Dürfen konzessionierte regionale Radio- und Fernsehveranstalter politische Bewegungen unterstützen?

ShortId
19.1010
Id
20191010
Updated
28.07.2023 02:58
Language
de
Title
Dürfen konzessionierte regionale Radio- und Fernsehveranstalter politische Bewegungen unterstützen?
AdditionalIndexing
34;2446;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die BNJ FM SA (nachfolgend BNJ) besitzt eine Konzession mit Leistungsauftrag und Abgabenanteil für den Jurabogen. Gemäss dieser Konzession muss die BNJ journalistische Leistungen für den Kanton Neuenburg, den Kanton Jura und die französischsprachigen Gebiete des Kantons Bern erbringen. Die BNJ erfüllt ihren Auftrag mit drei Programmen. Eines davon ist RJB, das speziell auf den Berner Jura ausgerichtet ist. Der Abgabenanteil wird der BNJ überwiesen. Im Jahr 2015 belief sich dieser auf 2 039 708 Franken, von 2016 bis 2018 betrug er 2 511 084 Franken, und ab Anfang 2019 wurde er auf 3 418 929 Franken festgesetzt.</p><p>2.-5. Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) verbietet die Verbreitung von Werbung für politische Parteien, für Personen, die politische Ämter innehaben oder dafür kandidieren, sowie für Themen, die Gegenstand von Volksabstimmungen sind (vgl. Art. 10 Abs. 1 RTVG; SR 784.40). Programmbeschwerden können zuerst an eine Ombudsstelle und danach an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen gerichtet werden, während Beschwerden betreffend Werbung vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) untersucht werden. Letzterem ist gegenwärtig keine Beanstandung der journalistischen Berichterstattung der BNJ zu den in der Anfrage genannten Ereignissen bekannt.</p><p>Nicht im RTVG geregelt ist allerdings das Verhalten von Veranstaltern ausserhalb des Programms. Gemäss Aussagen der BNJ haben die Organisatoren der "Fête de la jeunesse jurassienne" das RJB-Logo missbräuchlich und ohne Zustimmung verwendet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Béliers sind eine Gruppe, die für die Abspaltung des Berner Jura vom Kanton Bern eintritt, um einen grösseren Kanton Jura zu schaffen. Mitglieder der Organisation haben seit deren Gründung zahlreiche Gewaltakte an Personen und Sachen verübt. Ein Bélier-Aktivist wurde sogar durch die Detonation eines Sprengsatzes, den er in seinem Auto in der Berner Altstadt mit sich führte, im Jahr 1993 getötet. Im Zusammenhang mit der Jurafrage tragen die Béliers ein hohes Mass an Verantwortung für Taten, welche die Region an den Rand des Bürgerkriegs brachten.</p><p>Am 6. April 2019 organisieren die Béliers in Moutier die "Fête de la jeunesse jurassienne". Auf dem Plakat der Veranstaltung befindet sich unter anderem das Logo des Radio Jura Bernois (RJB). Das RJB ist ein regionaler Radioveranstalter, der über eine Konzession nach den Artikeln 38ff. des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen verfügt und somit einen Teil der Abgabe erhält, um seine Aktivitäten zu finanzieren, mit denen es seinen Service-public-Auftrag wahrnimmt.</p><p>Indem der Sender zulässt, dass sein Logo auf dem Plakat einer dem Berner Jura feindlich gesinnten politischen Gruppierung erscheint, macht sich das RJB unglaubwürdig und kehrt den 72 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Rücken zu, die am 24. November 2013 für den Verbleib beim Kanton Bern gestimmt haben.</p><p>Daher wird der Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen gebeten:</p><p>1. Welche Beträge hat das RJB in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 durch die Radio- und Fernsehabgabe erhalten? Welche Beträge hat die BNJ-Gruppe, zu der das RJB gehört, in diesen Jahren erhalten?</p><p>2. Enthält die Konzession des RJB (bzw. jene der BNJ) Bestimmungen zur Möglichkeit oder zu einem allfälligen Verbot, politisch Stellung zu nehmen?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass es - insbesondere mit Blick auf die Spannungen in Moutier - besonders schockierend, fehl am Platz und unzulässig ist, dass ein subventioniertes und im Berner Jura verankertes Medienunternehmen mit Service-public-Auftrag mit seinem Logo eine öffentliche Veranstaltung einer Separatistenorganisation unterstützt, die in der Vergangenheit Gewalttaten verübt hat? </p><p>4. Ist es akzeptabel, dass die Wohnbevölkerung des Berner Jura, die sich im Jahr 2013 zu 72 Prozent für den Verbleib beim Kanton Bern ausgesprochen hat, dazu gezwungen wird, einen Regionalsender zu finanzieren und zu dulden, der offen eine Separatistenbewegung unterstützt, die in der Vergangenheit gewalttätig war?</p><p>5. Sollte man den konzessionierten regionalen Radio- und Fernsehveranstaltern, die einen Teil der Abgabe erhalten, nicht verbieten, dass sie sich, egal in welcher Form, an politischen Veranstaltungen dieser Art beteiligen?</p>
