Integration des Grünen Klimafonds in den Rahmenkredit Globale Umwelt

ShortId
19.3007
Id
20193007
Updated
28.07.2023 14:35
Language
de
Title
Integration des Grünen Klimafonds in den Rahmenkredit Globale Umwelt
AdditionalIndexing
24;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Neben dem Globalen Umweltfonds (GEF), der seit Anbeginn der internationalen Umweltfinanzierung (Rio-Konferenz 1992) besteht, nimmt der 2010 geschaffene Grüne Klimafonds (Green Climate Fund, GCF) im Klimabereich eine zunehmend bedeutende Rolle ein. Das Pariser Klimaübereinkommen von 2015 bestätigte ihn als operative Einheit. Mit dem "Pariser Regelwerk", das an der letzten Klimakonferenz (Dezember 2018 in Kattowice) verabschiedet wurde, wurde der GCF (wie in der Botschaft beschrieben) endgültig als "Hauptakteur unter den multilateralen Fonds im Bereich der internationalen Klimafinanzierung" operationalisiert.</p><p>Ab 2019 soll ein regulärer Wiederauffüllungsprozess des GCF, ähnlich dem für den GEF, lanciert werden. Die Schweiz beabsichtigt, daran teilzunehmen. Der Bund hat den GCF bisher aber erst einmal in Form einer Anschubfinanzierung von 90 Millionen Franken über drei Jahre unterstützt. Die Mittel dafür stammten dannzumal aus Gründen der Flexibilität aus dem Rahmenkredit der Südzusammenarbeit (Deza, Botschaft Rahmenkredit der internationalen Zusammenarbeit).</p><p>Ab 2021 rechnet der Bundesrat mit jährlichen Klimafinanzierungsbeiträgen von 450 bis 600 Millionen Franken. Einen bedeutenden Anteil davon werden die Beiträge an den GCF darstellen. Noch ist unklar, woher die Mittel dafür und über welche Kanäle sie an den GCF gelangen sollen.</p><p>Da sich GEF und GCF thematisch und operationell sehr ähnlich sind, der GCF den GEF aber mittelfristig als Hauptakteur in der Klimafinanzierung ablösen wird, scheint es einleuchtend, ihn institutionell und operativ gleich zu behandeln wie den GEF. Seine Finanzierung und Wiederauffüllung sollte über denselben Mechanismus und im selben Rahmenkredit Globale Umwelt wie der GEF erfolgen.</p>
  • <p>Der Klimawandel ist ein zentrales Thema der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz. Seine negativen Auswirkungen auf Entwicklungsländer manifestieren sich zusehends. Ohne wirkungsvolle Massnahmen droht der Klimawandel erzielte Entwicklungsfortschritte rückgängig zu machen. Zur Bekämpfung der Ursachen des Klimawandels und zur Anpassung an dessen Folgen finanziert der Green Climate Fund (GCF) ausschliesslich Projekte in Entwicklungsländern. Dies ist von besonderer Bedeutung für die verwundbarsten Entwicklungsländer und Bevölkerungsgruppen.</p><p>In seinem Bericht zur internationalen Klimafinanzierung vom Mai 2017 in Erfüllung des Postulates der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates 15.3798 hat der Bundesrat dargelegt, dass er den fairen Anteil der Schweiz am internationalen Finanzierungsziel zur Bekämpfung der Ursachen und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Entwicklungsländern ab 2020 auf 450 bis 600 Millionen Franken schätzt. Gegenwärtig entrichtet die Schweiz jährlich etwa 440 Millionen Franken (2017), davon sind rund 340 Millionen öffentliche und 100 Millionen durch den Bund mobilisierte private Mittel. Über 90 Prozent der öffentlichen Mittel stammen aus den Rahmenkrediten der internationalen Zusammenarbeit, knapp zwei Drittel davon aus bilateralen Entwicklungsprojekten der Deza und des Seco sowie ein Drittel aus Beiträgen an multilaterale Entwicklungsorganisationen wie den GCF.