Raketen- und Drohnenangriffe der iranischen Revolutionsgarden gegen Ziele in der Region Kurdistan in Irak

ShortId
18.5694
Id
20185694
Updated
28.07.2023 03:06
Language
de
Title
Raketen- und Drohnenangriffe der iranischen Revolutionsgarden gegen Ziele in der Region Kurdistan in Irak
AdditionalIndexing
08;09;1231;2811
1
Texts
  • <p>Der Raketenangriff auf den Sitz der iranisch-kurdischen Opposition (Demokratische Partei Kurdistans in Iran) vom 8. September 2018 ist Ausdruck der anhaltenden Spannungen in der Region. Dass Iran dabei Ziele in Irak ins Visier nahm, ist besorgniserregend und unterstreicht die Komplexität eines Konflikts, der bereits über Jahre andauert. Die Schweiz steht mit Iran und weiteren regionalen Akteuren in regelmässigem Kontakt. Dabei mahnt sie alle Seiten zur Einhaltung des internationalen Rechts an. Des Weiteren bietet die Schweiz ihre Guten Dienste an, um zu einer Entspannung in der Region beizutragen. Zu diesen Guten Diensten zählen etwa Schutzmachtmandate oder die Durchführung von internationalen Konferenzen. Der Bundesrat spricht sein Beileid gegenüber Staaten aus, nicht gegenüber politischen Gruppierungen.</p>
  • <p>Die iranischen Revolutionsgarden haben am 8. September 2018 ein Lager von kurdischen Flüchtlingen und politischen Persönlichkeiten bei Koya bombardiert. Das Lager befindet sich innerhalb der Grenzen der offiziell anerkannten Region Kurdistan in Irak und ist 200 Kilometer von Iran entfernt.</p><p>- Hat der Bundesrat der betroffenen Führung der Demokratischen Partei Kurdistans in Iran sein Beileid ausgesprochen?</p><p>- Hat er die offensichtliche Völkerrechtsverletzung verurteilt?</p><p>- Was trägt er zur Deeskalation bei?</p>
  • Raketen- und Drohnenangriffe der iranischen Revolutionsgarden gegen Ziele in der Region Kurdistan in Irak
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Raketenangriff auf den Sitz der iranisch-kurdischen Opposition (Demokratische Partei Kurdistans in Iran) vom 8. September 2018 ist Ausdruck der anhaltenden Spannungen in der Region. Dass Iran dabei Ziele in Irak ins Visier nahm, ist besorgniserregend und unterstreicht die Komplexität eines Konflikts, der bereits über Jahre andauert. Die Schweiz steht mit Iran und weiteren regionalen Akteuren in regelmässigem Kontakt. Dabei mahnt sie alle Seiten zur Einhaltung des internationalen Rechts an. Des Weiteren bietet die Schweiz ihre Guten Dienste an, um zu einer Entspannung in der Region beizutragen. Zu diesen Guten Diensten zählen etwa Schutzmachtmandate oder die Durchführung von internationalen Konferenzen. Der Bundesrat spricht sein Beileid gegenüber Staaten aus, nicht gegenüber politischen Gruppierungen.</p>
    • <p>Die iranischen Revolutionsgarden haben am 8. September 2018 ein Lager von kurdischen Flüchtlingen und politischen Persönlichkeiten bei Koya bombardiert. Das Lager befindet sich innerhalb der Grenzen der offiziell anerkannten Region Kurdistan in Irak und ist 200 Kilometer von Iran entfernt.</p><p>- Hat der Bundesrat der betroffenen Führung der Demokratischen Partei Kurdistans in Iran sein Beileid ausgesprochen?</p><p>- Hat er die offensichtliche Völkerrechtsverletzung verurteilt?</p><p>- Was trägt er zur Deeskalation bei?</p>
    • Raketen- und Drohnenangriffe der iranischen Revolutionsgarden gegen Ziele in der Region Kurdistan in Irak

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