  • Dürfen konzessionierte regionale Radio- und Fernsehveranstalter politische Bewegungen unterstützen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die BNJ FM SA (nachfolgend BNJ) besitzt eine Konzession mit Leistungsauftrag und Abgabenanteil für den Jurabogen. Gemäss dieser Konzession muss die BNJ journalistische Leistungen für den Kanton Neuenburg, den Kanton Jura und die französischsprachigen Gebiete des Kantons Bern erbringen. Die BNJ erfüllt ihren Auftrag mit drei Programmen. Eines davon ist RJB, das speziell auf den Berner Jura ausgerichtet ist. Der Abgabenanteil wird der BNJ überwiesen. Im Jahr 2015 belief sich dieser auf 2 039 708 Franken, von 2016 bis 2018 betrug er 2 511 084 Franken, und ab Anfang 2019 wurde er auf 3 418 929 Franken festgesetzt.</p><p>2.-5. Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) verbietet die Verbreitung von Werbung für politische Parteien, für Personen, die politische Ämter innehaben oder dafür kandidieren, sowie für Themen, die Gegenstand von Volksabstimmungen sind (vgl. Art. 10 Abs. 1 RTVG; SR 784.40). Programmbeschwerden können zuerst an eine Ombudsstelle und danach an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen gerichtet werden, während Beschwerden betreffend Werbung vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) untersucht werden. Letzterem ist gegenwärtig keine Beanstandung der journalistischen Berichterstattung der BNJ zu den in der Anfrage genannten Ereignissen bekannt.</p><p>Nicht im RTVG geregelt ist allerdings das Verhalten von Veranstaltern ausserhalb des Programms. Gemäss Aussagen der BNJ haben die Organisatoren der "Fête de la jeunesse jurassienne" das RJB-Logo missbräuchlich und ohne Zustimmung verwendet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Béliers sind eine Gruppe, die für die Abspaltung des Berner Jura vom Kanton Bern eintritt, um einen grösseren Kanton Jura zu schaffen. Mitglieder der Organisation haben seit deren Gründung zahlreiche Gewaltakte an Personen und Sachen verübt. Ein Bélier-Aktivist wurde sogar durch die Detonation eines Sprengsatzes, den er in seinem Auto in der Berner Altstadt mit sich führte, im Jahr 1993 getötet. Im Zusammenhang mit der Jurafrage tragen die Béliers ein hohes Mass an Verantwortung für Taten, welche die Region an den Rand des Bürgerkriegs brachten.</p><p>Am 6. April 2019 organisieren die Béliers in Moutier die "Fête de la jeunesse jurassienne". Auf dem Plakat der Veranstaltung befindet sich unter anderem das Logo des Radio Jura Bernois (RJB). Das RJB ist ein regionaler Radioveranstalter, der über eine Konzession nach den Artikeln 38ff. des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen verfügt und somit einen Teil der Abgabe erhält, um seine Aktivitäten zu finanzieren, mit denen es seinen Service-public-Auftrag wahrnimmt.</p><p>Indem der Sender zulässt, dass sein Logo auf dem Plakat einer dem Berner Jura feindlich gesinnten politischen Gruppierung erscheint, macht sich das RJB unglaubwürdig und kehrt den 72 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Rücken zu, die am 24. November 2013 für den Verbleib beim Kanton Bern gestimmt haben.</p><p>Daher wird der Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen gebeten:</p><p>1. Welche Beträge hat das RJB in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 durch die Radio- und Fernsehabgabe erhalten? Welche Beträge hat die BNJ-Gruppe, zu der das RJB gehört, in diesen Jahren erhalten?</p><p>2. Enthält die Konzession des RJB (bzw. jene der BNJ) Bestimmungen zur Möglichkeit oder zu einem allfälligen Verbot, politisch Stellung zu nehmen?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass es - insbesondere mit Blick auf die Spannungen in Moutier - besonders schockierend, fehl am Platz und unzulässig ist, dass ein subventioniertes und im Berner Jura verankertes Medienunternehmen mit Service-public-Auftrag mit seinem Logo eine öffentliche Veranstaltung einer Separatistenorganisation unterstützt, die in der Vergangenheit Gewalttaten verübt hat? </p><p>4. Ist es akzeptabel, dass die Wohnbevölkerung des Berner Jura, die sich im Jahr 2013 zu 72 Prozent für den Verbleib beim Kanton Bern ausgesprochen hat, dazu gezwungen wird, einen Regionalsender zu finanzieren und zu dulden, der offen eine Separatistenbewegung unterstützt, die in der Vergangenheit gewalttätig war?</p><p>5. Sollte man den konzessionierten regionalen Radio- und Fernsehveranstaltern, die einen Teil der Abgabe erhalten, nicht verbieten, dass sie sich, egal in welcher Form, an politischen Veranstaltungen dieser Art beteiligen?</p>
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