Tierverkehrsdatenbank Equiden

ShortId
18.5674
Id
20185674
Updated
28.07.2023 03:16
Language
de
Title
Tierverkehrsdatenbank Equiden
AdditionalIndexing
52;55
1
Texts
  • <p>Ja, diese Vereinfachung ist in Artikel 9 der Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank vorgesehen. Demnach können die Eigentümer der Equiden Dritte mit den Standortmeldungen an die Tierverkehrsdatenbank beauftragen. Möchte der Eigentümer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, muss er den Auftrag der Betreiberin der Tierverkehrsdatenbank unter Angabe der Agate-Nummer (Portal, das vom Bundesamt für Landwirtschaft aufgebaut ist; es ermöglicht seinen Usern nach einem Anmeldevorgang den Zugriff auf alle von ihnen benötigten Anwendungen) des beauftragten Dritten melden.</p>
  • <p>Bei Equiden ist der Tiereigentümer für die Meldung eines Standortwechsels der Tiere verantwortlich. Dies führt bei gesömmerten Pferden zu falschen oder nicht ausgeführten Meldungen. Der Sömmerungsbetrieb kann bei Kontrollen den Tierbestand nicht korrekt ausweisen. Ein grosser administrativer Aufwand für Sömmerungsbetriebe und die kantonalen Vollzugsstellen ist die Folge.</p><p>Ist es im Rahmen der administrativen Vereinfachung möglich, die Verantwortung der Standortmeldungen der Equiden dem Tierhalter zu übergeben, gleich wie beim Rindvieh?</p>
  • Tierverkehrsdatenbank Equiden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ja, diese Vereinfachung ist in Artikel 9 der Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank vorgesehen. Demnach können die Eigentümer der Equiden Dritte mit den Standortmeldungen an die Tierverkehrsdatenbank beauftragen. Möchte der Eigentümer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, muss er den Auftrag der Betreiberin der Tierverkehrsdatenbank unter Angabe der Agate-Nummer (Portal, das vom Bundesamt für Landwirtschaft aufgebaut ist; es ermöglicht seinen Usern nach einem Anmeldevorgang den Zugriff auf alle von ihnen benötigten Anwendungen) des beauftragten Dritten melden.</p>
    • <p>Bei Equiden ist der Tiereigentümer für die Meldung eines Standortwechsels der Tiere verantwortlich. Dies führt bei gesömmerten Pferden zu falschen oder nicht ausgeführten Meldungen. Der Sömmerungsbetrieb kann bei Kontrollen den Tierbestand nicht korrekt ausweisen. Ein grosser administrativer Aufwand für Sömmerungsbetriebe und die kantonalen Vollzugsstellen ist die Folge.</p><p>Ist es im Rahmen der administrativen Vereinfachung möglich, die Verantwortung der Standortmeldungen der Equiden dem Tierhalter zu übergeben, gleich wie beim Rindvieh?</p>
    • Tierverkehrsdatenbank Equiden

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