Sicherstellung der Unterstützung der Kommissionen und der einzelnen Ratsmitglieder

ShortId
19.432
Id
20190432
Updated
10.04.2024 19:19
Language
de
Title
Sicherstellung der Unterstützung der Kommissionen und der einzelnen Ratsmitglieder
AdditionalIndexing
421;04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates beschliesst die Ausarbeitung der notwendigen Rechtsgrundlagen, damit der Anspruch der Kommissionen und der einzelnen Ratsmitglieder auf die notwendige Unterstützung durch Dienststellen der Parlamentsdienste zur Erfüllung ihrer verfassungsmässigen Aufgaben besser garantiert wird:</p><p>1. Gemäss Artikel 65 Absatz 3 ParlG arbeiten Dienststellen der Parlamentsdienste, soweit sie für einzelne Organe der Bundesversammlung tätig sind, nach deren Weisungen. Die Abgrenzung zwischen diesen Zuständigkeiten der Organe einerseits und den Befugnissen der administrativen Hierarchie der Parlamentsdienste andererseits ist heute unklar und soll durch geeignete Ausführungsbestimmungen in der Parlamentsverwaltungsverordnung präzisiert werden.</p><p>2. Der Anspruch der einzelnen Ratsmitglieder auf fachliche Unterstützung durch Dienststellen der Parlamentsdienste ist heute unklar und soll geregelt werden.</p><p>3. Die Aufsicht über die Parlamentsdienste soll in einer Weise geregelt werden, dass die manchmal unterschiedlichen Interessen aller Parlamentsorgane und Ratsmitglieder möglichst gleichmässig gewahrt bleiben. Im parlamentarischen Aufsichtsorgan sollen alle grösseren Fraktionen permanent vertreten sein. Die Mitglieder dieses Organs sollen nicht in zu enger Beziehung zur administrativen Leitung der Parlamentsdienste stehen.</p><p>4. Gemäss Artikel 27 Absatz 3 der Parlamentsverwaltungsverordnung sind vor der Anstellung der Kommissions- und Delegationssekretärinnen und -sekretäre die Präsidentinnen oder Präsidenten der Kommissionen und Delegationen "anzuhören". Dies geschieht heute häufig allein dadurch, dass die Präsidentinnen und Präsidenten darüber informiert werden, welche Person dem Generalsekretär zur Wahl vorgeschlagen wird. Anhörung bedeutet jedoch mehr als Information. Es soll deshalb präzisiert werden, was darunter zu verstehen ist.</p><p>5. Es sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, wonach parlamentarischen Organen genügend finanzielle Mittel zur Entschädigung von Expertentätigkeiten zur Verfügung stehen.</p>
  • Sicherstellung der Unterstützung der Kommissionen und der einzelnen Ratsmitglieder
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates beschliesst die Ausarbeitung der notwendigen Rechtsgrundlagen, damit der Anspruch der Kommissionen und der einzelnen Ratsmitglieder auf die notwendige Unterstützung durch Dienststellen der Parlamentsdienste zur Erfüllung ihrer verfassungsmässigen Aufgaben besser garantiert wird:</p><p>1. Gemäss Artikel 65 Absatz 3 ParlG arbeiten Dienststellen der Parlamentsdienste, soweit sie für einzelne Organe der Bundesversammlung tätig sind, nach deren Weisungen. Die Abgrenzung zwischen diesen Zuständigkeiten der Organe einerseits und den Befugnissen der administrativen Hierarchie der Parlamentsdienste andererseits ist heute unklar und soll durch geeignete Ausführungsbestimmungen in der Parlamentsverwaltungsverordnung präzisiert werden.</p><p>2. Der Anspruch der einzelnen Ratsmitglieder auf fachliche Unterstützung durch Dienststellen der Parlamentsdienste ist heute unklar und soll geregelt werden.</p><p>3. Die Aufsicht über die Parlamentsdienste soll in einer Weise geregelt werden, dass die manchmal unterschiedlichen Interessen aller Parlamentsorgane und Ratsmitglieder möglichst gleichmässig gewahrt bleiben. Im parlamentarischen Aufsichtsorgan sollen alle grösseren Fraktionen permanent vertreten sein. Die Mitglieder dieses Organs sollen nicht in zu enger Beziehung zur administrativen Leitung der Parlamentsdienste stehen.</p><p>4. Gemäss Artikel 27 Absatz 3 der Parlamentsverwaltungsverordnung sind vor der Anstellung der Kommissions- und Delegationssekretärinnen und -sekretäre die Präsidentinnen oder Präsidenten der Kommissionen und Delegationen "anzuhören". Dies geschieht heute häufig allein dadurch, dass die Präsidentinnen und Präsidenten darüber informiert werden, welche Person dem Generalsekretär zur Wahl vorgeschlagen wird. Anhörung bedeutet jedoch mehr als Information. Es soll deshalb präzisiert werden, was darunter zu verstehen ist.</p><p>5. Es sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, wonach parlamentarischen Organen genügend finanzielle Mittel zur Entschädigung von Expertentätigkeiten zur Verfügung stehen.</p>
    • Sicherstellung der Unterstützung der Kommissionen und der einzelnen Ratsmitglieder

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