Kompetenzzentrum für Föderalismus. Beteiligung an der Grundfinanzierung

ShortId
19.3008
Id
20193008
Updated
28.07.2023 14:35
Language
de
Title
Kompetenzzentrum für Föderalismus. Beteiligung an der Grundfinanzierung
AdditionalIndexing
04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 19. September 2018 hat der Ständerat die Motion Vonlanthen 18.3238, "Langfristiges Sicherstellen qualitativ hochstehender Dienstleistungen für andere Staaten und im Inland", angenommen. In seiner Stellungnahme vom 16. Mai 2018 anerkannte der Bundesrat, dass das Institut für Föderalismus mit seinen Dienstleistungen sowohl in aussen- wie auch in innenpolitischer Hinsicht von Bedeutung sei und einen wesentlichen Beitrag an die Weiterentwicklung des Föderalismus leiste. Bundesrätin Sommaruga verwies im Ständerat auf den föderalistischen Dialog zwischen Bund und Kantonen und die Notwendigkeit, im Gespräch eine gemeinsame Lösung zu finden. Beim Treffen zwischen Bund und Kantonen vom 9. November 2018 konnte jedoch in dieser Frage noch kein Fortschritt erzielt werden.</p><p>Im Einklang mit seinen aussenpolitischen Zielen, den Frieden langfristig zu sichern und Armut und Not zu lindern (Art. 54 BV), hat der Bund die Dienstleistungen des Instituts für Föderalismus bis vor Kurzem finanziell unterstützt. Mit der Vergabe eines grossen Mandats an die University of Sussex ist diese Finanzierung weggefallen. Zwar haben sich das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Institut für Föderalismus im Jahr 2017 auf Prinzipien der Zusammenarbeit geeinigt und damit den gemeinsamen Interessen Rechnung getragen. Dieses unverbindliche Vorgehen erlaubt es jedoch nicht, verlässliche und qualitativ hochstehende Dienstleistungen langfristig sicherzustellen. Die Nachfrage nach schweizerischem Know-how, nach Studienbesuchen und Beratung durch schweizerische Expertinnen und Experten wächst aber ständig. Die Schweiz verfügt in diesem besonders nachhaltigen Bereich der internationalen Entwicklungszusammenarbeit zweifellos über eine wertvolle Nische.</p><p>Mit dem Institut für Föderalismus verfügen die Kantone über ein Kompetenzzentrum, das seit Jahrzehnten nicht nur den Kantonen, sondern auch dem Bund und ausländischen Staaten im Bereich der guten Regierungsführung in mehrstufigen Staaten gute Dienste leistet. Damit dies auch in Zukunft geschehen kann, ist eine stabile Grundfinanzierung unerlässlich.</p><p>Für die Tätigkeiten des Instituts im internationalen Bereich verfügt der Bund mit dem Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (Ezag) über eine Rechtsgrundlage für Finanzhilfen und technische Zusammenarbeit (Vermittlung von Wissen und Erfahrung). Auch die internationalen Tätigkeiten, namentlich der Empfang von Delegationen, die fundierte Beratung und massgeschneiderte Weiterbildung, setzen indes ein Vertrautsein mit dem schweizerischen Staatswesen, seinen Herausforderungen und seiner Weiterentwicklung voraus. Ein finanzieller Beitrag des Bundes an die Dokumentation, Beobachtung und Mitgestaltung des schweizerischen Föderalismus steht somit in einem engen Zusammenhang mit der internationalen Tätigkeit.</p><p>Beteiligte sich der Bund angemessen an der Grundfinanzierung des Kompetenzzentrums der Kantone, wäre es diesem auch in Zukunft möglich, kurz- und auch langfristig wissenschaftlich fundierte Dienstleistungen von nationaler und internationaler Bedeutung anzubieten. Es wäre ihm auch möglich, dem Föderalismus jene Aufmerksamkeit und Pflege zukommen zu lassen, auf die er für sein Gedeihen angewiesen ist, und den wertvollen Erfahrungsschatz der Schweiz auf Nachfrage mit ausländischen Partnern zu teilen.</p>
