Initiativrecht der Kantone. Verfahren verbessern

ShortId
19.420
Id
20190420
Updated
10.04.2024 19:21
Language
de
Title
Initiativrecht der Kantone. Verfahren verbessern
AdditionalIndexing
04;421
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Das Instrument der Standesinitiative wird regelmässig benutzt; seine Erfolgschancen sind allerdings gering. Dafür kann man verschiedene Erklärungen ins Feld führen: Eine davon ist der Umstand, dass das Parlament oftmals nur widerwillig ein Problem aufgreift, das ein Kanton vorgebracht hat. Eine andere mag darin zu finden sein, dass Standesinitiativen wie parlamentarische Initiativen behandelt werden; das heisst, dass sich das Parlament im Falle einer Zustimmung selber um die Ausarbeitung eines Entwurfes kümmern muss, während doch der Bundesrat oftmals besser dazu in der Lage wäre. So kommt es, dass bestimmte Standesinitiativen verworfen werden, doch nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern aus Verfahrensgründen.</p><p>Eröffnete man dem Parlament die Möglichkeit, eine Standesinitiative in eine Motion umzuwandeln, so würde man der Bundesversammlung damit erlauben, die Anliegen eines Kantons zu unterstützen, zugleich die Verantwortung für die Erarbeitung eines Entwurfes aber dem Bundesrat anzuvertrauen. Diese neue Verfahrensregel entspräche im Übrigen eher der gegenwärtig vorherrschenden Praxis der Parlamentarierinnen und Parlamentarier, nämlich das Instrument der Motion demjenigen der parlamentarischen Initiative vorzuziehen.</p>
  • <p>Das Gesetz ist dahingehend zu ändern, dass das Parlament die Möglichkeit hat, eine Standesinitiative anlässlich von deren Beratung in eine Motion umzuwandeln, die sich an den Bundesrat richtet. </p>
  • Initiativrecht der Kantone. Verfahren verbessern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Instrument der Standesinitiative wird regelmässig benutzt; seine Erfolgschancen sind allerdings gering. Dafür kann man verschiedene Erklärungen ins Feld führen: Eine davon ist der Umstand, dass das Parlament oftmals nur widerwillig ein Problem aufgreift, das ein Kanton vorgebracht hat. Eine andere mag darin zu finden sein, dass Standesinitiativen wie parlamentarische Initiativen behandelt werden; das heisst, dass sich das Parlament im Falle einer Zustimmung selber um die Ausarbeitung eines Entwurfes kümmern muss, während doch der Bundesrat oftmals besser dazu in der Lage wäre. So kommt es, dass bestimmte Standesinitiativen verworfen werden, doch nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern aus Verfahrensgründen.</p><p>Eröffnete man dem Parlament die Möglichkeit, eine Standesinitiative in eine Motion umzuwandeln, so würde man der Bundesversammlung damit erlauben, die Anliegen eines Kantons zu unterstützen, zugleich die Verantwortung für die Erarbeitung eines Entwurfes aber dem Bundesrat anzuvertrauen. Diese neue Verfahrensregel entspräche im Übrigen eher der gegenwärtig vorherrschenden Praxis der Parlamentarierinnen und Parlamentarier, nämlich das Instrument der Motion demjenigen der parlamentarischen Initiative vorzuziehen.</p>
    • <p>Das Gesetz ist dahingehend zu ändern, dass das Parlament die Möglichkeit hat, eine Standesinitiative anlässlich von deren Beratung in eine Motion umzuwandeln, die sich an den Bundesrat richtet. </p>
    • Initiativrecht der Kantone. Verfahren verbessern

Back to List