Rechtsstaatlichkeit der Skos-Richtlinien als Sozialhilfe-Basis durch Verordnung

ShortId
18.5700
Id
20185700
Updated
28.07.2023 03:04
Language
de
Title
Rechtsstaatlichkeit der Skos-Richtlinien als Sozialhilfe-Basis durch Verordnung
AdditionalIndexing
2836;04
1
Texts
  • <p>Im Kanton Zürich basiert die gesamte Sozialhilfe auf einer Verordnungsbestimmung. Demzufolge sind Umfang, Höhe, Sanktionen, Auflagen, Massnahmen usw. (509 Millionen Franken allein in Zürich) und alle diesbezüglichen Verfügungen der gesamten Sozialhilfe weiterhin nicht in der Kompetenz des Gesetzgebers. Lehre und Rechtsprechung fordern rechtsstaatlich genügende Grundlagen (z. B. EGMR und Sozialdetektive).</p><p>Ist eine Verordnungsnorm der gesamten Sozialhilferegeln eine rechtsstaatlich genügende Rechtsgrundlage?</p>
  • Rechtsstaatlichkeit der Skos-Richtlinien als Sozialhilfe-Basis durch Verordnung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Kanton Zürich basiert die gesamte Sozialhilfe auf einer Verordnungsbestimmung. Demzufolge sind Umfang, Höhe, Sanktionen, Auflagen, Massnahmen usw. (509 Millionen Franken allein in Zürich) und alle diesbezüglichen Verfügungen der gesamten Sozialhilfe weiterhin nicht in der Kompetenz des Gesetzgebers. Lehre und Rechtsprechung fordern rechtsstaatlich genügende Grundlagen (z. B. EGMR und Sozialdetektive).</p><p>Ist eine Verordnungsnorm der gesamten Sozialhilferegeln eine rechtsstaatlich genügende Rechtsgrundlage?</p>
    • Rechtsstaatlichkeit der Skos-Richtlinien als Sozialhilfe-Basis durch Verordnung

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