</p><p>Der GCF ist Teil des Finanzierungsmechanismus der Uno-Klimakonvention und im Pariser Klimaübereinkommen verankert. Die Entrichtung von Finanzbeiträgen an den GCF basiert auf folgenden bundesrechtlichen Grundlagen: Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe d des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (SR 814.01) und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0). Der GCF ist in der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 (BBl 2016 2333) als eine von 15 prioritären multilateralen Organisationen definiert. Die Einstellung der Mittel für den GCF im dazugehörigen Rahmenkredit für die internationale Zusammenarbeit hat sich aus Sicht des Bundesrates in sachlicher und finanzieller Hinsicht bewährt: Sachlich ermöglicht dies eine optimale Abstimmung und Effizienzgewinne zwischen den verschiedenen Instrumenten der internationalen Zusammenarbeit zur Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels und der Bekämpfung von dessen Ursachen. In finanzieller Hinsicht wird die Flexibilität des Mitteleinsatzes erhöht. Der GCF soll dementsprechend auch in der Botschaft 2021-2024 verankert werden. Insofern ist für den Bundesrat eine institutionelle und operative Integration des GCF in den Rahmenkredit Globale Umwelt gegenüber der heutigen Regelung nicht zielführend. Die verwaltungsinterne Koordinationsplattform Plafico garantiert zudem eine kohärente Schweizer Positionierung in internationalen Klimafinanzierungsfragen.</p><p>Im zitierten Bericht hat der Bundesrat festgehalten, dass in Anbetracht von verfassungsrechtlichen Hürden und der allgemeinen finanzpolitischen Nachteile von Zweckbindungen die Erschliessung neuer und zusätzlicher Finanzierungsquellen für die internationale Klimafinanzierung kaum realisierbar erscheint. Die Schweiz wird sich aber auf internationaler Ebene weiterhin aktiv an den Diskussionen über mögliche verursachergerechte, international koordinierte Finanzierungsinstrumente beteiligen. Der Bundesrat erachtet einen weiteren Bericht zum selben Thema nicht als zielführend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die institutionelle und operative Integration des Grünen Klimafonds (Green Climate Fund, GCF) in den Rahmenkredit Globale Umwelt zu prüfen. Es soll auch abgeschätzt werden, wie eine Aufstockung des Rahmenkredits zwecks künftiger Beiträge an die Wiederauffüllung des GCF - nach Möglichkeit verursachergerecht - bewerkstelligt werden kann.</p>
  • Integration des Grünen Klimafonds in den Rahmenkredit Globale Umwelt
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20180074
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Neben dem Globalen Umweltfonds (GEF), der seit Anbeginn der internationalen Umweltfinanzierung (Rio-Konferenz 1992) besteht, nimmt der 2010 geschaffene Grüne Klimafonds (Green Climate Fund, GCF) im Klimabereich eine zunehmend bedeutende Rolle ein. Das Pariser Klimaübereinkommen von 2015 bestätigte ihn als operative Einheit. Mit dem "Pariser Regelwerk", das an der letzten Klimakonferenz (Dezember 2018 in Kattowice) verabschiedet wurde, wurde der GCF (wie in der Botschaft beschrieben) endgültig als "Hauptakteur unter den multilateralen Fonds im Bereich der internationalen Klimafinanzierung" operationalisiert.</p><p>Ab 2019 soll ein regulärer Wiederauffüllungsprozess des GCF, ähnlich dem für den GEF, lanciert werden. Die Schweiz beabsichtigt, daran teilzunehmen. Der Bund hat den GCF bisher aber erst einmal in Form einer Anschubfinanzierung von 90 Millionen Franken über drei Jahre unterstützt. Die Mittel dafür stammten dannzumal aus Gründen der Flexibilität aus dem Rahmenkredit der Südzusammenarbeit (Deza, Botschaft Rahmenkredit der internationalen Zusammenarbeit).</p><p>Ab 2021 rechnet der Bundesrat mit jährlichen Klimafinanzierungsbeiträgen von 450 bis 600 Millionen Franken. Einen bedeutenden Anteil davon werden die Beiträge an den GCF darstellen. Noch ist unklar, woher die Mittel dafür und über welche Kanäle sie an den GCF gelangen sollen.</p><p>Da sich GEF und GCF thematisch und operationell sehr ähnlich sind, der GCF den GEF aber mittelfristig als Hauptakteur in der Klimafinanzierung ablösen wird, scheint es einleuchtend, ihn institutionell und operativ gleich zu behandeln wie den GEF. Seine Finanzierung und Wiederauffüllung sollte über denselben Mechanismus und im selben Rahmenkredit Globale Umwelt wie der GEF erfolgen.</p>
