Bundesratswahlen. Verdrängt die SRG die Kleinen?

ShortId
18.5749
Id
20185749
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Bundesratswahlen. Verdrängt die SRG die Kleinen?
AdditionalIndexing
04;34
1
Texts
  • <p>Zuständig für die Regelung des Zutritts ins Parlamentsgebäude ist die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte. Am 4. November 2009 hat die Verwaltungsdelegation ein Grundlagenkonzept verabschiedet, das den Zugang der Medien bei Bundesratswahlen regelt und die Wahrung der Interessen der verschiedenen Medien und somit die Medienvielfalt sicherstellt. Das Dokument ist auf der Website des Parlamentes verfügbar. </p><p>Neben den fest akkreditierten Medienschaffenden, welche grundsätzlich freien Zutritt zum Parlamentsgebäude haben, werden bei Bundesratswahlen jeweils maximal 180 Zusatzakkreditierungen für Journalistinnen und Journalisten in Teilkontingenten - z. B. für Printmedien, Privatradios und -fernsehen, SRG usw. - vergeben. Ist das entsprechende Teilkontingent ausgeschöpft, hat ein Medium die ihm zustehende Zahl der Zutritte erreicht oder wurde die Anmeldefrist nicht eingehalten, werden Gesuche abgelehnt, was auch bei diesen Wahlen in Einzelfällen nötig war. Es wurden keine Gesuche abgelehnt, welche alle diese Bedingungen erfüllt haben. Die Ausschöpfung anderer Kontingente spielt dabei keine Rolle.</p><p>Bei der Wahl vom 5. Dezember 2018 gingen insgesamt 110 Zusatzakkreditierungen an private Medien, 45 an die SRG (vier Sprachregionen mit Radio und TV sowie Swissinfo). Die SRG schöpfte damit ihr Kontingent aus.</p><p>Zusätzlich werden Zutritte für das technische Personal von TV-Live-Übertragungen an den Pool der privaten Fernsehanstalten und an die SRG vergeben. Daneben produziert die SRG im Auftrag der Bundesversammlung auch die Bilder aus dem Nationalratssaal, welche allen Medien kostenlos zur Verfügung stehen.</p>
  • <p>Aufgrund der hohen Präsenz von SRG-Mitarbeitern haben in der Vergangenheit andere Medienschaffende bei Bundesratswahlen keinen Zugang zum Bundeshaus erhalten.</p><p>- Wurde am 5. Dezember 2018 privaten Medienschaffenden der Zugang zum Bundeshaus verwehrt?</p><p>- Wie stellt der Bundesrat die Medienvielfalt auch für die Berichterstattung zu den Bundesratswahlen sicher?</p><p>- Gibt es eine Obergrenze für die Anzahl SRG-Mitarbeitender, die am Bundesratswahltag Zugang zum Bundeshaus erhalten?</p>
  • Bundesratswahlen. Verdrängt die SRG die Kleinen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zuständig für die Regelung des Zutritts ins Parlamentsgebäude ist die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte. Am 4. November 2009 hat die Verwaltungsdelegation ein Grundlagenkonzept verabschiedet, das den Zugang der Medien bei Bundesratswahlen regelt und die Wahrung der Interessen der verschiedenen Medien und somit die Medienvielfalt sicherstellt. Das Dokument ist auf der Website des Parlamentes verfügbar. </p><p>Neben den fest akkreditierten Medienschaffenden, welche grundsätzlich freien Zutritt zum Parlamentsgebäude haben, werden bei Bundesratswahlen jeweils maximal 180 Zusatzakkreditierungen für Journalistinnen und Journalisten in Teilkontingenten - z. B. für Printmedien, Privatradios und -fernsehen, SRG usw. - vergeben. Ist das entsprechende Teilkontingent ausgeschöpft, hat ein Medium die ihm zustehende Zahl der Zutritte erreicht oder wurde die Anmeldefrist nicht eingehalten, werden Gesuche abgelehnt, was auch bei diesen Wahlen in Einzelfällen nötig war. Es wurden keine Gesuche abgelehnt, welche alle diese Bedingungen erfüllt haben. Die Ausschöpfung anderer Kontingente spielt dabei keine Rolle.</p><p>Bei der Wahl vom 5. Dezember 2018 gingen insgesamt 110 Zusatzakkreditierungen an private Medien, 45 an die SRG (vier Sprachregionen mit Radio und TV sowie Swissinfo). Die SRG schöpfte damit ihr Kontingent aus.</p><p>Zusätzlich werden Zutritte für das technische Personal von TV-Live-Übertragungen an den Pool der privaten Fernsehanstalten und an die SRG vergeben. Daneben produziert die SRG im Auftrag der Bundesversammlung auch die Bilder aus dem Nationalratssaal, welche allen Medien kostenlos zur Verfügung stehen.</p>
    • <p>Aufgrund der hohen Präsenz von SRG-Mitarbeitern haben in der Vergangenheit andere Medienschaffende bei Bundesratswahlen keinen Zugang zum Bundeshaus erhalten.</p><p>- Wurde am 5. Dezember 2018 privaten Medienschaffenden der Zugang zum Bundeshaus verwehrt?</p><p>- Wie stellt der Bundesrat die Medienvielfalt auch für die Berichterstattung zu den Bundesratswahlen sicher?</p><p>- Gibt es eine Obergrenze für die Anzahl SRG-Mitarbeitender, die am Bundesratswahltag Zugang zum Bundeshaus erhalten?</p>
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