CO2-Bremse

ShortId
19.404
Id
20190404
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
CO2-Bremse
AdditionalIndexing
52;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem Klimaabkommen von Paris hat sich die Weltgemeinschaft darauf verständigt, dass der "Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen". In Artikel 4 des Pariser Klimaabkommens verpflichten sich die Staaten, in nationalen Plänen ihre Klimabeiträge regelmässig festzulegen und zu übermitteln. Der Fortschritt wird alle fünf Jahre überprüft.</p><p>Nach aktuellem Stand der Klimawissenschaft lag die Erhitzung der Erde seit Beginn der Messungen 1880 im letzten Jahr zum ersten Mal über 1 Grad Celsius. Das macht deutlich, dass die 1,5-Grad-Marke schon sehr nahe liegt. Daher ist es höchste Zeit, Klimaschutz nicht auf einige Spezialgesetze zu beschränken, sondern auf alle Bereiche der Rechtsetzung auszudehnen. Denn nur wenn Klimaschutz als Querschnittthema gedacht und angepackt wird, ist es uns noch möglich, die Klimakrise in geordnete Bahnen zu lenken. Entsprechend ist es notwendig, den Klimaschutz systematisch im Gesetzgebungsverfahren zu verankern, indem stets die Klimawirkung von Gesetzen geprüft wird, und eine entsprechende Hürde einzubauen für Gesetze, welche eine klimanegative Wirkung haben.</p>
  • <p>Die Bundesverfassung ist wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 159</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte bedürfen jedoch:</p><p>...</p><p>d. Bundesgesetze, welche eine negative Treibhausgasemissionsbilanz aufweisen.</p><p>...</p>
  • CO2-Bremse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem Klimaabkommen von Paris hat sich die Weltgemeinschaft darauf verständigt, dass der "Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen". In Artikel 4 des Pariser Klimaabkommens verpflichten sich die Staaten, in nationalen Plänen ihre Klimabeiträge regelmässig festzulegen und zu übermitteln. Der Fortschritt wird alle fünf Jahre überprüft.</p><p>Nach aktuellem Stand der Klimawissenschaft lag die Erhitzung der Erde seit Beginn der Messungen 1880 im letzten Jahr zum ersten Mal über 1 Grad Celsius. Das macht deutlich, dass die 1,5-Grad-Marke schon sehr nahe liegt. Daher ist es höchste Zeit, Klimaschutz nicht auf einige Spezialgesetze zu beschränken, sondern auf alle Bereiche der Rechtsetzung auszudehnen. Denn nur wenn Klimaschutz als Querschnittthema gedacht und angepackt wird, ist es uns noch möglich, die Klimakrise in geordnete Bahnen zu lenken. Entsprechend ist es notwendig, den Klimaschutz systematisch im Gesetzgebungsverfahren zu verankern, indem stets die Klimawirkung von Gesetzen geprüft wird, und eine entsprechende Hürde einzubauen für Gesetze, welche eine klimanegative Wirkung haben.</p>
    • <p>Die Bundesverfassung ist wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 159</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte bedürfen jedoch:</p><p>...</p><p>d. Bundesgesetze, welche eine negative Treibhausgasemissionsbilanz aufweisen.</p><p>...</p>
    • CO2-Bremse

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