CO2-Bilanz bei neuen Gesetzen ausweisen

ShortId
19.403
Id
20190403
Updated
10.04.2024 19:20
Language
de
Title
CO2-Bilanz bei neuen Gesetzen ausweisen
AdditionalIndexing
52;08;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem Klimaabkommen von Paris hat sich die Weltgemeinschaft darauf verständigt, dass der "Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen". In Artikel 4 des Pariser Klimaabkommens verpflichten sich die Staaten, in nationalen Plänen ihre Klimabeiträge regelmässig festzulegen und zu übermitteln. Der Fortschritt wird alle fünf Jahre überprüft.</p><p>Nach aktuellem Stand der Klimawissenschaft lag die Erhitzung der Erde seit Beginn der Messungen 1880 im letzten Jahr zum ersten Mal über 1 Grad Celsius. Das macht deutlich, dass die 1,5-Grad-Marke schon sehr nahe liegt. Daher ist es höchste Zeit, Klimaschutz nicht auf einige Spezialgesetze zu beschränken, sondern auf alle Bereiche der Rechtsetzung auszudehnen. Denn nur wenn Klimaschutz als Querschnittthema gedacht und angepackt wird, ist es uns noch möglich, die Klimakrise in geordnete Bahnen zu lenken. Entsprechend ist es notwendig, den Klimaschutz systematisch im Gesetzgebungsverfahren zu verankern, indem stets die Klimawirkung von Gesetzen geprüft wird, damit das Parlament diese in Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen bringen kann.</p>
  • <p>Artikel 141 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes ist um einen neuen Buchstaben zu ergänzen, damit neue Gesetzentwürfe auf die zu erwartenden Treibhausgasemissionen hin geprüft sowie wo möglich die quantifizierten Emissionen auf ihre Vereinbarkeit mit den globalen Klimazielen dargestellt werden müssen.</p>
  • CO2-Bilanz bei neuen Gesetzen ausweisen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem Klimaabkommen von Paris hat sich die Weltgemeinschaft darauf verständigt, dass der "Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen". In Artikel 4 des Pariser Klimaabkommens verpflichten sich die Staaten, in nationalen Plänen ihre Klimabeiträge regelmässig festzulegen und zu übermitteln. Der Fortschritt wird alle fünf Jahre überprüft.</p><p>Nach aktuellem Stand der Klimawissenschaft lag die Erhitzung der Erde seit Beginn der Messungen 1880 im letzten Jahr zum ersten Mal über 1 Grad Celsius. Das macht deutlich, dass die 1,5-Grad-Marke schon sehr nahe liegt. Daher ist es höchste Zeit, Klimaschutz nicht auf einige Spezialgesetze zu beschränken, sondern auf alle Bereiche der Rechtsetzung auszudehnen. Denn nur wenn Klimaschutz als Querschnittthema gedacht und angepackt wird, ist es uns noch möglich, die Klimakrise in geordnete Bahnen zu lenken. Entsprechend ist es notwendig, den Klimaschutz systematisch im Gesetzgebungsverfahren zu verankern, indem stets die Klimawirkung von Gesetzen geprüft wird, damit das Parlament diese in Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen bringen kann.</p>
    • <p>Artikel 141 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes ist um einen neuen Buchstaben zu ergänzen, damit neue Gesetzentwürfe auf die zu erwartenden Treibhausgasemissionen hin geprüft sowie wo möglich die quantifizierten Emissionen auf ihre Vereinbarkeit mit den globalen Klimazielen dargestellt werden müssen.</p>
    • CO2-Bilanz bei neuen Gesetzen ausweisen

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