Entwicklung eines E-Voting-Systems durch den Bund oder die Kantone

ShortId
19.312
Id
20190312
Updated
10.04.2024 19:15
Language
de
Title
Entwicklung eines E-Voting-Systems durch den Bund oder die Kantone
AdditionalIndexing
04;1236;34;24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Grosse Rat reicht diese Initiative vor dem Hintergrund ein, dass:</p><p>- der Genfer Staatsrat am 28. November 2018 den Abbruch der Entwicklung des Genfer E-Voting-Systems angekündigt hat;</p><p>- dieser Abbruch der Entwicklung des einzigen von der öffentlichen Hand kontrollierten Systems in der Schweiz ein Ende bereitet und den Kantonen somit nur das von der Post betriebene und vom spanischen Unternehmen Scytl entwickelte System zur Verfügung steht;</p><p>- es im Hinblick auf den Datenschutz, das Risiko der Einmischung und die Überprüfbarkeit des Wahlvorgangs problematisch ist, dass das einzige in der Schweiz verfügbare System von Aktiengesellschaften entwickelt wird, von denen eine aus dem Ausland stammt, und dies zu Widerstand gegen das E-Voting führt;</p><p>- das Gewinnstreben der Systemeigentümer zwangsläufig dazu führt, dass diese nicht vollständig transparent sein können bezüglich der Funktionsweise ihres Systems, ohne ihren Wettbewerbsvorteil zu verlieren;</p><p>- die vollständige Transparenz des E-Voting-Systems eine unerlässliche Voraussetzung für die Sicherheit des E-Votings ist und diese nur mit einem Open-Source-System möglich ist, welches eine individuelle und allgemeine Überprüfung des Systems und des Wahlvorgangs zulässt;</p><p>- die Entwicklung eines E-Voting-Systems ein verfassungsmässiges demokratisches Grundrecht betrifft und zu den hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Hand gehört;</p><p>- diese Entwicklung teuer ist und ihre Finanzierung im Rahmen des Möglichen vom Bund oder nötigenfalls von den Kantonen zu tragen ist;</p><p>- der Kanton Genf, anfänglich mit Unterstützung des Bundes, bereits 6,7 Millionen Franken in die Entwicklung seines Systems investiert hat und es nicht wirtschaftlich wäre, dieses nicht weiterzuentwickeln.</p>
  • <p>Der Grosse Rat des Kantons Genf fordert die Bundesversammlung auf,</p><p>gesetzgeberisch für die Schaffung eines Gremiums zu sorgen, in welchem der Bund und die Kantone vertreten sind und das damit beauftragt wird, auf der Grundlage des in Genf entwickelten Systems ein Open-Source-E-Voting-System zu entwickeln und zu betreiben. Dieses System soll vollständig von der öffentlichen Hand kontrolliert werden und eine individuelle und allgemeine Überprüfung des Wahlvorgangs ermöglichen.</p>
  • Entwicklung eines E-Voting-Systems durch den Bund oder die Kantone
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Grosse Rat reicht diese Initiative vor dem Hintergrund ein, dass:</p><p>- der Genfer Staatsrat am 28. November 2018 den Abbruch der Entwicklung des Genfer E-Voting-Systems angekündigt hat;</p><p>- dieser Abbruch der Entwicklung des einzigen von der öffentlichen Hand kontrollierten Systems in der Schweiz ein Ende bereitet und den Kantonen somit nur das von der Post betriebene und vom spanischen Unternehmen Scytl entwickelte System zur Verfügung steht;</p><p>- es im Hinblick auf den Datenschutz, das Risiko der Einmischung und die Überprüfbarkeit des Wahlvorgangs problematisch ist, dass das einzige in der Schweiz verfügbare System von Aktiengesellschaften entwickelt wird, von denen eine aus dem Ausland stammt, und dies zu Widerstand gegen das E-Voting führt;</p><p>- das Gewinnstreben der Systemeigentümer zwangsläufig dazu führt, dass diese nicht vollständig transparent sein können bezüglich der Funktionsweise ihres Systems, ohne ihren Wettbewerbsvorteil zu verlieren;</p><p>- die vollständige Transparenz des E-Voting-Systems eine unerlässliche Voraussetzung für die Sicherheit des E-Votings ist und diese nur mit einem Open-Source-System möglich ist, welches eine individuelle und allgemeine Überprüfung des Systems und des Wahlvorgangs zulässt;</p><p>- die Entwicklung eines E-Voting-Systems ein verfassungsmässiges demokratisches Grundrecht betrifft und zu den hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Hand gehört;</p><p>- diese Entwicklung teuer ist und ihre Finanzierung im Rahmen des Möglichen vom Bund oder nötigenfalls von den Kantonen zu tragen ist;</p><p>- der Kanton Genf, anfänglich mit Unterstützung des Bundes, bereits 6,7 Millionen Franken in die Entwicklung seines Systems investiert hat und es nicht wirtschaftlich wäre, dieses nicht weiterzuentwickeln.</p>
    • <p>Der Grosse Rat des Kantons Genf fordert die Bundesversammlung auf,</p><p>gesetzgeberisch für die Schaffung eines Gremiums zu sorgen, in welchem der Bund und die Kantone vertreten sind und das damit beauftragt wird, auf der Grundlage des in Genf entwickelten Systems ein Open-Source-E-Voting-System zu entwickeln und zu betreiben. Dieses System soll vollständig von der öffentlichen Hand kontrolliert werden und eine individuelle und allgemeine Überprüfung des Wahlvorgangs ermöglichen.</p>
    • Entwicklung eines E-Voting-Systems durch den Bund oder die Kantone

Back to List