Stopp der missbräuchlichen MWST-Belastung auf Steuern und Abgaben bei Treibstoffen

ShortId
19.405
Id
20190405
Updated
10.04.2024 19:22
Language
de
Title
Stopp der missbräuchlichen MWST-Belastung auf Steuern und Abgaben bei Treibstoffen
AdditionalIndexing
2446;66;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei Treibstoffen wird die Mehrwertsteuer heute auf den ganzen Preis erhoben, und damit werden auch diverse Abgaben und Zuschläge mitbesteuert. Diese Praxis widerspricht fundamental der Logik der MWST. Wie der Ausdruck "Mehrwert" schon besagt, wird ein geschaffener Wert besteuert. Abgaben und Steuern an den Staat sind kein Mehrwert und dürfen dementsprechend nicht besteuert werden. Aktuell erlaubt das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) diese widersinnige Praxis. Aus sachlogischer Warte und im Sinne der Glaubwürdigkeit der MWST muss dies dringend geändert werden. Im Konkreten umschreibt Artikel 24 Absatz 6 des MWSTG diesen Sachverhalt. Dieser Absatz müsste um die oben genannte Litera ergänzt werden. </p><p>Durch diese heute ungerechtfertigte Mehrwertsteuer entgehen Wirtschaft und Gesellschaft jährlich etwa 300 Millionen Franken. Oder anders ausgedrückt: Es werden auf jeden Liter Treibstoff rund 7 Rappen zu viel bezahlt. Dies muss dringend korrigiert werden. Gerade hinsichtlich des nationalrätlichen Beschlusses, den Benzinpreis bis auf 8 Rappen zu erhöhen, bekommt dieses Anliegen eine neue und besondere Brisanz.</p>
  • <p>Um die missbräuchliche MWST-Belastung auf Steuern und Abgaben bei Treibstoffen zu unterbinden, soll Artikel 24 Absatz 6 MWSTG um folgenden Buchstaben ergänzt werden:</p><p>Art. 24</p><p>...</p><p>Abs. 6</p><p>Nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden:</p><p>...</p><p>e. Mineralölsteuersatz, Mineralölsteuerzuschlag und Importabgaben auf Treibstoffen.</p>
  • Stopp der missbräuchlichen MWST-Belastung auf Steuern und Abgaben bei Treibstoffen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei Treibstoffen wird die Mehrwertsteuer heute auf den ganzen Preis erhoben, und damit werden auch diverse Abgaben und Zuschläge mitbesteuert. Diese Praxis widerspricht fundamental der Logik der MWST. Wie der Ausdruck "Mehrwert" schon besagt, wird ein geschaffener Wert besteuert. Abgaben und Steuern an den Staat sind kein Mehrwert und dürfen dementsprechend nicht besteuert werden. Aktuell erlaubt das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) diese widersinnige Praxis. Aus sachlogischer Warte und im Sinne der Glaubwürdigkeit der MWST muss dies dringend geändert werden. Im Konkreten umschreibt Artikel 24 Absatz 6 des MWSTG diesen Sachverhalt. Dieser Absatz müsste um die oben genannte Litera ergänzt werden. </p><p>Durch diese heute ungerechtfertigte Mehrwertsteuer entgehen Wirtschaft und Gesellschaft jährlich etwa 300 Millionen Franken. Oder anders ausgedrückt: Es werden auf jeden Liter Treibstoff rund 7 Rappen zu viel bezahlt. Dies muss dringend korrigiert werden. Gerade hinsichtlich des nationalrätlichen Beschlusses, den Benzinpreis bis auf 8 Rappen zu erhöhen, bekommt dieses Anliegen eine neue und besondere Brisanz.</p>
    • <p>Um die missbräuchliche MWST-Belastung auf Steuern und Abgaben bei Treibstoffen zu unterbinden, soll Artikel 24 Absatz 6 MWSTG um folgenden Buchstaben ergänzt werden:</p><p>Art. 24</p><p>...</p><p>Abs. 6</p><p>Nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden:</p><p>...</p><p>e. Mineralölsteuersatz, Mineralölsteuerzuschlag und Importabgaben auf Treibstoffen.</p>
    • Stopp der missbräuchlichen MWST-Belastung auf Steuern und Abgaben bei Treibstoffen

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