Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen. Sperrfrist bei der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub verlängern

ShortId
19.406
Id
20190406
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen. Sperrfrist bei der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub verlängern
AdditionalIndexing
44;28;2841;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Diverse Studien der letzten Jahre haben gezeigt, dass 10 Prozent der Frauen nach dem Mutterschaftsurlaub gekündigt wird. Die Tendenz ist seit einigen Jahren steigend.</p><p>Eine vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann in Auftrag gegebene Studie aus dem Jahr 2017 untersucht die Gerichtsentscheide auf kantonaler Ebene im Zusammenhang mit dem Gleichstellungsgesetz. Die Studie kommt zum selben beunruhigenden Ergebnis: Von den 130 gerichtlichen Entscheiden, die den Expertinnen und Experten unterbreitet wurden, ging es in 41 Fällen (31,5 Prozent) um Diskriminierung wegen Schwanger- oder Mutterschaft. In 33 dieser 41 Fälle wurde der Arbeitnehmerin gekündigt, was 80,4 Prozent entspricht. Bei nahezu der Hälfte aller Fälle (46 Prozent) tritt die Diskriminierung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz auf.</p><p>Die jetzige Situation ist schockierend und nur schwer zu verstehen. Der Schutz, den das Arbeitsrecht zurzeit bietet, ist ganz eindeutig ungenügend.</p><p>In der Schweiz beträgt die Sperrfrist, welche die Arbeitnehmerin vor der Kündigung schützt, 16 Wochen (Art. 336c Abs. 1 Bst. c OR). Dabei beträgt der Mutterschaftsurlaub mindestens 14 Wochen, das heisst, die jungen Mütter profitieren bei ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz von einem Kündigungsschutz, der höchstens weitere zwei Wochen andauert. In der Praxis bleiben die meisten Frauen ihrem Arbeitsplatz länger als den gesetzlich vorgesehenen Zeitraum fern. Die Hälfte der Mütter kehrt erst 22 Wochen nach der Geburt an den Arbeitsplatz zurück. Das heisst, in der überwiegenden Zahl der Fälle verfügen die Arbeitnehmerinnen, wenn sie an den Arbeitsplatz zurückkehren, über keinen Kündigungsschutz mehr.</p><p>Im internationalen Vergleich beträgt der Kündigungsschutz junger Mütter bei Rückkehr an den Arbeitsplatz 10 Wochen in Frankreich, 4 Wochen in Belgien bzw. 8 Wochen in Deutschland und Österreich. In diesen beiden Ländern gibt es zudem einen Anspruch auf Elternurlaub mit Arbeitsplatzgarantie bei der Rückkehr aus dem Mutter- oder Vaterschaftsurlaub. </p><p>Daher sollte die Sperrfrist, die Mütter in der Schweiz vor der Kündigung bei ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz schützt, verlängert werden. </p>
  • <p>Das Obligationenrecht wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 336c</p><p>Abs. 1</p><p>Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen:</p><p>... </p><p>c. während der Schwangerschaft und in den 32 Wochen nach der Niederkunft einer Arbeitnehmerin;</p><p>...</p>
  • Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen. Sperrfrist bei der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub verlängern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Diverse Studien der letzten Jahre haben gezeigt, dass 10 Prozent der Frauen nach dem Mutterschaftsurlaub gekündigt wird. Die Tendenz ist seit einigen Jahren steigend.</p><p>Eine vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann in Auftrag gegebene Studie aus dem Jahr 2017 untersucht die Gerichtsentscheide auf kantonaler Ebene im Zusammenhang mit dem Gleichstellungsgesetz. Die Studie kommt zum selben beunruhigenden Ergebnis: Von den 130 gerichtlichen Entscheiden, die den Expertinnen und Experten unterbreitet wurden, ging es in 41 Fällen (31,5 Prozent) um Diskriminierung wegen Schwanger- oder Mutterschaft. In 33 dieser 41 Fälle wurde der Arbeitnehmerin gekündigt, was 80,4 Prozent entspricht. Bei nahezu der Hälfte aller Fälle (46 Prozent) tritt die Diskriminierung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz auf.</p><p>Die jetzige Situation ist schockierend und nur schwer zu verstehen. Der Schutz, den das Arbeitsrecht zurzeit bietet, ist ganz eindeutig ungenügend.</p><p>In der Schweiz beträgt die Sperrfrist, welche die Arbeitnehmerin vor der Kündigung schützt, 16 Wochen (Art. 336c Abs. 1 Bst. c OR). Dabei beträgt der Mutterschaftsurlaub mindestens 14 Wochen, das heisst, die jungen Mütter profitieren bei ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz von einem Kündigungsschutz, der höchstens weitere zwei Wochen andauert. In der Praxis bleiben die meisten Frauen ihrem Arbeitsplatz länger als den gesetzlich vorgesehenen Zeitraum fern. Die Hälfte der Mütter kehrt erst 22 Wochen nach der Geburt an den Arbeitsplatz zurück. Das heisst, in der überwiegenden Zahl der Fälle verfügen die Arbeitnehmerinnen, wenn sie an den Arbeitsplatz zurückkehren, über keinen Kündigungsschutz mehr.</p><p>Im internationalen Vergleich beträgt der Kündigungsschutz junger Mütter bei Rückkehr an den Arbeitsplatz 10 Wochen in Frankreich, 4 Wochen in Belgien bzw. 8 Wochen in Deutschland und Österreich. In diesen beiden Ländern gibt es zudem einen Anspruch auf Elternurlaub mit Arbeitsplatzgarantie bei der Rückkehr aus dem Mutter- oder Vaterschaftsurlaub. </p><p>Daher sollte die Sperrfrist, die Mütter in der Schweiz vor der Kündigung bei ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz schützt, verlängert werden. </p>
    • <p>Das Obligationenrecht wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 336c</p><p>Abs. 1</p><p>Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen:</p><p>... </p><p>c. während der Schwangerschaft und in den 32 Wochen nach der Niederkunft einer Arbeitnehmerin;</p><p>...</p>
    • Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen. Sperrfrist bei der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub verlängern

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