Zahnärztliche Behandlungen infolge von ärztlichen Behandlungen. Übernahme der Kosten durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung
- ShortId
-
19.318
- Id
-
20190318
- Updated
-
10.04.2024 19:15
- Language
-
de
- Title
-
Zahnärztliche Behandlungen infolge von ärztlichen Behandlungen. Übernahme der Kosten durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Grosse Rat des Kantons Genf reicht diese Initiative ein in Anbetracht dessen, dass:</p><p>- die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) die Kosten für zahnärztliche Behandlungen (Diagnose und Therapie) übernimmt, wenn diese durch eine schwere Allgemeinerkrankung oder deren Folgen (z. B. Medikamentennebenwirkung) bedingt ist oder wenn diese zur Behandlung einer schweren Krankheit oder von deren Folgen notwendig ist;</p><p>- die obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Praxis diese Kosten nur übernimmt, wenn aufgezeigt werden kann, dass die Zahnprobleme aller Wahrscheinlichkeit nach durch die Krebsbehandlung verursacht wurden und nicht zu vermeiden waren;</p><p>- gewisse Krebsmedikamente sowie Operationen und Bestrahlungen in der Kieferregion die Schleimhäute angreifen können, was wiederum die Zähne und den Kieferknochen schädigen kann;</p><p>- Zahnbehandlungen mehrere Tausend Franken kosten können;</p><p>- gemäss Artikel 18 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) die Versicherung die Kosten von zahnärztlichen Behandlungen, die zur Durchführung und Gewährleistung medizinischer Behandlungen notwendig sind, übernimmt;</p><p>- der jeweilige Krankenversicherer bestimmt, ob die Kosten einer Zahnbehandlung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden;</p><p>- die Krankenversicherungen die Kosten für Zahnbehandlungen während einer Krebsbehandlung nicht immer übernehmen;</p><p>- die Versicherungen in der Praxis nur die Kosten für die zur Fortsetzung der Krebsbehandlung unbedingt erforderlichen Zahnbehandlungen übernehmen, obwohl der Verlust oder die Schädigung des Gebisses für die Erkrankten traumatisierend ist;</p><p>- die Versicherten dadurch in eine finanzielle Notlage geraten können, was deren persönliche Situation erschwert;</p><p>- eine Ungleichheit geschaffen wird zwischen Personen, die sich eine Zahnbehandlung leisten können, und jenen, die das Geld dafür nicht haben;</p><p>- sich diese medizinische Leistung fast nicht auf die Gesundheitskosten auswirkt.</p>
- <p>Der Grosse Rat des Kantons Genf fordert die Bundesversammlung auf,</p><p>im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) zu verankern, dass zahnärztliche Behandlungen, die sich aufgrund der Einnahme eines Medikaments aufdrängen, von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden, selbst wenn das Medikament nicht zur Behandlung einer schweren Erkrankung dient.</p>
- Zahnärztliche Behandlungen infolge von ärztlichen Behandlungen. Übernahme der Kosten durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Grosse Rat des Kantons Genf reicht diese Initiative ein in Anbetracht dessen, dass:</p><p>- die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) die Kosten für zahnärztliche Behandlungen (Diagnose und Therapie) übernimmt, wenn diese durch eine schwere Allgemeinerkrankung oder deren Folgen (z. B. Medikamentennebenwirkung) bedingt ist oder wenn diese zur Behandlung einer schweren Krankheit oder von deren Folgen notwendig ist;</p><p>- die obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Praxis diese Kosten nur übernimmt, wenn aufgezeigt werden kann, dass die Zahnprobleme aller Wahrscheinlichkeit nach durch die Krebsbehandlung verursacht wurden und nicht zu vermeiden waren;</p><p>- gewisse Krebsmedikamente sowie Operationen und Bestrahlungen in der Kieferregion die Schleimhäute angreifen können, was wiederum die Zähne und den Kieferknochen schädigen kann;</p><p>- Zahnbehandlungen mehrere Tausend Franken kosten können;</p><p>- gemäss Artikel 18 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) die Versicherung die Kosten von zahnärztlichen Behandlungen, die zur Durchführung und Gewährleistung medizinischer Behandlungen notwendig sind, übernimmt;</p><p>- der jeweilige Krankenversicherer bestimmt, ob die Kosten einer Zahnbehandlung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden;</p><p>- die Krankenversicherungen die Kosten für Zahnbehandlungen während einer Krebsbehandlung nicht immer übernehmen;</p><p>- die Versicherungen in der Praxis nur die Kosten für die zur Fortsetzung der Krebsbehandlung unbedingt erforderlichen Zahnbehandlungen übernehmen, obwohl der Verlust oder die Schädigung des Gebisses für die Erkrankten traumatisierend ist;</p><p>- die Versicherten dadurch in eine finanzielle Notlage geraten können, was deren persönliche Situation erschwert;</p><p>- eine Ungleichheit geschaffen wird zwischen Personen, die sich eine Zahnbehandlung leisten können, und jenen, die das Geld dafür nicht haben;</p><p>- sich diese medizinische Leistung fast nicht auf die Gesundheitskosten auswirkt.</p>
- <p>Der Grosse Rat des Kantons Genf fordert die Bundesversammlung auf,</p><p>im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) zu verankern, dass zahnärztliche Behandlungen, die sich aufgrund der Einnahme eines Medikaments aufdrängen, von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden, selbst wenn das Medikament nicht zur Behandlung einer schweren Erkrankung dient.</p>
- Zahnärztliche Behandlungen infolge von ärztlichen Behandlungen. Übernahme der Kosten durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung
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