Finanzierung von Massnahmen zur (Wieder-)Eingliederung von über 50-Jährigen und von jungen Leuten in den Arbeitsmarkt

ShortId
19.425
Id
20190425
Updated
10.04.2024 19:21
Language
de
Title
Finanzierung von Massnahmen zur (Wieder-)Eingliederung von über 50-Jährigen und von jungen Leuten in den Arbeitsmarkt
AdditionalIndexing
24;44;28;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>2017 bestätigte das Bundesamt für Statistik (BFS), dass eine Person über 50 Jahre, die ihre Arbeitsstelle verliert, es vergleichsweise schwerer hat, wieder eine Anstellung zu finden. Zwischen dem ersten Quartal 2017 und dem ersten Quartal 2018 ist bei den 25- bis 49-Jährigen die Arbeitslosenquote gesunken, während sie in der gleichen Periode bei den 50- bis 64-Jährigen gestiegen ist. In Zukunft dürfte sich dieses Problem noch akzentuieren angesichts der steigenden Zahl der über 50-Jährigen, die arbeiten möchten. Heute hat in der Schweiz ein Viertel aller Erwerbsfähigen ein Alter über 50 Jahre. Den Demografen zufolge wird dieser Anteil auf einen Drittel ansteigen. In einer Situation der Wachstumsabschwächung wird dieser Teil der Erwerbsfähigen besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen sein. Für Personen in einem Alter über 50 Jahre, die ihre Arbeitsstelle verloren haben oder verlieren werden, wird das Risiko, längere Zeit arbeitslos zu sein, ansteigen. Verschiedene Studien unterstreichen als Mittel gegen diese Gefahren die Notwendigkeit einer fokussierteren beruflichen Ausrichtung und einer unablässigen Weiterbildung.</p><p>Auf der andern Seite wird auch für junge Menschen der Zugang zum Arbeitsmarkt immer schwieriger, seien sie nun ohne Berufsabschluss, im Besitz eines Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) oder eines Hochschulabschlusses. Die Arbeitslosenquote bei den 15- bis 24-Jährigen hat seit 1991 insgesamt zugenommen. Sie ist im Allgemeinen höher als bei der Gesamtheit der Erwerbsfähigen. Dieses Alterssegment, dessen Schwäche der Mangel an Berufserfahrung ist, riskiert also ebenfalls, von der Abschwächung der Konjunktur überdurchschnittlich getroffen zu werden. Dies gilt besonders für die Personen in der beruflichen Grundbildung. Gemäss einer Studie des BFS, die im April 2018 veröffentlicht wurde, sind 19 Prozent der Inhaberinnen und Inhaber eines EFZ in den zweieinhalb Jahren nach Erlangung des EFZ eine Zeitlang arbeitslos. In dieser Populationsgruppe besteht auch die Gefahr, dass die Unterbeschäftigung sich akzentuiert.</p><p>In mehreren Kantonen wurden Projekte gestartet oder befinden sich in der Evaluation, bei denen es um die Wiedereingliederung der über 50-Jährigen in den Arbeitsmarkt und um die Förderung der Anstellung von Abgängerinnen und Abgängern der beruflichen Grundbildung geht. Die Wirksamkeit dieser Projekte ist jedoch beschränkt, weil es ihnen an Mitteln fehlt. Sollen die Ziele dieser Projekte wirklich erreicht werden, so braucht es dazu ganz klar Geld. </p><p>Deshalb muss sich der Bund dafür einsetzen, dass diese Finanzierungslücke gestopft wird. 300 Millionen jährlich, die aus der Gewinnausschüttung der SNB stammen, würden es erlauben, dieser Herausforderung zu begegnen. Die Aufteilung des Gewinns auf die Kantone und den Bund steht nicht zur Disposition. Die Schaffung eines Fonds, wie wir ihn für den Schienenverkehr, für den Strassenverkehr usw. kennen, erlaubte eine Verwendung der Gelder, ohne dass diese den Zufälligkeiten der jährlichen Budgetierung ausgesetzt wären. Dies käme den Arbeitslosen zugute und förderte die soziale Kohäsion unseres Landes.</p>
  • <p>Das Gesetz ist dahingehend zu ändern, dass 300 Millionen Franken pro Jahr aus der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) an den Bund in einen Fonds für Weiterbildung und berufliche Eingliederung fliessen, aus dem Massnahmen finanziert werden zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, insbesondere zur Wiedereingliederung von über 50-Jährigen und zur erstmaligen Eingliederung von jungen Menschen.</p>
