Im Abstimmungsbüchlein zum Urnengang vom 25. November 2018 ist der Wurm drin

ShortId
18.5739
Id
20185739
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Im Abstimmungsbüchlein zum Urnengang vom 25. November 2018 ist der Wurm drin
AdditionalIndexing
04
1
Texts
  • <p>In den Erläuterungen zur Abstimmung vom 25. November 2018 gab es zwei Korrekturen. Die Zahlen zu den IV-Observationen mussten korrigiert werden, da kantonale IV-Stellen dem Bundesamt für Sozialversicherungen falsche Zahlen geliefert hatten. Zudem musste ein Fehler in der Legende zur Tabelle auf Seite 29 korrigiert werden. Die Erarbeitung der Erläuterungen erfolgt unter Einbezug der jeweils betroffenen Departemente und Ämter, und es sind bereits heute verschiedene Kontrollmechanismen vorgesehen. Der Bundesrat bedauert, dass die Erläuterungen trotzdem fehlerhaft waren und korrigiert werden mussten. Um dies künftig zu vermeiden und das Qualitätsmanagement bei den Erläuterungen weiter zu verbessern, hat die Bundeskanzlei eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Sie soll zusätzliche Massnahmen vorschlagen, um Fehler in wichtigen Entscheidungsgrundlagen zu verhindern. Weiter soll sie Vorschläge für Korrekturprozesse präsentieren sowie für den Umgang mit Zahlen und Fakten, die sich im Laufe der Zeit verändern. Resultate werden bis Mitte 2019 erwartet. Der Präsident bzw. die Präsidentin von National- und Ständerat sind Anfang November 2018 über diese Arbeitsgruppe informiert worden, die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates im Rahmen einer Stellungnahme des Bundesrates vom 21. November 2018.</p>
  • <p>Im Abstimmungsbüchlein zum Urnengang vom 25. November 2018 war der Wurm drin. Die Erläuterungen enthielten mehrere Fehler, die korrigiert werden mussten.</p><p>- Wie stellt sich der Bundesrat dazu?</p><p>- Was unternimmt er, um das Qualitätsmanagement bei den Abstimmungserläuterungen zu verbessern?</p>
  • Im Abstimmungsbüchlein zum Urnengang vom 25. November 2018 ist der Wurm drin
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den Erläuterungen zur Abstimmung vom 25. November 2018 gab es zwei Korrekturen. Die Zahlen zu den IV-Observationen mussten korrigiert werden, da kantonale IV-Stellen dem Bundesamt für Sozialversicherungen falsche Zahlen geliefert hatten. Zudem musste ein Fehler in der Legende zur Tabelle auf Seite 29 korrigiert werden. Die Erarbeitung der Erläuterungen erfolgt unter Einbezug der jeweils betroffenen Departemente und Ämter, und es sind bereits heute verschiedene Kontrollmechanismen vorgesehen. Der Bundesrat bedauert, dass die Erläuterungen trotzdem fehlerhaft waren und korrigiert werden mussten. Um dies künftig zu vermeiden und das Qualitätsmanagement bei den Erläuterungen weiter zu verbessern, hat die Bundeskanzlei eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Sie soll zusätzliche Massnahmen vorschlagen, um Fehler in wichtigen Entscheidungsgrundlagen zu verhindern. Weiter soll sie Vorschläge für Korrekturprozesse präsentieren sowie für den Umgang mit Zahlen und Fakten, die sich im Laufe der Zeit verändern. Resultate werden bis Mitte 2019 erwartet. Der Präsident bzw. die Präsidentin von National- und Ständerat sind Anfang November 2018 über diese Arbeitsgruppe informiert worden, die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates im Rahmen einer Stellungnahme des Bundesrates vom 21. November 2018.</p>
    • <p>Im Abstimmungsbüchlein zum Urnengang vom 25. November 2018 war der Wurm drin. Die Erläuterungen enthielten mehrere Fehler, die korrigiert werden mussten.</p><p>- Wie stellt sich der Bundesrat dazu?</p><p>- Was unternimmt er, um das Qualitätsmanagement bei den Abstimmungserläuterungen zu verbessern?</p>
    • Im Abstimmungsbüchlein zum Urnengang vom 25. November 2018 ist der Wurm drin

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