Lancierung eines Digitalisierungs-Impulsprogramms für eidgenössische und kantonale Universitäten, Fachhochschulen, Berufsbildung und Weiterbildung

ShortId
19.3010
Id
20193010
Updated
28.07.2023 14:35
Language
de
Title
Lancierung eines Digitalisierungs-Impulsprogramms für eidgenössische und kantonale Universitäten, Fachhochschulen, Berufsbildung und Weiterbildung
AdditionalIndexing
32;24;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bildungseinrichtungen aller Stufen müssen grosse Anstrengungen unternehmen, damit die erforderlichen Kompetenzen mit neuen Technologien vermittelt werden können. Die Kantone haben zum Teil für den Bereich der Volksschule und der weiterführenden Schulen bereits Massnahmen getroffen. In der Zuständigkeit des Bundes gibt es Handlungsbedarf. Der Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass zahlreiche Nationen bereits weit voran sind hinsichtlich Bildung und Weiterbildung ihrer Bevölkerung im Bereich der Digitalisierung. Die skandinavischen Staaten und auch die Benelux-Länder haben rasch auf die bevorstehenden Veränderungen reagiert. In Deutschland ist ein Digitalisierungspakt von Bund und Ländern mit mehr als 5 Milliarden Euro geplant. Es werden auch in Asien erhebliche finanzielle Mittel bereitgestellt, um rasch auf die grossen Herausforderungen reagieren zu können.</p><p>Die vom Bund in dieser Legislatur zur Verfügung gestellten Mittel von 160 Millionen Schweizerfranken sind ungenügend. Es braucht ein Impulsprogramm, das zeitlich befristet sein kann. Damit und mit einer paritätischen finanziellen Mitbeteiligung der Kantone im Bereich ihrer Zuständigkeiten und der paritätischen Mitbeteiligung privater Trägerschaften für die Weiterbildung kann die Zeitachse bis zur Umsetzung der Massnahmen verkürzt werden.</p><p>Es macht Sinn, eine separate Vorlage parallel zur BFI-Botschaft zu erarbeiten. Der Aufwand für Digitalisierungsmassnahmen im Bildungsbereich kann so präzise umschrieben und beziffert werden. Eine Befristung ist im Rahmen einer separaten Vorlage leichter möglich als bei Mitteln, die in der BFI-Botschaft enthalten sind. Auch ist bei einem solchen Vorgehen ein gezielter Einsatz der Bundesgelder für den eigentlichen Zweck besser gewährleistet.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion: Die Bildungsinstitutionen aller Stufen müssen grosse Anstrengungen unternehmen, um ihren Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden die im digitalen Zeitalter benötigten Kompetenzen zu vermitteln, unter anderem mithilfe der neuen Technologien. Auch Bund und Kantonen kommt in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle zu. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Schweiz in dem Bereich insgesamt gut aufgestellt ist. Er ist auch der Ansicht, dass das Bewusstsein für die Herausforderungen der Digitalisierung in allen Bildungsbereichen vorhanden ist und die notwendigen Massnahmen bereits geplant oder in Umsetzung sind. Durch die zahlreichen eingeleiteten Massnahmen werden die digitalen Kompetenzen in Bildung und Forschung grundlegend gestärkt.</p><p>Im Bereich der obligatorischen Schule, für die die Kantone zuständig sind, enthalten die sprachregionalen Lehrpläne zentrale Kompetenzen, um die Schülerinnen und Schüler auf die digitalisierte Welt vorzubereiten. Auf interkantonaler Ebene hat die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) am 21. Juni 2018 ihre Strategie für den Umgang mit Wandel durch Digitalisierung im Bildungswesen verabschiedet. Gestützt darauf soll 2019 eine Massnahmenplanung beschlossen werden. Auf Stufe Gymnasium haben der Bundesrat und die EDK 2018 entschieden, das Fach Informatik spätestens ab dem Schuljahr 2022/23 für alle Gymnasiastinnen und Gymnasiasten als obligatorisch zu erklären. Im Rahmen des Leitbilds Berufsbildung 2030 werden die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung breit diskutiert und Massnahmen eingeführt. Zudem haben der Bund, die Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt im Dezember 2018 die Plattform digitalinform.swiss eingerichtet. Diese soll den aktiven Know-how-Transfer zwischen den verschiedenen Projekten im Bereich der Digitalisierung fördern. Ziel ist es, Vorhandenes sichtbar zu machen und die Akteure in der Berufsbildung untereinander besser zu vernetzen. Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) bietet mit dem Programm "trans:formation" Lehrpersonen und Schulleitungen entsprechende Weiterbildungen an.</p><p>Im Hochschulbereich besteht mit den projektgebundenen Beiträgen nach Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) bereits ein Instrument, um Projekte von gesamtschweizerischer Bedeutung über mehrere Jahre finanziell zu unterstützen. Die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (Swissuniversities) hat das Impulsprogramm "P-8 Stärkung von Digital Skills in der Lehre" lanciert, mit dem Aktivitäten der Hochschulen im Bereich der Lehre gefördert werden. Am 21. September 2018 hat der Bundesrat zudem das nationale Forschungsprogramm (NFP) zum Thema "Digitale Transformation" lanciert und den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) mit dessen Durchführung beauftragt. Hauptziel des Programms ist es, Wissen über die Chancen und Risiken der Digitalisierung für Gesellschaft und Wirtschaft zu erarbeiten. Im Zentrum steht dabei u. a. der Schwerpunkt "Bildung, Lernen und digitaler Wandel".</p><p>Weiterbildung liegt primär in der Eigenverantwortung des Einzelnen. Der Bund und die Kantone handeln subsidiär. In diesem Rahmen hat der Bund 2018 das Projekt "Einfach besser! ... am Arbeitsplatz" lanciert, das Programme von Unternehmen zur Stärkung der Grundkompetenzen am Arbeitsplatz fördert - namentlich auch im IKT-Bereich. Der Bund unterstützt zudem mittels Programmvereinbarungen Weiterbildungsangebote der Kantone zur Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen.</p><p>Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat, wie bereits in den Stellungnahmen zur Motion der CVP-Fraktion 18.3517 und zur Motion 19.3009 festgehalten, derzeit im Zuständigkeitsbereich des Bundes keinen Bedarf für ein zusätzliches Impulsprogramm oder für eine neue gesetzliche Grundlage. Aus Sicht des Bundesrates ist eine kohärente Weiterführung der Aktivitäten im Rahmen der BFI-Botschaft 2021-2024 geboten. Dies ermöglicht eine finanzielle Gesamtschau der für den BFI-Bereich aufzuwendenden Mittel. Eine separate Botschaft hingegen wäre der strategischen, materiellen und finanziellen Kohärenz abträglich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen und finanziellen Voraussetzungen für ein zeitlich befristetes Impulsprogramm Digitalisierung zu schaffen, damit die in der Strategie Digitale Schweiz des Bundesrates vom 5. September 2018 für die Bereiche Bildung, Forschung und Innovation formulierten Ziele erreicht werden können. </p><p>Es ist dazu eine separate, von der BFI-Botschaft unabhängige Vorlage zu unterbreiten, welche die von den eidgenössischen und kantonalen Hochschulen, den Fachhochschulen, der Berufsbildung und der Weiterbildung zu erreichenden Ziele und die dazu seitens des Bundes befristet zur Verfügung zu stellenden finanziellen Mittel erwähnt. Die Ausrichtung von Bundesgeldern an kantonale und private Trägerschaften (Weiterbildung) ist an die Bedingung der Mitfinanzierung durch die Kantone bzw. die privaten Trägerschaften in mindestens gleichem Ausmass zu knüpfen.