Ausgleichszahlungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Welche Rolle spielt der Bund?

ShortId
19.1009
Id
20191009
Updated
28.07.2023 02:58
Language
de
Title
Ausgleichszahlungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Welche Rolle spielt der Bund?
AdditionalIndexing
24;44;10;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Gemäss der Vereinbarung vom 3. Oktober 1974 zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgänger und den finanziellen Ausgleich zugunsten der italienischen Grenzgemeinden (SR 0.642.045.43) müssen die Kantone Graubünden, Tessin und Wallis jedes Jahr zugunsten der italienischen Grenzgemeinden einen Teil des Steuerbetrags überweisen, den die Besteuerung der an die italienischen Grenzgänger ausgerichteten Vergütungen abwirft (Art. 2). Dieser finanzielle Ausgleich muss von den Kantonen Graubünden, Tessin und Wallis überwiesen werden (Art. 4) und nicht von der Eidgenossenschaft.</p><p>2. Die Vereinbarung enthält keine Bestimmungen darüber, wie der finanzielle Ausgleich vonseiten der italienischen Gemeinden zu verwenden ist. Die Präambel anerkennt indes, dass der Abschluss der Vereinbarung von 1974 auch erfolgte unter Berücksichtigung "der Aufwendungen für öffentliche Werke und Dienste, die einigen italienischen Grenzgemeinden wegen der dort ansässigen Personen entstehen, die als Grenzgänger in den Kantonen Graubünden, Tessin und Wallis arbeiten". Bei der Finanzierung der Infrastruktur gilt das Territorialitätsprinzip. Demnach obliegt es Italien, seine Infrastrukturen zu planen und zu finanzieren. Der Bundesrat wird sich weiterhin bei den politischen Kontakten und im bilateralen Dialog für die Realisierung von Infrastrukturarbeiten von öffentlichem Interesse engagieren (vgl. die Antwort auf die Interpellation Romano 18.3118). Dies kann sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene im Rahmen grenzüberschreitender Treffen geschehen. Artikel 56 der Bundesverfassung ermächtigt die Kantone unter bestimmten Voraussetzungen, in ihren Zuständigkeitsbereichen mit dem Ausland Verträge zu schliessen. Die Finanzierung von grenzüberschreitender Infrastruktur fällt grundsätzlich in diese Kompetenz.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Ausgleichszahlungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger geben im Kanton Tessin zu reden. Während das neue Abkommen einen Anteil von 30 Prozent vorsieht, ist in der Vereinbarung von 1974, die heute noch in Kraft ist, ein Anteil von 38,8 Prozent festgelegt. Die überwiesenen Gelder sollten im Idealfall für grenznahe Projekte eingesetzt werden, beispielsweise für eine Verbesserung des Verkehrsflusses, eine Reduktion des Strassenverkehrs und eine Verringerung der ökologischen Auswirkungen des Verkehrs. All dies bleibt aber toter Buchstabe, und die Projekte kommen kaum voran. Die Spannungen zwischen dem Tessin und Italien dauern an, und Italien ist offensichtlich nicht gewillt, das neue Grenzgängerabkommen zu unterzeichnen. Falls die Tessiner Regierung vor diesem Hintergrund am 30. Juni 2019 beschliessen sollte, die Gelder aus der Quellensteuer zurückzubehalten, wird der Bund - der ja Vertragspartei der Grenzgängervereinbarung von 1974 ist - dann anstelle des Kantons Tessin die Überweisung des Ausgleichsbetrags an Italien sicherstellen? Ist der Bund bereit, mit dem Kanton Tessin zusammenzuarbeiten, um Druck auf die Gegenpartei aufzubauen, damit die Gelder für Projekte im gemeinsamen Interesse eingesetzt werden?</p>
  • Ausgleichszahlungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Welche Rolle spielt der Bund?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Gemäss der Vereinbarung vom 3. Oktober 1974 zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgänger und den finanziellen Ausgleich zugunsten der italienischen Grenzgemeinden (SR 0.642.045.43) müssen die Kantone Graubünden, Tessin und Wallis jedes Jahr zugunsten der italienischen Grenzgemeinden einen Teil des Steuerbetrags überweisen, den die Besteuerung der an die italienischen Grenzgänger ausgerichteten Vergütungen abwirft (Art. 2). Dieser finanzielle Ausgleich muss von den Kantonen Graubünden, Tessin und Wallis überwiesen werden (Art. 4) und nicht von der Eidgenossenschaft.</p><p>2. Die Vereinbarung enthält keine Bestimmungen darüber, wie der finanzielle Ausgleich vonseiten der italienischen Gemeinden zu verwenden ist. Die Präambel anerkennt indes, dass der Abschluss der Vereinbarung von 1974 auch erfolgte unter Berücksichtigung "der Aufwendungen für öffentliche Werke und Dienste, die einigen italienischen Grenzgemeinden wegen der dort ansässigen Personen entstehen, die als Grenzgänger in den Kantonen Graubünden, Tessin und Wallis arbeiten". Bei der Finanzierung der Infrastruktur gilt das Territorialitätsprinzip. Demnach obliegt es Italien, seine Infrastrukturen zu planen und zu finanzieren. Der Bundesrat wird sich weiterhin bei den politischen Kontakten und im bilateralen Dialog für die Realisierung von Infrastrukturarbeiten von öffentlichem Interesse engagieren (vgl. die Antwort auf die Interpellation Romano 18.3118). Dies kann sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene im Rahmen grenzüberschreitender Treffen geschehen. Artikel 56 der Bundesverfassung ermächtigt die Kantone unter bestimmten Voraussetzungen, in ihren Zuständigkeitsbereichen mit dem Ausland Verträge zu schliessen. Die Finanzierung von grenzüberschreitender Infrastruktur fällt grundsätzlich in diese Kompetenz.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Ausgleichszahlungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger geben im Kanton Tessin zu reden. Während das neue Abkommen einen Anteil von 30 Prozent vorsieht, ist in der Vereinbarung von 1974, die heute noch in Kraft ist, ein Anteil von 38,8 Prozent festgelegt. Die überwiesenen Gelder sollten im Idealfall für grenznahe Projekte eingesetzt werden, beispielsweise für eine Verbesserung des Verkehrsflusses, eine Reduktion des Strassenverkehrs und eine Verringerung der ökologischen Auswirkungen des Verkehrs. All dies bleibt aber toter Buchstabe, und die Projekte kommen kaum voran. Die Spannungen zwischen dem Tessin und Italien dauern an, und Italien ist offensichtlich nicht gewillt, das neue Grenzgängerabkommen zu unterzeichnen. Falls die Tessiner Regierung vor diesem Hintergrund am 30. Juni 2019 beschliessen sollte, die Gelder aus der Quellensteuer zurückzubehalten, wird der Bund - der ja Vertragspartei der Grenzgängervereinbarung von 1974 ist - dann anstelle des Kantons Tessin die Überweisung des Ausgleichsbetrags an Italien sicherstellen? Ist der Bund bereit, mit dem Kanton Tessin zusammenzuarbeiten, um Druck auf die Gegenpartei aufzubauen, damit die Gelder für Projekte im gemeinsamen Interesse eingesetzt werden?</p>
    • Ausgleichszahlungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Welche Rolle spielt der Bund?

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