Technische Hindernisse bei der Entwicklung von Elektroautos
- ShortId
-
19.3150
- Id
-
20193150
- Updated
-
28.07.2023 02:56
- Language
-
de
- Title
-
Technische Hindernisse bei der Entwicklung von Elektroautos
- AdditionalIndexing
-
48;66;2846
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Dank des Engagements der überwiegend privaten Akteure verfügt die Schweiz über ein vergleichsweise dichtes Netz an öffentlich zugänglichen Ladestationen in allen Landesteilen, oftmals bei Einkaufszentren, Restaurants und Firmensitzen. Hier, wie auch für Tankstellen entlang des Gemeinde- und Kantonsstrassennetzes, hat der Bund keine Regelungskompetenz. Raststätten entlang der Nationalstrassen stehen unter kantonaler Hoheit, während die Rastplätze als Teil der Nationalstrasse im Eigentum des Bundes stehen. Den Kantonen steht es heute schon frei, den Bau und Betrieb einer Schnellladestation an einer Raststätte verpflichtend in ihre Konzessionsverträge aufzunehmen. Dies wird teilweise bereits so praktiziert. Mindestens 24 Schnellladestationen sind heute auf Raststätten in Betrieb, und viele weitere sind in Planung (Stand Januar 2019). Im Rahmen der Roadmap Elektromobilität 2022 haben sich zudem verschiedene private Akteure freiwillig dazu verpflichtet, das Ladenetz weiter auszubauen und beispielsweise auch Tankstellen im ländlichen Raum mit Schnellladestationen auszustatten. Der Bund engagiert sich für den weiteren Ausbau als Vermittler zwischen Kantonen, Investoren und Raststättenbetreibern. Für Rastplätze wurden im Rahmen eines Vergabeverfahrens Betreiber für Schnellladestationen gesucht. Die ersten Stationen werden voraussichtlich 2020 eröffnet, bis 2029 sollten auf allen 100 Rastplätzen Lademöglichkeiten vorhanden sein. </p><p>2. Eine Änderung der jeweiligen Bau- und Planungsgesetze oder der Parkplatzverordnungen liegt in der Hoheit der Kantone. Einige Kantone wie beispielsweise der Kanton Basel-Stadt sind diesbezüglich bereits aktiv und prüfen neue Vorschriften, damit ein Anteil an Parkplätzen in privaten Parkierungsanlagen mit Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge ausgerüstet werden muss. Im Rahmen des Programms Energie Schweiz unterstützt der Bund zudem zahlreiche Informationsmassnahmen sowie Merkblätter für Gemeinden, Architekten, Planer und Bauherren, um die Situation für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu verbessern. Im Merkblatt 2060 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA), das kürzlich in einem Entwurf vorgestellt wurde, werden u. a. Empfehlungen für die Anzahl zu erstellender Elektromobilitätsparkplätze in Gebäuden gemacht.</p><p>3. Generell liegt die Bereitstellung von Lademöglichkeiten im kommunalen Strassenraum in der Regelungskompetenz von Kantonen bzw. Gemeinden. Einige Kantone und Gemeinden haben bereits Pilotprojekte lanciert, um auch E-Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzern, die über keinen eigenen Abstellplatz verfügen ("Laternenparker"), eine Lademöglichkeit zu bieten. So werden etwa Ladeinfrastrukturen auf Parkplätzen in Wohnquartieren (Blaue Zone) bereitgestellt oder Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in Strassenlaternen integriert. Im Rahmen der Roadmap Elektromobilität 2022 wollen auch verschiedene private Akteure Massnahmen umsetzen, um die Situation für "Laternenparker" zu verbessern - beispielsweise mittels Software, damit Parkplätze mit Lademöglichkeiten reserviert werden können, oder indem das Angebot an Ladestationen in Strassenlaternen ausgeweitet wird. Energie Schweiz unterstützt die Kantone und Gemeinden mit Hilfestellungen (z. B. in Form des Handlungsleitfadens Elektromobilität für Gemeinden), um solche Lösungsansätze bekanntzumachen. Das Bundesamt für Strassen (Astra) prüft basierend auf der bisher vom Nationalrat angenommenen Motion 17.4040, "Grüne Zonen für Elektrofahrzeuge", momentan die Einführung von grünen Markierungen zur Signalisation von Park- und Ladeflächen, die Elektrofahrzeugen vorbehalten sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Während Norwegen, trotz der Stellung des Landes als Öl- und Gasproduzent, in Sachen Elektroautos vorbildlich