  • <p>Der Föderalismus ist neben der direkten Demokratie eine der tragenden Säulen des schweizerischen Bundesstaats. Der Bund engagiert sich entsprechend bereits in verschiedener Hinsicht für die föderalistische Staatsstruktur und die Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen. So bereitet er die Föderalistischen Dialoge vor, an denen sich halbjährlich je eine Delegation des Bundesrates und der Konferenz der Kantonsregierungen zu staatspolitisch besonders bedeutsamen Themenbereichen austauscht. Des Weiteren beteiligt sich der Bund als Träger sowohl organisatorisch als auch finanziell an der Tripartiten Konferenz, einer politischen Plattform von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Ebenen und zwischen urbanen und ländlichen Räumen, sowie an den bislang alle drei Jahre stattfindenden Nationalen Föderalismuskonferenzen.</p><p>Der Bundesrat ist sich auch des Wertes bewusst, welchen die Dienstleistungen des Instituts für Föderalismus für die Festigung und die Weiterentwicklung der föderalistischen Staatsstruktur im nationalen und im internationalen Bereich haben. Dabei profitiert das Institut aufgrund seiner Angliederung an die Universität Freiburg, welche Beiträge gestützt auf das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (SR 414.20) erhält, bereits von einer finanziellen Unterstützung des Bundes. Eine weiter gehende Finanzierung des Instituts, wie die geforderte Beteiligung des Bundes an dessen Grundfinanzierung, muss sich auf eine gesetzliche Grundlage stützen können. Entsprechende Abklärungen ergaben jedoch, dass heute keine geeignete formell-gesetzliche Grundlage für die Ausrichtung einer entsprechenden Subvention an das Institut für Föderalismus besteht. Bei einer Annahme der Motion würde der Bundesrat folglich mit der Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage beauftragt.</p><p>Er ist jedoch der Ansicht, dass auf die Schaffung eines neuen Subventionstatbestandes verzichtet werden sollte. So unterstützt der Bund das Institut wie erwähnt bereits indirekt über finanzielle Beiträge an die Universität Freiburg. Zudem ist eine Einzelfallgesetzgebung, die lediglich eine finanzielle Unterstützung des Instituts für Föderalismus durch den Bund vorsieht, aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht unproblematisch. Damit würde der Bund das Institut gegenüber anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, die ähnliche Dienstleistungen anbieten und denen der Zugang zu Subventionen nicht eröffnet würde, einseitig privilegieren.</p><p>Schliesslich sollten grundsätzlich nur Aufgaben, die über die Möglichkeiten der Kantone hinausgehen oder eine einheitliche Regelung erfordern, an den Bund übertragen werden. Wird dabei eine Bagatellsubvention (unter 5 Millionen Franken) vermutet, sollte insbesondere abgeklärt werden:</p><p>- ob den Kantonen nicht die Grundfinanzierung zugemutet werden könnte;</p><p>- ob die zumutbaren Selbsthilfemassnahmen wirklich ergriffen worden und die übrigen Finanzierungsmöglichkeiten tatsächlich erschöpft sind;</p><p>- ob die Aufgabe nicht auch ohne die Subvention erfüllt würde.</p><p>Dass sich der Bundesrat vorliegend gegen eine Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung des Instituts für Föderalismus ausspricht, bedeutet aber nicht, dass er die Zusammenarbeit mit dem Institut ablehnt. Er ist vielmehr der Meinung, dass eine solche wie bis anhin punktuell und via konkrete Mandate auftragsmässig erfolgen sollte, wenn ein Bedarf an den Dienstleistungen des Instituts besteht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich an der Grundfinanzierung des Kompetenzzentrums für Föderalismus der Kantone in angemessenem Umfang zu beteiligen.</p>
