Zahlen zur Verweigerung, das Gesicht zu zeigen

ShortId
19.1004
Id
20191004
Updated
28.07.2023 02:47
Language
de
Title
Zahlen zur Verweigerung, das Gesicht zu zeigen
AdditionalIndexing
2831;28;09;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es gibt keine Statistik, die Auskunft geben würde, in wie vielen Fällen sich Personen in der Schweiz in den letzten zehn Jahren weigerten, zum Zweck der Identifizierung ihr Gesicht zu zeigen. Eine statistische Aufschlüsselung nach Frauen und Männern gibt es demnach ebenfalls nicht. Da Personen, die das Gesicht verhüllen, in der Schweiz eher selten anzutreffen sind, ist aber davon auszugehen, dass auch solche Fälle selten sind. </p><p>Der vom Bundesrat verabschiedete Gesetzentwurf schafft rechtliche Sicherheit und macht klar, dass das öffentliche Interesse an der Identifizierung von Personen dem privaten Interesse an der Gesichtsverhüllung vorgeht, wenn nicht spezifische, höher zu gewichtende Ausnahmegründe vorliegen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 15. März 2019 hat der Bundesrat einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" beschlossen. Um gezielt auf "diese Probleme" reagieren zu können, möchte er auf Gesetzesebene eine Regelung einführen, die verlangt, dass Personen ihr Gesicht zeigen, wenn dies zu Identifizierungszwecken notwendig ist. Nun stellt sich die Frage, ob "diese Probleme" real existieren und eine Gesetzesanpassung rechtfertigen. Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. In wie vielen Fällen hat sich eine Person in der Schweiz in den letzten zehn Jahren geweigert, zu Identifizierungszwecken das Gesicht zu zeigen?</p><p>2. Wie viele Frauen, wie viele Männer waren betroffen?</p>
  • Zahlen zur Verweigerung, das Gesicht zu zeigen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es gibt keine Statistik, die Auskunft geben würde, in wie vielen Fällen sich Personen in der Schweiz in den letzten zehn Jahren weigerten, zum Zweck der Identifizierung ihr Gesicht zu zeigen. Eine statistische Aufschlüsselung nach Frauen und Männern gibt es demnach ebenfalls nicht. Da Personen, die das Gesicht verhüllen, in der Schweiz eher selten anzutreffen sind, ist aber davon auszugehen, dass auch solche Fälle selten sind. </p><p>Der vom Bundesrat verabschiedete Gesetzentwurf schafft rechtliche Sicherheit und macht klar, dass das öffentliche Interesse an der Identifizierung von Personen dem privaten Interesse an der Gesichtsverhüllung vorgeht, wenn nicht spezifische, höher zu gewichtende Ausnahmegründe vorliegen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 15. März 2019 hat der Bundesrat einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" beschlossen. Um gezielt auf "diese Probleme" reagieren zu können, möchte er auf Gesetzesebene eine Regelung einführen, die verlangt, dass Personen ihr Gesicht zeigen, wenn dies zu Identifizierungszwecken notwendig ist. Nun stellt sich die Frage, ob "diese Probleme" real existieren und eine Gesetzesanpassung rechtfertigen. Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. In wie vielen Fällen hat sich eine Person in der Schweiz in den letzten zehn Jahren geweigert, zu Identifizierungszwecken das Gesicht zu zeigen?</p><p>2. Wie viele Frauen, wie viele Männer waren betroffen?</p>
    • Zahlen zur Verweigerung, das Gesicht zu zeigen

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