Wie weiter mit den SBB-Haltestellen Villette, Epesses und Saint-Saphorin?

ShortId
19.1000
Id
20191000
Updated
28.07.2023 02:50
Language
de
Title
Wie weiter mit den SBB-Haltestellen Villette, Epesses und Saint-Saphorin?
AdditionalIndexing
48;28;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hält fest, dass aufgrund der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG, SR 151.3) keine Bahnhöfe oder Haltestellen auf dem schweizerischen Schienennetz geschlossen werden. Sind bauliche Anpassungen aus technischen Gründen unverhältnismässig, verlangt das BehiG Ersatzmassnahmen.</p><p>Für die Haltestellen Villette, Epesses und St-Saphorin sind folglich Ersatzmassnahmen vorgesehen. Die Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV, SR 151.34) schreibt in diesen Fällen Hilfe vor Ort durch das Personal der Transportunternehmen vor. Die SBB werden in den nächsten Monaten die genaue Ausgestaltung der einzelnen Ersatzmassnahmen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ausarbeiten und mit den kantonalen Behörden absprechen.</p><p>Mit der Einführung des Viertelstundentakts zwischen Cully und Cossonay sieht die Angebotsplanung für Villette die Verdoppelung des Angebots bis 2025 vor. Die Haltestellen St-Saphorin und Epesses bleiben bestehen und werden nach dem aktuellen Fahrplan bedient.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Kann der Bundesrat bestätigen, dass die SBB-Haltestellen Villette, Epesses und St-Saphorin in Betrieb bleiben werden, auch wenn es aus technischen Gründen oder aus Platzmangel nicht möglich sein sollte, die Haltestellen an die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes anzupassen? Welche Alternativmassnahmen würden in diesem Fall ergriffen, um zu gewährleisten, dass Reisende mit eingeschränkter Mobilität diese Orte dennoch mit dem öffentlichen Verkehr erreichen können? </p><p>Es ist für die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die zahlreichen Gäste der Region, die zum Unesco-Welterbe gehört, von grosser Bedeutung, den öffentlichen Verkehr nutzen zu können. Die Topografie erschwert die Strassenverkehrsbedingungen, und an den Zubringerstrassen zwischen den Agglomerationen Vevey-Montreux einerseits und Lausanne andererseits kommt es häufig zu Staus. Daher sind die Menschen vor Ort absolut auf den Erhalt dieser Haltestellen angewiesen. </p>
  • Wie weiter mit den SBB-Haltestellen Villette, Epesses und Saint-Saphorin?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hält fest, dass aufgrund der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG, SR 151.3) keine Bahnhöfe oder Haltestellen auf dem schweizerischen Schienennetz geschlossen werden. Sind bauliche Anpassungen aus technischen Gründen unverhältnismässig, verlangt das BehiG Ersatzmassnahmen.</p><p>Für die Haltestellen Villette, Epesses und St-Saphorin sind folglich Ersatzmassnahmen vorgesehen. Die Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV, SR 151.34) schreibt in diesen Fällen Hilfe vor Ort durch das Personal der Transportunternehmen vor. Die SBB werden in den nächsten Monaten die genaue Ausgestaltung der einzelnen Ersatzmassnahmen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ausarbeiten und mit den kantonalen Behörden absprechen.</p><p>Mit der Einführung des Viertelstundentakts zwischen Cully und Cossonay sieht die Angebotsplanung für Villette die Verdoppelung des Angebots bis 2025 vor. Die Haltestellen St-Saphorin und Epesses bleiben bestehen und werden nach dem aktuellen Fahrplan bedient.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Kann der Bundesrat bestätigen, dass die SBB-Haltestellen Villette, Epesses und St-Saphorin in Betrieb bleiben werden, auch wenn es aus technischen Gründen oder aus Platzmangel nicht möglich sein sollte, die Haltestellen an die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes anzupassen? Welche Alternativmassnahmen würden in diesem Fall ergriffen, um zu gewährleisten, dass Reisende mit eingeschränkter Mobilität diese Orte dennoch mit dem öffentlichen Verkehr erreichen können? </p><p>Es ist für die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die zahlreichen Gäste der Region, die zum Unesco-Welterbe gehört, von grosser Bedeutung, den öffentlichen Verkehr nutzen zu können. Die Topografie erschwert die Strassenverkehrsbedingungen, und an den Zubringerstrassen zwischen den Agglomerationen Vevey-Montreux einerseits und Lausanne andererseits kommt es häufig zu Staus. Daher sind die Menschen vor Ort absolut auf den Erhalt dieser Haltestellen angewiesen. </p>
    • Wie weiter mit den SBB-Haltestellen Villette, Epesses und Saint-Saphorin?

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