Einführung einer Abgabe auf dem in der Schweiz erzielten Umsatz von Internetriesen, die ihre in der Schweiz erzielten Gewinne offenkundig nicht hier versteuern

ShortId
19.424
Id
20190424
Updated
10.04.2024 19:21
Language
de
Title
Einführung einer Abgabe auf dem in der Schweiz erzielten Umsatz von Internetriesen, die ihre in der Schweiz erzielten Gewinne offenkundig nicht hier versteuern
AdditionalIndexing
15;2446;34;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Indien hat 2016 eine "equalization levy" (Ausgleichsabgabe) eingeführt, um die Geschäftstätigkeiten der Gafa (Google, Amazon, Facebook, Apple) besteuern zu können, gegenwärtig mit einem Satz von 6 Prozent. Die Tech-Konzerne sind zwar im Alltag der Leute sehr präsent, sie stellen aber für ihre in der Schweiz erbrachten Leistungen Rechnung aus dem Ausland und verbuchen ihre Gewinne in oft undurchsichtigen Strukturen. So machen sie im Endeffekt beträchtliche Gewinne, die aber nur sehr tief oder gar nicht besteuert werden.</p><p>Auf internationaler Ebene wird zwar darüber diskutiert, wie die reich sprudelnden Gewinne dieser Unternehmen steuerlich abgeschöpft werden könnten. Diese Diskussionen brauchen aber viel Zeit und haben zudem kürzlich einen Rückschlag erlitten. Die angesprochene Abgabe kann jedoch leicht eingeführt werden und birgt keine Risiken hinsichtlich des Steuerwettbewerbs. Solange sie nämlich keinen konfiskatorischen Charakter hat, werden die Unternehmen weiterhin ein starkes Interesse daran haben, ihre Dienstleistungen im Land selbst anzubieten. Mit einem moderaten Satz sind gleich hohe Steuereinnahmen wie mit einer Gewinnsteuer möglich, ohne dass die Unternehmen entmutigt werden, ihre Dienstleistungen weiterhin anzubieten. Würden sie nämlich ihre Dienstleistungen einstellen, so würden sie viel mehr Geld verlieren als durch eine moderate Abgabe.</p><p>Eine Ausgleichsabgabe hätte den Vorteil, dass eine Digitalisierung in unserem Land finanziert werden könnte, die allen zugutekommt, nicht bloss ein paar Tech-Giganten im Ausland. Wird von diesen Unternehmen eine angemessene Abgabe erhoben, so vermeidet dies auch einen unlauteren Wettbewerb zuungunsten von Unternehmen in der Schweiz, die ihre Gewinnsteuer entrichten. Wird beispielsweise die Idee eines Fonds zur Förderung der Digitalisierung entwickelt, so könnte die Schweiz auf dem Gebiet der Digitalisierung wettbewerbsfähig gemacht und zugleich ein Mehrwert geschaffen werden, an dem alle Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes teilhaben.</p><p>Es ist offensichtlich möglich, eine solche Abgabe einzuführen. Dabei sind einerseits Ausnahmen zur Vermeidung einer mehrfachen steuerlichen Belastung desselben Substrats vorzusehen. Andererseits muss aber auch gewährleistet sein, dass die Unternehmen nicht enorme Gewinne einfahren, ohne zu den Infrastrukturen beizutragen, die sie für ihre Geschäftstätigkeiten benützen. Schliesslich würde es eine Abgabe der Internetgiganten ermöglichen, die Kosten mehrerer Reformen auszugleichen, die im Steuer- wie auch im Sozialbereich für unser Land vorgesehen oder erforderlich sind.</p>
  • <p>Die Gesetzesbestimmungen und nötigenfalls die Bundesverfassung sind so zu ändern, dass nach dem Muster der "equalization levy" eine Ausgleichsabgabe auf dem in der Schweiz erzielten Umsatz von Unternehmen eingeführt wird, deren Gewinne nicht hier besteuert werden. Diese Bestimmungen sollen insbesondere die grossen Technologiekonzerne betreffen, die dank ihren multinationalen Strukturen und Steuervereinbarungen die Zahlung von Steuern vermeiden und so in Ländern grosse Gewinne erzielen, ohne dort Steuern zu entrichten.</p>