  • Kompetenzzentrum für Föderalismus. Beteiligung an der Grundfinanzierung
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
  • 20183238
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 19. September 2018 hat der Ständerat die Motion Vonlanthen 18.3238, "Langfristiges Sicherstellen qualitativ hochstehender Dienstleistungen für andere Staaten und im Inland", angenommen. In seiner Stellungnahme vom 16. Mai 2018 anerkannte der Bundesrat, dass das Institut für Föderalismus mit seinen Dienstleistungen sowohl in aussen- wie auch in innenpolitischer Hinsicht von Bedeutung sei und einen wesentlichen Beitrag an die Weiterentwicklung des Föderalismus leiste. Bundesrätin Sommaruga verwies im Ständerat auf den föderalistischen Dialog zwischen Bund und Kantonen und die Notwendigkeit, im Gespräch eine gemeinsame Lösung zu finden. Beim Treffen zwischen Bund und Kantonen vom 9. November 2018 konnte jedoch in dieser Frage noch kein Fortschritt erzielt werden.</p><p>Im Einklang mit seinen aussenpolitischen Zielen, den Frieden langfristig zu sichern und Armut und Not zu lindern (Art. 54 BV), hat der Bund die Dienstleistungen des Instituts für Föderalismus bis vor Kurzem finanziell unterstützt. Mit der Vergabe eines grossen Mandats an die University of Sussex ist diese Finanzierung weggefallen. Zwar haben sich das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Institut für Föderalismus im Jahr 2017 auf Prinzipien der Zusammenarbeit geeinigt und damit den gemeinsamen Interessen Rechnung getragen. Dieses unverbindliche Vorgehen erlaubt es jedoch nicht, verlässliche und qualitativ hochstehende Dienstleistungen langfristig sicherzustellen. Die Nachfrage nach schweizerischem Know-how, nach Studienbesuchen und Beratung durch schweizerische Expertinnen und Experten wächst aber ständig. Die Schweiz verfügt in diesem besonders nachhaltigen Bereich der internationalen Entwicklungszusammenarbeit zweifellos über eine wertvolle Nische.</p><p>Mit dem Institut für Föderalismus verfügen die Kantone über ein Kompetenzzentrum, das seit Jahrzehnten nicht nur den Kantonen, sondern auch dem Bund und ausländischen Staaten im Bereich der guten Regierungsführung in mehrstufigen Staaten gute Dienste leistet. Damit dies auch in Zukunft geschehen kann, ist eine stabile Grundfinanzierung unerlässlich.</p><p>Für die Tätigkeiten des Instituts im internationalen Bereich verfügt der Bund mit dem Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (Ezag) über eine Rechtsgrundlage für Finanzhilfen und technische Zusammenarbeit (Vermittlung von Wissen und Erfahrung). Auch die internationalen Tätigkeiten, namentlich der Empfang von Delegationen, die fundierte Beratung und massgeschneiderte Weiterbildung, setzen indes ein Vertrautsein mit dem schweizerischen Staatswesen, seinen Herausforderungen und seiner Weiterentwicklung voraus. Ein finanzieller Beitrag des Bundes an die Dokumentation, Beobachtung und Mitgestaltung des schweizerischen Föderalismus steht somit in einem engen Zusammenhang mit der internationalen Tätigkeit.</p><p>Beteiligte sich der Bund angemessen an der Grundfinanzierung des Kompetenzzentrums der Kantone, wäre es diesem auch in Zukunft möglich, kurz- und auch langfristig wissenschaftlich fundierte Dienstleistungen von nationaler und internationaler Bedeutung anzubieten. Es wäre ihm auch möglich, dem Föderalismus jene Aufmerksamkeit und Pflege zukommen zu lassen, auf die er für sein Gedeihen angewiesen ist, und den wertvollen Erfahrungsschatz der Schweiz auf Nachfrage mit ausländischen Partnern zu teilen.</p>
