Vereinfachung des Vollzugs der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen

ShortId
19.3001
Id
20193001
Updated
10.04.2024 16:40
Language
de
Title
Vereinfachung des Vollzugs der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen
AdditionalIndexing
04;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bericht des Bundesrates vom 28. September 2018 in Erfüllung der Motion der Finanzkommission des Nationalrates 13.3363 bestätigt, dass in einigen Bereichen, namentlich in den Bereichen Natur- und Landschaftsschutz, Wald, Biodiversität und Wildtiere sowie Gefahrenprävention, der administrative Aufwand für den Vollzug der Programmvereinbarungen sowohl für den Bund als auch für die Kantone teilweise hoch ist. Aus Sicht der Kantone werden die übertrieben detaillierten Vorgaben und Regelungen des Bundes im Verhältnis zu seiner Kostenbeteiligung moniert. Der Bundesrat wird deshalb mit dem vorliegenden Postulat beauftragt zu prüfen, wo Optimierungspotenzial im Vollzug der Programmvereinbarungen besteht. Ziel muss es sein, Doppelspurigkeiten zu vermeiden, den Vollzugsaufwand für Bund und Kantone zu reduzieren, für Bund und Kantone eine klare Trennung zwischen strategischen Vorgaben und operativer Umsetzung zu vollziehen und die ursprünglich mit der NFA anvisierten finanziellen Einsparungen durch eine klare Aufgabenteilung zu realisieren.</p>
  • <p>Die Erfahrungen der ersten drei Programmperioden (2008-2019) zeigen, dass sich das Instrument der Programmvereinbarung zur Effizienzsteigerung bei der Gewährung von Bundesbeiträgen im Umweltbereich grundsätzlich bewährt. Die Optimierung des Systems ist Teil der Weiterentwicklung und hat beispielsweise vereinfachte Verfahrensschritte, den wirkungsvollen Einsatz der Mittel und deren Steuerung oder einen erweiterten Handlungsspielraum der Kantone zum Ziel.</p><p>Im Hinblick auf die bevorstehende vierte Programmperiode (2020-2024) wurden in dieser Hinsicht markante Fortschritte erzielt. So wurde das Programm "Naturschutz" zusammen mit den Kantonen im Sinne verbesserter Effizienz und Wirkung grundlegend überarbeitet. Ebenso wurden in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Kantonen die bisherigen Programme "Landschaft", "Moorlandschaften", "Pärke" und "Unesco-Weltnaturerbe" in einer Programmvereinbarung "Landschaft" zusammengefasst, schlanker ausgestaltet und vereinfacht. Auf ausdrücklichen Wunsch der Kantone hin wurden schliesslich die bisherigen Programme "Schutzwald", "Waldbiodiversität" und "Waldbewirtschaftung" in eine Programmvereinbarung "Wald" zusammengelegt. Diese Zusammenführungen gewähren den Kantonen mehr Flexibilität beim Mitteleinsatz. Zudem wurde die Koordination der Teilprogramme optimiert und die administrativen Verfahren effizienter ausgestaltet.</p><p>Weiter findet in jeder Programmperiode eine Tagung zwischen den Vertretern des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) und der Kantone statt, um die Ausgestaltung der Programmvereinbarungen gestützt auf die Erfahrungen und Erwartungen zu optimieren. So wurden im Januar 2018 im Hinblick auf die Programmperiode 2020-2024 unter anderem Vollzugsprobleme und -defizite in Workshops eruiert und gemeinsam nach möglichen Lösungen gesucht. Entsprechende Optimierungsvorschläge wurden direkt ins Handbuch Programmvereinbarungen aufgenommen. Zudem haben die Kantone im Rahmen der Anhörung zum Handbuch im Sommer 2018 weitere wichtige Hinweise zur Senkung des administrativen Aufwands eingebracht.</p><p>In den Jahren 2022/23 wird die Programmperiode 2020-2024 in Zusammenarbeit mit den Kantonen evaluiert werden. Weiteres Verbesserungspotenzial im Vollzug wird aufgezeigt und gegebenenfalls in der nachfolgenden Programmperiode umgesetzt werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen der Vollzug der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen vereinfacht und welches Synergiepotenzial dadurch für Bund und Kantone erzielt werden kann.</p>
