Den jungen Menschen eine Stimme geben. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige als erster Schritt ins aktive politische Leben

ShortId
19.415
Id
20190415
Updated
26.03.2024 20:54
Language
de
Title
Den jungen Menschen eine Stimme geben. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige als erster Schritt ins aktive politische Leben
AdditionalIndexing
04;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das politische Engagement junger Menschen ist markant gestiegen, auch vor dem Erreichen des heutigen Mündigkeitsalters. Dies lässt sich sowohl bei der Diskussion über Sachthemen wie auch in den erhöhten Aktivitäten der Jugendparlamente feststellen. Der Wille, mitzugestalten und mitzubestimmen, ist unübersehbar. Im Fokus stehen Themen, welche die Zukunft dieser jungen Menschen nachhaltig betreffen. Die demografischen Veränderungen bringen es mit sich, dass die Zahl der Stimmberechtigten über fünfzig immer höher wird, was zu einer Verzerrung der politischen Entscheidungen führen kann. Junge Menschen mit einer noch langen Lebenserwartung sollen die Entscheidungen mitbeeinflussen können, welche ihre Zukunft betreffen. Beispiele dafür sind die Altersvorsorge, der Umwelt- und Klimabereich, die Energiepolitik sowie aussenpolitische Weichenstellungen. Ein aktives Wahl- und Stimmrecht ab Alter 16 würde den Jugendlichen früher den Einstieg in die politischen Entscheidungsprozesse ermöglichen.</p><p>Sie könnten an den Nationalratswahlen ohne passives Wahlrecht und an den Abstimmungen des Bundes teilnehmen sowie Volksinitiativen und Referenden in Bundesangelegenheiten ergreifen und unterzeichnen.</p><p>Der Entscheid, ein aktives Wahl-und Stimmrecht ab Alter 16 einzuführen, ist Ausdruck einer modernen und fortschrittlichen Demokratie. Es ist allerdings längst keine Pionierleistung mehr. Österreich hat das Wahlalter 16 bereits vor rund zehn Jahren eingeführt, mit gutem Erfolg und positiven Erfahrungen. Offenbar stimmen mehr 16- und 17-Jährige ab als ältere Erstwähler. Der Kanton Glarus hat bereits 2007 das Stimm- und Wahlrecht für 16- und 17-Jährige eingeführt, was zu einer Verjüngung der Landsgemeinde geführt hat.</p>
  • <p>Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 136</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht entmündigt sind, haben das aktive Wahl- und Stimmrecht.</p>
  • Den jungen Menschen eine Stimme geben. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige als erster Schritt ins aktive politische Leben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das politische Engagement junger Menschen ist markant gestiegen, auch vor dem Erreichen des heutigen Mündigkeitsalters. Dies lässt sich sowohl bei der Diskussion über Sachthemen wie auch in den erhöhten Aktivitäten der Jugendparlamente feststellen. Der Wille, mitzugestalten und mitzubestimmen, ist unübersehbar. Im Fokus stehen Themen, welche die Zukunft dieser jungen Menschen nachhaltig betreffen. Die demografischen Veränderungen bringen es mit sich, dass die Zahl der Stimmberechtigten über fünfzig immer höher wird, was zu einer Verzerrung der politischen Entscheidungen führen kann. Junge Menschen mit einer noch langen Lebenserwartung sollen die Entscheidungen mitbeeinflussen können, welche ihre Zukunft betreffen. Beispiele dafür sind die Altersvorsorge, der Umwelt- und Klimabereich, die Energiepolitik sowie aussenpolitische Weichenstellungen. Ein aktives Wahl- und Stimmrecht ab Alter 16 würde den Jugendlichen früher den Einstieg in die politischen Entscheidungsprozesse ermöglichen.</p><p>Sie könnten an den Nationalratswahlen ohne passives Wahlrecht und an den Abstimmungen des Bundes teilnehmen sowie Volksinitiativen und Referenden in Bundesangelegenheiten ergreifen und unterzeichnen.</p><p>Der Entscheid, ein aktives Wahl-und Stimmrecht ab Alter 16 einzuführen, ist Ausdruck einer modernen und fortschrittlichen Demokratie. Es ist allerdings längst keine Pionierleistung mehr. Österreich hat das Wahlalter 16 bereits vor rund zehn Jahren eingeführt, mit gutem Erfolg und positiven Erfahrungen. Offenbar stimmen mehr 16- und 17-Jährige ab als ältere Erstwähler. Der Kanton Glarus hat bereits 2007 das Stimm- und Wahlrecht für 16- und 17-Jährige eingeführt, was zu einer Verjüngung der Landsgemeinde geführt hat.</p>
    • <p>Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 136</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht entmündigt sind, haben das aktive Wahl- und Stimmrecht.</p>
    • Den jungen Menschen eine Stimme geben. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige als erster Schritt ins aktive politische Leben
  • Index
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    Texts
    • <p>Das politische Engagement junger Menschen ist markant gestiegen, auch vor dem Erreichen des heutigen Mündigkeitsalters. Dies lässt sich sowohl bei der Diskussion über Sachthemen wie auch in den erhöhten Aktivitäten der Jugendparlamente feststellen. Der Wille, mitzugestalten und mitzubestimmen, ist unübersehbar. Im Fokus stehen Themen, welche die Zukunft dieser jungen Menschen nachhaltig betreffen. Die demografischen Veränderungen bringen es mit sich, dass die Zahl der Stimmberechtigten über fünfzig immer höher wird, was zu einer Verzerrung der politischen Entscheidungen führen kann. Junge Menschen mit einer noch langen Lebenserwartung sollen die Entscheidungen mitbeeinflussen können, welche ihre Zukunft betreffen. Beispiele dafür sind die Altersvorsorge, der Umwelt- und Klimabereich, die Energiepolitik sowie aussenpolitische Weichenstellungen. Ein aktives Wahl- und Stimmrecht ab Alter 16 würde den Jugendlichen früher den Einstieg in die politischen Entscheidungsprozesse ermöglichen.</p><p>Sie könnten an den Nationalratswahlen ohne passives Wahlrecht und an den Abstimmungen des Bundes teilnehmen sowie Volksinitiativen und Referenden in Bundesangelegenheiten ergreifen und unterzeichnen.</p><p>Der Entscheid, ein aktives Wahl-und Stimmrecht ab Alter 16 einzuführen, ist Ausdruck einer modernen und fortschrittlichen Demokratie. Es ist allerdings längst keine Pionierleistung mehr. Österreich hat das Wahlalter 16 bereits vor rund zehn Jahren eingeführt, mit gutem Erfolg und positiven Erfahrungen. Offenbar stimmen mehr 16- und 17-Jährige ab als ältere Erstwähler. Der Kanton Glarus hat bereits 2007 das Stimm- und Wahlrecht für 16- und 17-Jährige eingeführt, was zu einer Verjüngung der Landsgemeinde geführt hat.</p>
    • <p>Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 136</p><p>...</p><p>Abs. 3</p><p>Alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht entmündigt sind, haben das aktive Wahl- und Stimmrecht.</p>
    • Den jungen Menschen eine Stimme geben. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige als erster Schritt ins aktive politische Leben

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