Ernährungssicherheit. Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Kürzung von Subventionen

ShortId
18.5747
Id
20185747
Updated
28.07.2023 03:07
Language
de
Title
Ernährungssicherheit. Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Kürzung von Subventionen
AdditionalIndexing
24;55
1
Texts
  • <p>Der Bundesrat teilt grundsätzlich die kritische Haltung der EFK gegenüber den Marktstützungsmassnahmen. Dies betrifft insbesondere die Beiträge an Massnahmen zur Entlastung des Fleischmarktes, an die Verwertung von Schafwolle, an die Verwertungsmassnahmen für Inlandeier sowie die Infrastrukturbeiträge für Schlachtviehmärkte im Berggebiet. Der Bundesrat kommt im erläuternden Bericht zur Agrarpolitik ab 2022 zum Schluss, dass diese Massnahmen die Marktausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft behindern. Aus diesem Grund nutzt er die laufende Vernehmlassung zur Agrarpolitik 22 plus, um die Abschaffung dieser Massnahmen mittels Fragebogen zur Diskussion zu stellen. Die von der EFK geforderte Ausrichtung der Tierzuchtbeiträge auf Zuchtziele gemäss Artikel 104a der Bundesverfassung zur Ernährungssicherheit soll im Rahmen der Agrarpolitik 22 plus mit der Strategie Tierzucht 2030 umgesetzt werden. Dabei werden die Zuchtmerkmale Umweltwirkung, Ressourceneffizienz, Standortangepasstheit, Tiergesundheit und Tierwohl stärker gewichtet. Da der Bundesrat die Absatzförderung als kompatibel mit den Grundsätzen von Artikel 104a der Bundesverfassung erachtet, sieht die Vernehmlassungsvorlage zur Agrarpolitik ab 2022 eine Fortführung dieser Massnahme vor.</p>
  • <p>Die Eidgenössische Finanzkontrolle kommt in ihrem Bericht vom 25. Juni 2018 zum Schluss, dass wegen der neuen Grundsätze der Ernährungssicherheit verschiedene Subventionen gekürzt oder gestrichen werden müssten, konkret für Produkte und Produktionsmethoden, die nicht nachhaltig und standortangepasst sind. Dies betrifft u. a. die Bereiche der Tierzucht, Beihilfen der Viehwirtschaft und Absatzförderung.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, die Empfehlungen der EFK umzusetzen?</p><p>2. Falls ja, wie und wann?</p><p>3. Falls nein, warum nicht?</p>
  • Ernährungssicherheit. Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Kürzung von Subventionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat teilt grundsätzlich die kritische Haltung der EFK gegenüber den Marktstützungsmassnahmen. Dies betrifft insbesondere die Beiträge an Massnahmen zur Entlastung des Fleischmarktes, an die Verwertung von Schafwolle, an die Verwertungsmassnahmen für Inlandeier sowie die Infrastrukturbeiträge für Schlachtviehmärkte im Berggebiet. Der Bundesrat kommt im erläuternden Bericht zur Agrarpolitik ab 2022 zum Schluss, dass diese Massnahmen die Marktausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft behindern. Aus diesem Grund nutzt er die laufende Vernehmlassung zur Agrarpolitik 22 plus, um die Abschaffung dieser Massnahmen mittels Fragebogen zur Diskussion zu stellen. Die von der EFK geforderte Ausrichtung der Tierzuchtbeiträge auf Zuchtziele gemäss Artikel 104a der Bundesverfassung zur Ernährungssicherheit soll im Rahmen der Agrarpolitik 22 plus mit der Strategie Tierzucht 2030 umgesetzt werden. Dabei werden die Zuchtmerkmale Umweltwirkung, Ressourceneffizienz, Standortangepasstheit, Tiergesundheit und Tierwohl stärker gewichtet. Da der Bundesrat die Absatzförderung als kompatibel mit den Grundsätzen von Artikel 104a der Bundesverfassung erachtet, sieht die Vernehmlassungsvorlage zur Agrarpolitik ab 2022 eine Fortführung dieser Massnahme vor.</p>
    • <p>Die Eidgenössische Finanzkontrolle kommt in ihrem Bericht vom 25. Juni 2018 zum Schluss, dass wegen der neuen Grundsätze der Ernährungssicherheit verschiedene Subventionen gekürzt oder gestrichen werden müssten, konkret für Produkte und Produktionsmethoden, die nicht nachhaltig und standortangepasst sind. Dies betrifft u. a. die Bereiche der Tierzucht, Beihilfen der Viehwirtschaft und Absatzförderung.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, die Empfehlungen der EFK umzusetzen?</p><p>2. Falls ja, wie und wann?</p><p>3. Falls nein, warum nicht?</p>
    • Ernährungssicherheit. Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Kürzung von Subventionen

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