</p><p>Eine Minderheit (Tuena, Glauser, Gutjahr, Herzog, Keller Peter, Müri, Pieren, Rösti) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Lancierung eines Digitalisierungs-Impulsprogramms für eidgenössische und kantonale Universitäten, Fachhochschulen, Berufsbildung und Weiterbildung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bildungseinrichtungen aller Stufen müssen grosse Anstrengungen unternehmen, damit die erforderlichen Kompetenzen mit neuen Technologien vermittelt werden können. Die Kantone haben zum Teil für den Bereich der Volksschule und der weiterführenden Schulen bereits Massnahmen getroffen. In der Zuständigkeit des Bundes gibt es Handlungsbedarf. Der Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass zahlreiche Nationen bereits weit voran sind hinsichtlich Bildung und Weiterbildung ihrer Bevölkerung im Bereich der Digitalisierung. Die skandinavischen Staaten und auch die Benelux-Länder haben rasch auf die bevorstehenden Veränderungen reagiert. In Deutschland ist ein Digitalisierungspakt von Bund und Ländern mit mehr als 5 Milliarden Euro geplant. Es werden auch in Asien erhebliche finanzielle Mittel bereitgestellt, um rasch auf die grossen Herausforderungen reagieren zu können.</p><p>Die vom Bund in dieser Legislatur zur Verfügung gestellten Mittel von 160 Millionen Schweizerfranken sind ungenügend. Es braucht ein Impulsprogramm, das zeitlich befristet sein kann. Damit und mit einer paritätischen finanziellen Mitbeteiligung der Kantone im Bereich ihrer Zuständigkeiten und der paritätischen Mitbeteiligung privater Trägerschaften für die Weiterbildung kann die Zeitachse bis zur Umsetzung der Massnahmen verkürzt werden.</p><p>Es macht Sinn, eine separate Vorlage parallel zur BFI-Botschaft zu erarbeiten. Der Aufwand für Digitalisierungsmassnahmen im Bildungsbereich kann so präzise umschrieben und beziffert werden. Eine Befristung ist im Rahmen einer separaten Vorlage leichter möglich als bei Mitteln, die in der BFI-Botschaft enthalten sind. Auch ist bei einem solchen Vorgehen ein gezielter Einsatz der Bundesgelder für den eigentlichen Zweck besser gewährleistet.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion: Die Bildungsinstitutionen aller Stufen müssen grosse Anstrengungen unternehmen, um ihren Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden die im digitalen Zeitalter benötigten Kompetenzen zu vermitteln, unter anderem mithilfe der neuen Technologien. Auch Bund und Kantonen kommt in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle zu. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Schweiz in dem Bereich insgesamt gut aufgestellt ist. Er ist auch der Ansicht, dass das Bewusstsein für die Herausforderungen der Digitalisierung in allen Bildungsbereichen vorhanden ist und die notwendigen Massnahmen bereits geplant oder in Umsetzung sind. Durch die zahlreichen eingeleiteten Massnahmen werden die digitalen Kompetenzen in Bildung und Forschung grundlegend gestärkt.</p><p>Im Bereich der obligatorischen Schule, für die die Kantone zuständig sind, enthalten die sprachregionalen Lehrpläne zentrale Kompetenzen, um die Schülerinnen und Schüler auf die digitalisierte Welt vorzubereiten. Auf interkantonaler Ebene hat die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) am 21. Juni 2018 ihre Strategie für den Umgang mit Wandel durch Digitalisierung im Bildungswesen verabschiedet. Gestützt darauf soll 2019 eine Massnahmenplanung beschlossen werden. Auf Stufe Gymnasium haben der Bundesrat und die EDK 2018 entschieden, das Fach Informatik spätestens ab dem Schuljahr 2022/23 für alle Gymnasiastinnen und Gymnasiasten als obligatorisch zu erklären. Im Rahmen des Leitbilds Berufsbildung 2030 werden die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung breit diskutiert und Massnahmen eingeführt. Zudem haben der Bund, die Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt im Dezember 2018 die Plattform digitalinform.swiss eingerichtet. Diese soll den aktiven Know-how-Transfer zwischen den verschiedenen Projekten im Bereich der Digitalisierung fördern. Ziel ist es, Vorhandenes sichtbar zu machen und die Akteure in der Berufsbildung untereinander besser zu vernetzen. Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) bietet mit dem Programm "trans:formation" Lehrpersonen und Schulleitungen entsprechende Weiterbildungen an.</p><p>Im Hochschulbereich besteht mit den projektgebundenen Beiträgen nach Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) bereits ein Instrument, um Projekte von gesamtschweizerischer Bedeutung über mehrere Jahre finanziell zu unterstützen. Die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (Swissuniversities) hat das Impulsprogramm "P-8 Stärkung von Digital Skills in der Lehre" lanciert, mit dem Aktivitäten der Hochschulen im Bereich der Lehre gefördert werden. Am 21. September 2018 hat der Bundesrat zudem das nationale Forschungsprogramm (NFP) zum Thema "Digitale Transformation" lanciert und den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) mit dessen Durchführung beauftragt. Hauptziel des Programms ist es, Wissen über die Chancen und Risiken der Digitalisierung für Gesellschaft und Wirtschaft zu erarbeiten. Im Zentrum steht dabei u. a. der Schwerpunkt "Bildung, Lernen und digitaler Wandel".</p><p>Weiterbildung liegt primär in der Eigenverantwortung des Einzelnen. Der Bund und die Kantone handeln subsidiär. In diesem Rahmen hat der Bund 2018 das Projekt "Einfach besser! ... am Arbeitsplatz" lanciert, das Programme von Unternehmen zur Stärkung der Grundkompetenzen am Arbeitsplatz fördert - namentlich auch im IKT-Bereich. Der Bund unterstützt zudem mittels Programmvereinbarungen Weiterbildungsangebote der Kantone zur Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen.</p><p>Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat, wie bereits in den Stellungnahmen zur Motion der CVP-Fraktion 18.3517 und zur Motion 19.3009 festgehalten, derzeit im Zuständigkeitsbereich des Bundes keinen Bedarf für ein zusätzliches Impulsprogramm oder für eine neue gesetzliche Grundlage. Aus Sicht des Bundesrates ist eine kohärente Weiterführung der Aktivitäten im Rahmen der BFI-Botschaft 2021-2024 geboten. Dies ermöglicht eine finanzielle Gesamtschau der für den BFI-Bereich aufzuwendenden Mittel. Eine separate Botschaft hingegen wäre der strategischen, materiellen und finanziellen Kohärenz abträglich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen und finanziellen Voraussetzungen für ein zeitlich befristetes Impulsprogramm Digitalisierung zu schaffen, damit die in der Strategie Digitale Schweiz des Bundesrates vom 5. September 2018 für die Bereiche Bildung, Forschung und Innovation formulierten Ziele erreicht werden können. </p><p>Es ist dazu eine separate, von der BFI-Botschaft unabhängige Vorlage zu unterbreiten, welche die von den eidgenössischen und kantonalen Hochschulen, den Fachhochschulen, der Berufsbildung und der Weiterbildung zu erreichenden Ziele und die dazu seitens des Bundes befristet zur Verfügung zu stellenden finanziellen Mittel erwähnt. Die Ausrichtung von Bundesgeldern an kantonale und private Trägerschaften (Weiterbildung) ist an die Bedingung der Mitfinanzierung durch die Kantone bzw. die privaten Trägerschaften in mindestens gleichem Ausmass zu knüpfen.</p><p>Eine Minderheit (Tuena, Glauser, Gutjahr, Herzog, Keller Peter, Müri, Pieren, Rösti) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Lancierung eines Digitalisierungs-Impulsprogramms für eidgenössische und kantonale Universitäten, Fachhochschulen, Berufsbildung und Weiterbildung

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