Konsequenter Schutz des Grund-, Trink-, Fluss- und Seewassers vor nachweislich schädlichen Pestiziden

ShortId
19.430
Id
20190430
Updated
10.04.2024 19:24
Language
de
Title
Konsequenter Schutz des Grund-, Trink-, Fluss- und Seewassers vor nachweislich schädlichen Pestiziden
AdditionalIndexing
52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Messungen der Kantone, des Bundes und der Eawag zeigen, dass verschiedene Pestizidwirkstoffe Gewässerorganismen nachhaltig schädigen. Namentlich werden Wasserinsekten und Algen, welche die Futter- und Lebensgrundlage für Fische darstellen, dezimiert. Bis heute hat die Überschreitung von ökotoxikologischen Grenzwerten in Oberflächengewässern in der Regel keine Konsequenzen. Der Bund informiert zwar die betroffenen Kantone. Diese sind aber kaum in der Lage, die Verursacher der Pestizideinträge zu ermitteln respektive ihnen griffige Auflagen zu machen. Ebenfalls keine Folgen haben die Messungen der Trinkwasserversorger, welche Abbauprodukte von Pestiziden im Grund- bzw. Trinkwasser feststellen. Die Bevölkerung ist dieser Belastung ausgesetzt. Dies widerspricht den Artikeln 74 und 78 Absatz 4 der Bundesverfassung, welche den Bund verpflichten, den Menschen vor lästigen Einwirkungen zu schützen, die Lebensräume in ihrer natürlichen Vielfalt zu erhalten, Arten vor Ausrottung zu schützen und Vorschriften zum Schutz der natürlichen Umwelt vor schädlichen Einwirkungen zu erlassen. Deshalb soll der Bund Pestizide, die nachweislich aquatische Lebensräume schädigen oder das Trinkwasser belasten, aus dem Verkehr ziehen können.</p>
  • <p>Das Gewässerschutzgesetz ist mit einem Artikel zu ergänzen, der sicherstellt, dass Wirkstoffe von synthetischen Pestiziden nicht mehr eingesetzt werden dürfen, wenn an mehreren Oberflächengewässern wiederholt die Fortpflanzung, Entwicklung und Gesundheit empfindlicher Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen beeinträchtigt wurde oder im Grund- bzw. Trinkwasser Pestizidrückstände (Wirkstoffe und Abbauprodukte) in unerwünscht hohen Konzentrationen gemessen werden.</p>
  • Konsequenter Schutz des Grund-, Trink-, Fluss- und Seewassers vor nachweislich schädlichen Pestiziden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Messungen der Kantone, des Bundes und der Eawag zeigen, dass verschiedene Pestizidwirkstoffe Gewässerorganismen nachhaltig schädigen. Namentlich werden Wasserinsekten und Algen, welche die Futter- und Lebensgrundlage für Fische darstellen, dezimiert. Bis heute hat die Überschreitung von ökotoxikologischen Grenzwerten in Oberflächengewässern in der Regel keine Konsequenzen. Der Bund informiert zwar die betroffenen Kantone. Diese sind aber kaum in der Lage, die Verursacher der Pestizideinträge zu ermitteln respektive ihnen griffige Auflagen zu machen. Ebenfalls keine Folgen haben die Messungen der Trinkwasserversorger, welche Abbauprodukte von Pestiziden im Grund- bzw. Trinkwasser feststellen. Die Bevölkerung ist dieser Belastung ausgesetzt. Dies widerspricht den Artikeln 74 und 78 Absatz 4 der Bundesverfassung, welche den Bund verpflichten, den Menschen vor lästigen Einwirkungen zu schützen, die Lebensräume in ihrer natürlichen Vielfalt zu erhalten, Arten vor Ausrottung zu schützen und Vorschriften zum Schutz der natürlichen Umwelt vor schädlichen Einwirkungen zu erlassen. Deshalb soll der Bund Pestizide, die nachweislich aquatische Lebensräume schädigen oder das Trinkwasser belasten, aus dem Verkehr ziehen können.</p>
    • <p>Das Gewässerschutzgesetz ist mit einem Artikel zu ergänzen, der sicherstellt, dass Wirkstoffe von synthetischen Pestiziden nicht mehr eingesetzt werden dürfen, wenn an mehreren Oberflächengewässern wiederholt die Fortpflanzung, Entwicklung und Gesundheit empfindlicher Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen beeinträchtigt wurde oder im Grund- bzw. Trinkwasser Pestizidrückstände (Wirkstoffe und Abbauprodukte) in unerwünscht hohen Konzentrationen gemessen werden.</p>
    • Konsequenter Schutz des Grund-, Trink-, Fluss- und Seewassers vor nachweislich schädlichen Pestiziden

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