Kesb. Aufnahme von Gesprächen zur Beweissicherung

ShortId
18.5744
Id
20185744
Updated
28.07.2023 03:09
Language
de
Title
Kesb. Aufnahme von Gesprächen zur Beweissicherung
AdditionalIndexing
1211;1216
1
Texts
  • <p>In der Stellungnahme zur Interpellation Steinemann 18.3857 empfiehlt der Bundesrat, einen Anwalt, einen Rechtsbeistand oder eine Vertrauensperson beizuziehen. Aus Kostengründen hat eine Mehrheit der Betroffenen diese Möglichkeit nicht. Die Aufnahme von Gesprächen ist damit das einzige Mittel zur Beweissicherung.</p><p>1. Haben die Betroffenen das Recht, Gespräche aufzunehmen, wie bei der Beratung zum Kindes- und Erwachsenenschutz zugesichert?</p><p>2. Ist eine Aufnahme von Gesprächen strafbar?</p>
  • Kesb. Aufnahme von Gesprächen zur Beweissicherung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Stellungnahme zur Interpellation Steinemann 18.3857 empfiehlt der Bundesrat, einen Anwalt, einen Rechtsbeistand oder eine Vertrauensperson beizuziehen. Aus Kostengründen hat eine Mehrheit der Betroffenen diese Möglichkeit nicht. Die Aufnahme von Gesprächen ist damit das einzige Mittel zur Beweissicherung.</p><p>1. Haben die Betroffenen das Recht, Gespräche aufzunehmen, wie bei der Beratung zum Kindes- und Erwachsenenschutz zugesichert?</p><p>2. Ist eine Aufnahme von Gesprächen strafbar?</p>
    • Kesb. Aufnahme von Gesprächen zur Beweissicherung

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