Gratisanwälte. Transparenz betreffend Entschädigungen

ShortId
18.5716
Id
20185716
Updated
28.07.2023 03:19
Language
de
Title
Gratisanwälte. Transparenz betreffend Entschädigungen
AdditionalIndexing
12;24;2811
1
Texts
  • <p>Die Pauschalen des Testbetriebs Zürich und die Pauschalen in den verschiedenen Asylregionen sind nur bedingt vergleichbar. Erstens weichen die Kosten aufgrund der spezifischen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen voneinander ab. So gibt es etwa in der Asylregion Tessin und Zentralschweiz zwei Amtssprachen und eine dezentralere Geografie als in anderen Asylregionen. Zweitens ergeben sich unterschiedliche Anforderungen zwischen einem einzelnen Testbetrieb und einer ganzen Asylregion. Die Fallpauschalen für die Rechtsvertretungen wurden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens pro Asylregion festgelegt. Gewählt wurde dabei das in der jeweiligen Asylregion wirtschaftlichste Angebot. Die Fallpauschalen betragen zwischen 1717 Franken in den Asylregionen Bern und Zürich sowie 2218 Franken in der Asylregion Tessin und Zentralschweiz. Die budgetierten Kosten bei einer Prognose von 23 000 Asylgesuchen von rund 38,2 Millionen Franken werden mit diesen Pauschalen eingehalten.</p>
  • <p>Kostenlose Rechtsbeistände prägen die Asylgesetzrevision. Das Konto A231.0152 sieht dazu 38,2 Millionen Franken vor; es sind 23 000 Asylgesuche budgetiert. Unter der Annahme, dass wiederum zwei Drittel davon Spontananträge sind, benötigen 15 180 Personen Rechtsbeistand. Das wären Fr. 2516.50 pro Person. Im Abstimmungskampf hat der Bundesrat 1400 Franken prognostiziert.</p><p>1. Wie viel kriegen die Anwälte?</p><p>2. Warum hat sich der Bundesrat einmal mehr getäuscht?</p><p>3. Wie ist die Differenz von 2516 zu 1400 Franken (im Testzentrum) zu erklären?</p>
  • Gratisanwälte. Transparenz betreffend Entschädigungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Pauschalen des Testbetriebs Zürich und die Pauschalen in den verschiedenen Asylregionen sind nur bedingt vergleichbar. Erstens weichen die Kosten aufgrund der spezifischen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen voneinander ab. So gibt es etwa in der Asylregion Tessin und Zentralschweiz zwei Amtssprachen und eine dezentralere Geografie als in anderen Asylregionen. Zweitens ergeben sich unterschiedliche Anforderungen zwischen einem einzelnen Testbetrieb und einer ganzen Asylregion. Die Fallpauschalen für die Rechtsvertretungen wurden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens pro Asylregion festgelegt. Gewählt wurde dabei das in der jeweiligen Asylregion wirtschaftlichste Angebot. Die Fallpauschalen betragen zwischen 1717 Franken in den Asylregionen Bern und Zürich sowie 2218 Franken in der Asylregion Tessin und Zentralschweiz. Die budgetierten Kosten bei einer Prognose von 23 000 Asylgesuchen von rund 38,2 Millionen Franken werden mit diesen Pauschalen eingehalten.</p>
    • <p>Kostenlose Rechtsbeistände prägen die Asylgesetzrevision. Das Konto A231.0152 sieht dazu 38,2 Millionen Franken vor; es sind 23 000 Asylgesuche budgetiert. Unter der Annahme, dass wiederum zwei Drittel davon Spontananträge sind, benötigen 15 180 Personen Rechtsbeistand. Das wären Fr. 2516.50 pro Person. Im Abstimmungskampf hat der Bundesrat 1400 Franken prognostiziert.</p><p>1. Wie viel kriegen die Anwälte?</p><p>2. Warum hat sich der Bundesrat einmal mehr getäuscht?</p><p>3. Wie ist die Differenz von 2516 zu 1400 Franken (im Testzentrum) zu erklären?</p>
    • Gratisanwälte. Transparenz betreffend Entschädigungen

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