  • Finanzierung von Massnahmen zur (Wieder-)Eingliederung von über 50-Jährigen und von jungen Leuten in den Arbeitsmarkt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>2017 bestätigte das Bundesamt für Statistik (BFS), dass eine Person über 50 Jahre, die ihre Arbeitsstelle verliert, es vergleichsweise schwerer hat, wieder eine Anstellung zu finden. Zwischen dem ersten Quartal 2017 und dem ersten Quartal 2018 ist bei den 25- bis 49-Jährigen die Arbeitslosenquote gesunken, während sie in der gleichen Periode bei den 50- bis 64-Jährigen gestiegen ist. In Zukunft dürfte sich dieses Problem noch akzentuieren angesichts der steigenden Zahl der über 50-Jährigen, die arbeiten möchten. Heute hat in der Schweiz ein Viertel aller Erwerbsfähigen ein Alter über 50 Jahre. Den Demografen zufolge wird dieser Anteil auf einen Drittel ansteigen. In einer Situation der Wachstumsabschwächung wird dieser Teil der Erwerbsfähigen besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen sein. Für Personen in einem Alter über 50 Jahre, die ihre Arbeitsstelle verloren haben oder verlieren werden, wird das Risiko, längere Zeit arbeitslos zu sein, ansteigen. Verschiedene Studien unterstreichen als Mittel gegen diese Gefahren die Notwendigkeit einer fokussierteren beruflichen Ausrichtung und einer unablässigen Weiterbildung.</p><p>Auf der andern Seite wird auch für junge Menschen der Zugang zum Arbeitsmarkt immer schwieriger, seien sie nun ohne Berufsabschluss, im Besitz eines Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) oder eines Hochschulabschlusses. Die Arbeitslosenquote bei den 15- bis 24-Jährigen hat seit 1991 insgesamt zugenommen. Sie ist im Allgemeinen höher als bei der Gesamtheit der Erwerbsfähigen. Dieses Alterssegment, dessen Schwäche der Mangel an Berufserfahrung ist, riskiert also ebenfalls, von der Abschwächung der Konjunktur überdurchschnittlich getroffen zu werden. Dies gilt besonders für die Personen in der beruflichen Grundbildung. Gemäss einer Studie des BFS, die im April 2018 veröffentlicht wurde, sind 19 Prozent der Inhaberinnen und Inhaber eines EFZ in den zweieinhalb Jahren nach Erlangung des EFZ eine Zeitlang arbeitslos. In dieser Populationsgruppe besteht auch die Gefahr, dass die Unterbeschäftigung sich akzentuiert.</p><p>In mehreren Kantonen wurden Projekte gestartet oder befinden sich in der Evaluation, bei denen es um die Wiedereingliederung der über 50-Jährigen in den Arbeitsmarkt und um die Förderung der Anstellung von Abgängerinnen und Abgängern der beruflichen Grundbildung geht. Die Wirksamkeit dieser Projekte ist jedoch beschränkt, weil es ihnen an Mitteln fehlt. Sollen die Ziele dieser Projekte wirklich erreicht werden, so braucht es dazu ganz klar Geld. </p><p>Deshalb muss sich der Bund dafür einsetzen, dass diese Finanzierungslücke gestopft wird. 300 Millionen jährlich, die aus der Gewinnausschüttung der SNB stammen, würden es erlauben, dieser Herausforderung zu begegnen. Die Aufteilung des Gewinns auf die Kantone und den Bund steht nicht zur Disposition. Die Schaffung eines Fonds, wie wir ihn für den Schienenverkehr, für den Strassenverkehr usw. kennen, erlaubte eine Verwendung der Gelder, ohne dass diese den Zufälligkeiten der jährlichen Budgetierung ausgesetzt wären. Dies käme den Arbeitslosen zugute und förderte die soziale Kohäsion unseres Landes.</p>
    • <p>Das Gesetz ist dahingehend zu ändern, dass 300 Millionen Franken pro Jahr aus der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) an den Bund in einen Fonds für Weiterbildung und berufliche Eingliederung fliessen, aus dem Massnahmen finanziert werden zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, insbesondere zur Wiedereingliederung von über 50-Jährigen und zur erstmaligen Eingliederung von jungen Menschen.</p>
    • Finanzierung von Massnahmen zur (Wieder-)Eingliederung von über 50-Jährigen und von jungen Leuten in den Arbeitsmarkt

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