  • Vereinfachung des Vollzugs der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20133363
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bericht des Bundesrates vom 28. September 2018 in Erfüllung der Motion der Finanzkommission des Nationalrates 13.3363 bestätigt, dass in einigen Bereichen, namentlich in den Bereichen Natur- und Landschaftsschutz, Wald, Biodiversität und Wildtiere sowie Gefahrenprävention, der administrative Aufwand für den Vollzug der Programmvereinbarungen sowohl für den Bund als auch für die Kantone teilweise hoch ist. Aus Sicht der Kantone werden die übertrieben detaillierten Vorgaben und Regelungen des Bundes im Verhältnis zu seiner Kostenbeteiligung moniert. Der Bundesrat wird deshalb mit dem vorliegenden Postulat beauftragt zu prüfen, wo Optimierungspotenzial im Vollzug der Programmvereinbarungen besteht. Ziel muss es sein, Doppelspurigkeiten zu vermeiden, den Vollzugsaufwand für Bund und Kantone zu reduzieren, für Bund und Kantone eine klare Trennung zwischen strategischen Vorgaben und operativer Umsetzung zu vollziehen und die ursprünglich mit der NFA anvisierten finanziellen Einsparungen durch eine klare Aufgabenteilung zu realisieren.</p>
    • <p>Die Erfahrungen der ersten drei Programmperioden (2008-2019) zeigen, dass sich das Instrument der Programmvereinbarung zur Effizienzsteigerung bei der Gewährung von Bundesbeiträgen im Umweltbereich grundsätzlich bewährt. Die Optimierung des Systems ist Teil der Weiterentwicklung und hat beispielsweise vereinfachte Verfahrensschritte, den wirkungsvollen Einsatz der Mittel und deren Steuerung oder einen erweiterten Handlungsspielraum der Kantone zum Ziel.</p><p>Im Hinblick auf die bevorstehende vierte Programmperiode (2020-2024) wurden in dieser Hinsicht markante Fortschritte erzielt. So wurde das Programm "Naturschutz" zusammen mit den Kantonen im Sinne verbesserter Effizienz und Wirkung grundlegend überarbeitet. Ebenso wurden in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Kantonen die bisherigen Programme "Landschaft", "Moorlandschaften", "Pärke" und "Unesco-Weltnaturerbe" in einer Programmvereinbarung "Landschaft" zusammengefasst, schlanker ausgestaltet und vereinfacht. Auf ausdrücklichen Wunsch der Kantone hin wurden schliesslich die bisherigen Programme "Schutzwald", "Waldbiodiversität" und "Waldbewirtschaftung" in eine Programmvereinbarung "Wald" zusammengelegt. Diese Zusammenführungen gewähren den Kantonen mehr Flexibilität beim Mitteleinsatz. Zudem wurde die Koordination der Teilprogramme optimiert und die administrativen Verfahren effizienter ausgestaltet.</p><p>Weiter findet in jeder Programmperiode eine Tagung zwischen den Vertretern des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) und der Kantone statt, um die Ausgestaltung der Programmvereinbarungen gestützt auf die Erfahrungen und Erwartungen zu optimieren. So wurden im Januar 2018 im Hinblick auf die Programmperiode 2020-2024 unter anderem Vollzugsprobleme und -defizite in Workshops eruiert und gemeinsam nach möglichen Lösungen gesucht. Entsprechende Optimierungsvorschläge wurden direkt ins Handbuch Programmvereinbarungen aufgenommen. Zudem haben die Kantone im Rahmen der Anhörung zum Handbuch im Sommer 2018 weitere wichtige Hinweise zur Senkung des administrativen Aufwands eingebracht.</p><p>In den Jahren 2022/23 wird die Programmperiode 2020-2024 in Zusammenarbeit mit den Kantonen evaluiert werden. Weiteres Verbesserungspotenzial im Vollzug wird aufgezeigt und gegebenenfalls in der nachfolgenden Programmperiode umgesetzt werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen der Vollzug der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen vereinfacht und welches Synergiepotenzial dadurch für Bund und Kantone erzielt werden kann.</p>
    • Vereinfachung des Vollzugs der Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen

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