    • <p>Der Klimawandel ist ein zentrales Thema der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz. Seine negativen Auswirkungen auf Entwicklungsländer manifestieren sich zusehends. Ohne wirkungsvolle Massnahmen droht der Klimawandel erzielte Entwicklungsfortschritte rückgängig zu machen. Zur Bekämpfung der Ursachen des Klimawandels und zur Anpassung an dessen Folgen finanziert der Green Climate Fund (GCF) ausschliesslich Projekte in Entwicklungsländern. Dies ist von besonderer Bedeutung für die verwundbarsten Entwicklungsländer und Bevölkerungsgruppen.</p><p>In seinem Bericht zur internationalen Klimafinanzierung vom Mai 2017 in Erfüllung des Postulates der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates 15.3798 hat der Bundesrat dargelegt, dass er den fairen Anteil der Schweiz am internationalen Finanzierungsziel zur Bekämpfung der Ursachen und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Entwicklungsländern ab 2020 auf 450 bis 600 Millionen Franken schätzt. Gegenwärtig entrichtet die Schweiz jährlich etwa 440 Millionen Franken (2017), davon sind rund 340 Millionen öffentliche und 100 Millionen durch den Bund mobilisierte private Mittel. Über 90 Prozent der öffentlichen Mittel stammen aus den Rahmenkrediten der internationalen Zusammenarbeit, knapp zwei Drittel davon aus bilateralen Entwicklungsprojekten der Deza und des Seco sowie ein Drittel aus Beiträgen an multilaterale Entwicklungsorganisationen wie den GCF.</p><p>Der GCF ist Teil des Finanzierungsmechanismus der Uno-Klimakonvention und im Pariser Klimaübereinkommen verankert. Die Entrichtung von Finanzbeiträgen an den GCF basiert auf folgenden bundesrechtlichen Grundlagen: Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe d des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (SR 814.01) und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (SR 974.0). Der GCF ist in der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 (BBl 2016 2333) als eine von 15 prioritären multilateralen Organisationen definiert. Die Einstellung der Mittel für den GCF im dazugehörigen Rahmenkredit für die internationale Zusammenarbeit hat sich aus Sicht des Bundesrates in sachlicher und finanzieller Hinsicht bewährt: Sachlich ermöglicht dies eine optimale Abstimmung und Effizienzgewinne zwischen den verschiedenen Instrumenten der internationalen Zusammenarbeit zur Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels und der Bekämpfung von dessen Ursachen. In finanzieller Hinsicht wird die Flexibilität des Mitteleinsatzes erhöht. Der GCF soll dementsprechend auch in der Botschaft 2021-2024 verankert werden. Insofern ist für den Bundesrat eine institutionelle und operative Integration des GCF in den Rahmenkredit Globale Umwelt gegenüber der heutigen Regelung nicht zielführend. Die verwaltungsinterne Koordinationsplattform Plafico garantiert zudem eine kohärente Schweizer Positionierung in internationalen Klimafinanzierungsfragen.</p><p>Im zitierten Bericht hat der Bundesrat festgehalten, dass in Anbetracht von verfassungsrechtlichen Hürden und der allgemeinen finanzpolitischen Nachteile von Zweckbindungen die Erschliessung neuer und zusätzlicher Finanzierungsquellen für die internationale Klimafinanzierung kaum realisierbar erscheint. Die Schweiz wird sich aber auf internationaler Ebene weiterhin aktiv an den Diskussionen über mögliche verursachergerechte, international koordinierte Finanzierungsinstrumente beteiligen. Der Bundesrat erachtet einen weiteren Bericht zum selben Thema nicht als zielführend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die institutionelle und operative Integration des Grünen Klimafonds (Green Climate Fund, GCF) in den Rahmenkredit Globale Umwelt zu prüfen. Es soll auch abgeschätzt werden, wie eine Aufstockung des Rahmenkredits zwecks künftiger Beiträge an die Wiederauffüllung des GCF - nach Möglichkeit verursachergerecht - bewerkstelligt werden kann.</p>
    • Integration des Grünen Klimafonds in den Rahmenkredit Globale Umwelt

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