Auszahlung der Übernachtungsentschädigungen nur bei effektiv erfolgten externen Übernachtungen

ShortId
19.431
Id
20190431
Updated
10.04.2024 16:34
Language
de
Title
Auszahlung der Übernachtungsentschädigungen nur bei effektiv erfolgten externen Übernachtungen
AdditionalIndexing
421;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Entschädigung für die auswärtige Übernachtung zwischen zwei aufeinanderfolgenden Sitzungstagen wird heute aufgrund der festgestellten Präsenz des Ratsmitgliedes an den Sitzungen automatisch ausbezahlt, also unabhängig davon, ob dem Ratsmitglied tatsächliche Übernachtungskosten entstanden sind. Dies kann dazu führen, dass Übernachtungsentschädigungen ausbezahlt werden, obwohl die Ratsmitglieder Zuhause übernachten.</p><p>Neu sollen nur noch jene Ratsmitglieder eine Übernachtungsentschädigung erhalten, die eine externe Übernachtung geltend machen. Anstelle der automatischen Ausbezahlung könnte den Ratsmitgliedern ein Formular zugestellt werden, das aufgrund der festgestellten Präsenz die infrage kommenden Übernachtungen auflistet. Auf diese Weise könnten die Ratsmitglieder unbürokratisch und selbstverantwortlich ihren Anspruch auf Ausbezahlung der Übernachtungsentschädigung geltend machen. Gleichzeitig wird vermieden, dass auf Kosten der Steuerzahler ungerechtfertigte Entschädigungen ausbezahlt werden.</p>
  • <p>Die Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz soll dahingehend angepasst werden, dass die Übernachtungsentschädigung nicht mehr automatisch, sondern nur noch jenen Ratsmitgliedern ausbezahlt wird, die eine externe Übernachtung mittels Selbstdeklaration eigenverantwortlich geltend machen.</p>
  • Auszahlung der Übernachtungsentschädigungen nur bei effektiv erfolgten externen Übernachtungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Entschädigung für die auswärtige Übernachtung zwischen zwei aufeinanderfolgenden Sitzungstagen wird heute aufgrund der festgestellten Präsenz des Ratsmitgliedes an den Sitzungen automatisch ausbezahlt, also unabhängig davon, ob dem Ratsmitglied tatsächliche Übernachtungskosten entstanden sind. Dies kann dazu führen, dass Übernachtungsentschädigungen ausbezahlt werden, obwohl die Ratsmitglieder Zuhause übernachten.</p><p>Neu sollen nur noch jene Ratsmitglieder eine Übernachtungsentschädigung erhalten, die eine externe Übernachtung geltend machen. Anstelle der automatischen Ausbezahlung könnte den Ratsmitgliedern ein Formular zugestellt werden, das aufgrund der festgestellten Präsenz die infrage kommenden Übernachtungen auflistet. Auf diese Weise könnten die Ratsmitglieder unbürokratisch und selbstverantwortlich ihren Anspruch auf Ausbezahlung der Übernachtungsentschädigung geltend machen. Gleichzeitig wird vermieden, dass auf Kosten der Steuerzahler ungerechtfertigte Entschädigungen ausbezahlt werden.</p>
    • <p>Die Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz soll dahingehend angepasst werden, dass die Übernachtungsentschädigung nicht mehr automatisch, sondern nur noch jenen Ratsmitgliedern ausbezahlt wird, die eine externe Übernachtung mittels Selbstdeklaration eigenverantwortlich geltend machen.</p>
    • Auszahlung der Übernachtungsentschädigungen nur bei effektiv erfolgten externen Übernachtungen
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Die Entschädigung für die auswärtige Übernachtung zwischen zwei aufeinanderfolgenden Sitzungstagen wird heute aufgrund der festgestellten Präsenz des Ratsmitgliedes an den Sitzungen automatisch ausbezahlt, also unabhängig davon, ob dem Ratsmitglied tatsächliche Übernachtungskosten entstanden sind. Dies kann dazu führen, dass Übernachtungsentschädigungen ausbezahlt werden, obwohl die Ratsmitglieder Zuhause übernachten.</p><p>Neu sollen nur noch jene Ratsmitglieder eine Übernachtungsentschädigung erhalten, die eine externe Übernachtung geltend machen. Anstelle der automatischen Ausbezahlung könnte den Ratsmitgliedern ein Formular zugestellt werden, das aufgrund der festgestellten Präsenz die infrage kommenden Übernachtungen auflistet. Auf diese Weise könnten die Ratsmitglieder unbürokratisch und selbstverantwortlich ihren Anspruch auf Ausbezahlung der Übernachtungsentschädigung geltend machen. Gleichzeitig wird vermieden, dass auf Kosten der Steuerzahler ungerechtfertigte Entschädigungen ausbezahlt werden.</p>
    • <p>Die Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz soll dahingehend angepasst werden, dass die Übernachtungsentschädigung nicht mehr automatisch, sondern nur noch jenen Ratsmitgliedern ausbezahlt wird, die eine externe Übernachtung mittels Selbstdeklaration eigenverantwortlich geltend machen.</p>
    • Auszahlung der Übernachtungsentschädigungen nur bei effektiv erfolgten externen Übernachtungen

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