Unabhängige Regulierungsfolgenabschätzung

ShortId
19.402
Id
20190402
Updated
10.04.2024 16:51
Language
de
Title
Unabhängige Regulierungsfolgenabschätzung
AdditionalIndexing
04;12
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Stände- und Nationalrat haben in den Jahren 2015 bzw. 2016 die Motionen 15.3445 und 15.3400 angenommen. Beide fordern im Kern eine unabhängige Stelle zur Überprüfung bedeutsamer RFA mit dem Ziel, die Transparenz über die Auswirkungen von geplanten Regulierungen zu verbessern.</p><p>Der Bundesrat hat per Medienmitteilung vom 19. Dezember 2018 mitgeteilt, dass er sich weigere, diese Motionen in ihrem Kern umzusetzen. Es ist somit am Parlament, das Heft mittels einer parlamentarischen Initiative selbst in die Hand nehmen (vgl. Art. 110 Abs. 2 Bst. b ParlG).</p>
  • <p>Im Sinne der überwiesenen Motionen 15.3445 und 15.3400 soll im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz eine unabhängige Stelle verankert werden, welche die Regulierungsfolgenabschätzungen (RFA) der Verwaltung bei wichtigen Regulierungsprojekten auf ihre Richtigkeit und Qualität unabhängig überprüft.</p>
  • Unabhängige Regulierungsfolgenabschätzung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Stände- und Nationalrat haben in den Jahren 2015 bzw. 2016 die Motionen 15.3445 und 15.3400 angenommen. Beide fordern im Kern eine unabhängige Stelle zur Überprüfung bedeutsamer RFA mit dem Ziel, die Transparenz über die Auswirkungen von geplanten Regulierungen zu verbessern.</p><p>Der Bundesrat hat per Medienmitteilung vom 19. Dezember 2018 mitgeteilt, dass er sich weigere, diese Motionen in ihrem Kern umzusetzen. Es ist somit am Parlament, das Heft mittels einer parlamentarischen Initiative selbst in die Hand nehmen (vgl. Art. 110 Abs. 2 Bst. b ParlG).</p>
    • <p>Im Sinne der überwiesenen Motionen 15.3445 und 15.3400 soll im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz eine unabhängige Stelle verankert werden, welche die Regulierungsfolgenabschätzungen (RFA) der Verwaltung bei wichtigen Regulierungsprojekten auf ihre Richtigkeit und Qualität unabhängig überprüft.</p>
    • Unabhängige Regulierungsfolgenabschätzung

Back to List