Saudi-Arabien. Widerruf bereits erteilter Bewilligungen für Kriegsmaterialexport

ShortId
18.5617
Id
20185617
Updated
28.07.2023 03:19
Language
de
Title
Saudi-Arabien. Widerruf bereits erteilter Bewilligungen für Kriegsmaterialexport
AdditionalIndexing
09;15
1
Texts
  • <p>Seit 2009 bewilligen der Bundesrat und die zuständigen Behörden ausschliesslich Feuerwaffen zu privaten Zwecken sowie Ersatzteile und Munition zu bereits früher nach Saudi-Arabien exportiertem Kriegsmaterial. Aufgrund des Jemen-Konflikts hat der Bundesrat die Praxis 2016 weiter verschärft. Seit 2016 werden Gesuche, bei denen ein erhöhtes Risiko für eine Verwendung im Jemen-Konflikt besteht, abgelehnt. Im Ergebnis wurden seither nur noch Ersatzteile und Munition zu Flugabwehrsystemen bewilligt, bei denen kein Grund zur Annahme besteht, dass sie in Jemen eingesetzt werden. Im Lichte dieser Praxis wurde 2015 Kriegsmaterial für 5,8 Millionen Franken, 2016 für 12,2 Millionen Franken, 2017 für 4,8 Millionen Franken und im laufenden Jahr (bis Ende September) für 2,2 Millionen Franken ausgeführt. Pendente und neue Gesuche für die Ausfuhr von Kriegsmaterial nach Saudi-Arabien werden seit dem 31. Oktober 2018 vom Seco vorderhand nicht mehr behandelt. Eine Ausfuhr gestützt auf früher erteilte Bewilligungen ist seither ebenfalls nicht mehr möglich, da die Zollämter angewiesen wurden, allfällige Ausfuhranmeldungen für Saudi-Arabien zurückzuweisen und die betroffenen Güter an der Grenze zu stoppen. Im Gegensatz zu anderen Ländern, insbesondere auch innerhalb der Europäischen Union, verfolgt die Schweiz seit Jahren eine sehr restriktive Bewilligungspraxis für die Ausfuhr von Kriegsmaterial nach Saudi-Arabien. Vor diesem Hintergrund sowie mit Blick auf die vom WBF getroffenen Vorkehrungen erübrigen sich weiter gehende Massnahmen. Der Bundesrat verfolgt die weitere Entwicklung in Saudi-Arabien sowie die Reaktion des Uno-Sicherheitsrates, der Europäischen Union und unserer Nachbarländer jedoch aufmerksam.</p>
  • <p>Artikel 19 des Kriegsmaterialgesetzes sieht vor, früher erteilte Ausfuhrbewilligungen zu sistieren oder zu widerrufen, wenn ausserordentliche Umstände dies erfordern.</p><p>- Welchen Umfang hatte der Export von Waffenersatzteilen und Munition an Saudi-Arabien in den letzten Monaten und Jahren?</p><p>- Wann macht der Bundesrat von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, wenn nicht jetzt nach dem Mord an Jamal Khashoggi, der unerträglichen Repression im Innern und der Auslösung einer humanitären Katastrophe in Jemen?</p>
  • Saudi-Arabien. Widerruf bereits erteilter Bewilligungen für Kriegsmaterialexport
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit 2009 bewilligen der Bundesrat und die zuständigen Behörden ausschliesslich Feuerwaffen zu privaten Zwecken sowie Ersatzteile und Munition zu bereits früher nach Saudi-Arabien exportiertem Kriegsmaterial. Aufgrund des Jemen-Konflikts hat der Bundesrat die Praxis 2016 weiter verschärft. Seit 2016 werden Gesuche, bei denen ein erhöhtes Risiko für eine Verwendung im Jemen-Konflikt besteht, abgelehnt. Im Ergebnis wurden seither nur noch Ersatzteile und Munition zu Flugabwehrsystemen bewilligt, bei denen kein Grund zur Annahme besteht, dass sie in Jemen eingesetzt werden. Im Lichte dieser Praxis wurde 2015 Kriegsmaterial für 5,8 Millionen Franken, 2016 für 12,2 Millionen Franken, 2017 für 4,8 Millionen Franken und im laufenden Jahr (bis Ende September) für 2,2 Millionen Franken ausgeführt. Pendente und neue Gesuche für die Ausfuhr von Kriegsmaterial nach Saudi-Arabien werden seit dem 31. Oktober 2018 vom Seco vorderhand nicht mehr behandelt. Eine Ausfuhr gestützt auf früher erteilte Bewilligungen ist seither ebenfalls nicht mehr möglich, da die Zollämter angewiesen wurden, allfällige Ausfuhranmeldungen für Saudi-Arabien zurückzuweisen und die betroffenen Güter an der Grenze zu stoppen. Im Gegensatz zu anderen Ländern, insbesondere auch innerhalb der Europäischen Union, verfolgt die Schweiz seit Jahren eine sehr restriktive Bewilligungspraxis für die Ausfuhr von Kriegsmaterial nach Saudi-Arabien. Vor diesem Hintergrund sowie mit Blick auf die vom WBF getroffenen Vorkehrungen erübrigen sich weiter gehende Massnahmen. Der Bundesrat verfolgt die weitere Entwicklung in Saudi-Arabien sowie die Reaktion des Uno-Sicherheitsrates, der Europäischen Union und unserer Nachbarländer jedoch aufmerksam.</p>
    • <p>Artikel 19 des Kriegsmaterialgesetzes sieht vor, früher erteilte Ausfuhrbewilligungen zu sistieren oder zu widerrufen, wenn ausserordentliche Umstände dies erfordern.</p><p>- Welchen Umfang hatte der Export von Waffenersatzteilen und Munition an Saudi-Arabien in den letzten Monaten und Jahren?</p><p>- Wann macht der Bundesrat von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, wenn nicht jetzt nach dem Mord an Jamal Khashoggi, der unerträglichen Repression im Innern und der Auslösung einer humanitären Katastrophe in Jemen?</p>
    • Saudi-Arabien. Widerruf bereits erteilter Bewilligungen für Kriegsmaterialexport

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