 112 Abs. 3) - dem Bundesrat Bericht und Erlassentwurf der Kommission zur Stellungnahme unterbreitet. Der Bundesrat kommt in seiner Stellungnahme vom 7. November 2018 - wie auch die UREK in ihrem Bericht - zum Schluss, dass der Fonds Landschaft Schweiz in den letzten 28 Jahren gute Arbeit geleistet hat. Durch die rund 2500 unterstützten Projekte konnte ein wichtiger Beitrag zur Aufwertung und Pflege der Schweizer Landschaften geleistet werden. Der Bundesrat würde eine Weiterführung des Fonds Landschaft Schweiz auf privater Basis begrüssen. Er spricht sich jedoch aus ordnungspolitischen Gründen gegen eine erneute Äufnung des Fonds mit Bundesmitteln aus: </p><p>- Zum einen sah das Parlament bei der Errichtung des Fonds 1991 eine einmalige Einlage des Bundes vor. </p><p>- Zum andern erhöhen Spezialfonds die Komplexität der Bundesrechnung und verringern deren Transparenz, dies umso mehr, wenn entsprechende Bundesbeschlüsse alle zehn Jahre erneut zur Diskussion gestellt werden. Der Entscheid über den Erlassentwurf und damit über die erneute Äufnung des Fonds Landschaft Schweiz liegt beim Parlament.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat beschlossen, den Fonds Landschaft Schweiz nicht zu verlängern; dies, obwohl im Ständerat bereits die Beratung des Entwurfes zur angenommenen parlamentarischen Initiative der UREK-S 18.401 ansteht, mit welchem der Fonds verlängert werden soll.</p><p>- Wieso foutiert sich der Bundesrat um die klaren Parlamentsentscheide zugunsten des Fonds?</p><p>- Mit welchen Instrumenten will er die wichtigen und nachweislich positiven Wirkungen des Fonds erreichen, wenn er diesen nicht mehr zur Verfügung hat?</p>
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