    • <p>Der Föderalismus ist neben der direkten Demokratie eine der tragenden Säulen des schweizerischen Bundesstaats. Der Bund engagiert sich entsprechend bereits in verschiedener Hinsicht für die föderalistische Staatsstruktur und die Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen. So bereitet er die Föderalistischen Dialoge vor, an denen sich halbjährlich je eine Delegation des Bundesrates und der Konferenz der Kantonsregierungen zu staatspolitisch besonders bedeutsamen Themenbereichen austauscht. Des Weiteren beteiligt sich der Bund als Träger sowohl organisatorisch als auch finanziell an der Tripartiten Konferenz, einer politischen Plattform von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Ebenen und zwischen urbanen und ländlichen Räumen, sowie an den bislang alle drei Jahre stattfindenden Nationalen Föderalismuskonferenzen.</p><p>Der Bundesrat ist sich auch des Wertes bewusst, welchen die Dienstleistungen des Instituts für Föderalismus für die Festigung und die Weiterentwicklung der föderalistischen Staatsstruktur im nationalen und im internationalen Bereich haben. Dabei profitiert das Institut aufgrund seiner Angliederung an die Universität Freiburg, welche Beiträge gestützt auf das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (SR 414.20) erhält, bereits von einer finanziellen Unterstützung des Bundes. Eine weiter gehende Finanzierung des Instituts, wie die geforderte Beteiligung des Bundes an dessen Grundfinanzierung, muss sich auf eine gesetzliche Grundlage stützen können. Entsprechende Abklärungen ergaben jedoch, dass heute keine geeignete formell-gesetzliche Grundlage für die Ausrichtung einer entsprechenden Subvention an das Institut für Föderalismus besteht. Bei einer Annahme der Motion würde der Bundesrat folglich mit der Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage beauftragt.</p><p>Er ist jedoch der Ansicht, dass auf die Schaffung eines neuen Subventionstatbestandes verzichtet werden sollte. So unterstützt der Bund das Institut wie erwähnt bereits indirekt über finanzielle Beiträge an die Universität Freiburg. Zudem ist eine Einzelfallgesetzgebung, die lediglich eine finanzielle Unterstützung des Instituts für Föderalismus durch den Bund vorsieht, aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht unproblematisch. Damit würde der Bund das Institut gegenüber anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, die ähnliche Dienstleistungen anbieten und denen der Zugang zu Subventionen nicht eröffnet würde, einseitig privilegieren.</p><p>Schliesslich sollten grundsätzlich nur Aufgaben, die über die Möglichkeiten der Kantone hinausgehen oder eine einheitliche Regelung erfordern, an den Bund übertragen werden. Wird dabei eine Bagatellsubvention (unter 5 Millionen Franken) vermutet, sollte insbesondere abgeklärt werden:</p><p>- ob den Kantonen nicht die Grundfinanzierung zugemutet werden könnte;</p><p>- ob die zumutbaren Selbsthilfemassnahmen wirklich ergriffen worden und die übrigen Finanzierungsmöglichkeiten tatsächlich erschöpft sind;</p><p>- ob die Aufgabe nicht auch ohne die Subvention erfüllt würde.</p><p>Dass sich der Bundesrat vorliegend gegen eine Beteiligung des Bundes an der Grundfinanzierung des Instituts für Föderalismus ausspricht, bedeutet aber nicht, dass er die Zusammenarbeit mit dem Institut ablehnt. Er ist vielmehr der Meinung, dass eine solche wie bis anhin punktuell und via konkrete Mandate auftragsmässig erfolgen sollte, wenn ein Bedarf an den Dienstleistungen des Instituts besteht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich an der Grundfinanzierung des Kompetenzzentrums für Föderalismus der Kantone in angemessenem Umfang zu beteiligen.</p>
    • Kompetenzzentrum für Föderalismus. Beteiligung an der Grundfinanzierung

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