  • Einführung einer Abgabe auf dem in der Schweiz erzielten Umsatz von Internetriesen, die ihre in der Schweiz erzielten Gewinne offenkundig nicht hier versteuern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Indien hat 2016 eine "equalization levy" (Ausgleichsabgabe) eingeführt, um die Geschäftstätigkeiten der Gafa (Google, Amazon, Facebook, Apple) besteuern zu können, gegenwärtig mit einem Satz von 6 Prozent. Die Tech-Konzerne sind zwar im Alltag der Leute sehr präsent, sie stellen aber für ihre in der Schweiz erbrachten Leistungen Rechnung aus dem Ausland und verbuchen ihre Gewinne in oft undurchsichtigen Strukturen. So machen sie im Endeffekt beträchtliche Gewinne, die aber nur sehr tief oder gar nicht besteuert werden.</p><p>Auf internationaler Ebene wird zwar darüber diskutiert, wie die reich sprudelnden Gewinne dieser Unternehmen steuerlich abgeschöpft werden könnten. Diese Diskussionen brauchen aber viel Zeit und haben zudem kürzlich einen Rückschlag erlitten. Die angesprochene Abgabe kann jedoch leicht eingeführt werden und birgt keine Risiken hinsichtlich des Steuerwettbewerbs. Solange sie nämlich keinen konfiskatorischen Charakter hat, werden die Unternehmen weiterhin ein starkes Interesse daran haben, ihre Dienstleistungen im Land selbst anzubieten. Mit einem moderaten Satz sind gleich hohe Steuereinnahmen wie mit einer Gewinnsteuer möglich, ohne dass die Unternehmen entmutigt werden, ihre Dienstleistungen weiterhin anzubieten. Würden sie nämlich ihre Dienstleistungen einstellen, so würden sie viel mehr Geld verlieren als durch eine moderate Abgabe.</p><p>Eine Ausgleichsabgabe hätte den Vorteil, dass eine Digitalisierung in unserem Land finanziert werden könnte, die allen zugutekommt, nicht bloss ein paar Tech-Giganten im Ausland. Wird von diesen Unternehmen eine angemessene Abgabe erhoben, so vermeidet dies auch einen unlauteren Wettbewerb zuungunsten von Unternehmen in der Schweiz, die ihre Gewinnsteuer entrichten. Wird beispielsweise die Idee eines Fonds zur Förderung der Digitalisierung entwickelt, so könnte die Schweiz auf dem Gebiet der Digitalisierung wettbewerbsfähig gemacht und zugleich ein Mehrwert geschaffen werden, an dem alle Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes teilhaben.</p><p>Es ist offensichtlich möglich, eine solche Abgabe einzuführen. Dabei sind einerseits Ausnahmen zur Vermeidung einer mehrfachen steuerlichen Belastung desselben Substrats vorzusehen. Andererseits muss aber auch gewährleistet sein, dass die Unternehmen nicht enorme Gewinne einfahren, ohne zu den Infrastrukturen beizutragen, die sie für ihre Geschäftstätigkeiten benützen. Schliesslich würde es eine Abgabe der Internetgiganten ermöglichen, die Kosten mehrerer Reformen auszugleichen, die im Steuer- wie auch im Sozialbereich für unser Land vorgesehen oder erforderlich sind.</p>
    • <p>Die Gesetzesbestimmungen und nötigenfalls die Bundesverfassung sind so zu ändern, dass nach dem Muster der "equalization levy" eine Ausgleichsabgabe auf dem in der Schweiz erzielten Umsatz von Unternehmen eingeführt wird, deren Gewinne nicht hier besteuert werden. Diese Bestimmungen sollen insbesondere die grossen Technologiekonzerne betreffen, die dank ihren multinationalen Strukturen und Steuervereinbarungen die Zahlung von Steuern vermeiden und so in Ländern grosse Gewinne erzielen, ohne dort Steuern zu entrichten.</p>
    • Einführung einer Abgabe auf dem in der Schweiz erzielten Umsatz von Internetriesen, die ihre in der Schweiz erzielten Gewinne offenkundig nicht hier versteuern

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