agiert, befindet sich die Schweiz in dieser Hinsicht im Mittelfeld. Im Dezember 2018 haben Bundesrätin Doris Leuthard und über 50 Organisationen einen Plan unterstützt, wonach im Jahr 2022 15 Prozent der verkauften Autos Elektro- oder Hybridfahrzeuge sein sollen. Tatsächlich müssen jedoch noch einige Hindernisse beseitigt werden, wenn das Projekt vorankommen soll. </p><p>Elektroautos dürfen nicht nur Besitzerinnen und Besitzern von Einfamilienhäusern vorbehalten sein. Doch in Miteigentumsliegenschaften und Gemeinschaftsgaragen sind nur wenige Ladestationen vorhanden. Da bestehende Immobilien nur nach und nach renoviert werden, reicht es nicht aus, nur neue Gebäude mit Ladestationen auszustatten. Wenn zu einer Liegenschaft keine Garage gehört, gibt es nur selten Ladestationen im öffentlichen Raum oder an Tankstellen. Somit sind wir mit psychologischen und praktischen Hindernissen konfrontiert, wenn es darum geht, die nötige Wende hin zu Elektrofahrzeugen zu meistern. Dabei macht der Verkehr mehr als ein Drittel der Schweizer Treibhausgasemissionen aus.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie den Gemeinden und mit dem Ziel, die Treibhausgase zu senken, in Bezug auf folgende Aspekte zu unternehmen:</p><p>1. alle Tankstellen ab einer gewissen Grösse dazu verpflichten, eine Schnellladestation für Elektroautos zu installieren;</p><p>2. sämtliche Immobilienbesitzerinnen und -besitzer dazu verpflichten, in der Gemeinschaftsgarage eine Ladestation für Elektroautos zugunsten der Mieterschaft einzurichten;</p><p>3. in Wohnquartieren, wo wenig Parkplätze in den Immobilien vorhanden sind, eine Mindestanzahl an Ladestationen für Elektroautos im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen?</p>
- Technische Hindernisse bei der Entwicklung von Elektroautos
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Dank des Engagements der überwiegend privaten Akteure verfügt die Schweiz über ein vergleichsweise dichtes Netz an öffentlich zugänglichen Ladestationen in allen Landesteilen, oftmals bei Einkaufszentren, Restaurants und Firmensitzen. Hier, wie auch für Tankstellen entlang des Gemeinde- und Kantonsstrassennetzes, hat der Bund keine Regelungskompetenz. Raststätten entlang der Nationalstrassen stehen unter kantonaler Hoheit, während die Rastplätze als Teil der Nationalstrasse im Eigentum des Bundes stehen. Den Kantonen steht es heute schon frei, den Bau und Betrieb einer Schnellladestation an einer Raststätte verpflichtend in ihre Konzessionsverträge aufzunehmen. Dies wird teilweise bereits so praktiziert. Mindestens 24 Schnellladestationen sind heute auf Raststätten in Betrieb, und viele weitere sind in Planung (Stand Januar 2019). Im Rahmen der Roadmap Elektromobilität 2022 haben sich zudem verschiedene private Akteure freiwillig dazu verpflichtet, das Ladenetz weiter auszubauen und beispielsweise auch Tankstellen im ländlichen Raum mit Schnellladestationen auszustatten. Der Bund engagiert sich für den weiteren Ausbau als Vermittler zwischen Kantonen, Investoren und Raststättenbetreibern. Für Rastplätze wurden im Rahmen eines Vergabeverfahrens Betreiber für Schnellladestationen gesucht. Die ersten Stationen werden voraussichtlich 2020 eröffnet, bis 2029 sollten auf allen 100 Rastplätzen Lademöglichkeiten vorhanden sein. </p><p>2. Eine Änderung der jeweiligen Bau- und Planungsgesetze oder der Parkplatzverordnungen liegt in der Hoheit der Kantone. Einige Kantone wie beispielsweise der Kanton Basel-Stadt sind diesbezüglich bereits aktiv und prüfen neue Vorschriften, damit ein Anteil an Parkplätzen in privaten Parkierungsanlagen mit Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge ausgerüstet werden muss. Im Rahmen des Programms Energie Schweiz unterstützt der Bund zudem zahlreiche Informationsmassnahmen sowie Merkblätter für Gemeinden, Architekten, Planer und Bauherren, um die Situation für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu verbessern. Im Merkblatt 2060 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA), das kürzlich in einem Entwurf vorgestellt wurde, werden u. a. Empfehlungen für die Anzahl zu erstellender Elektromobilitätsparkplätze in Gebäuden gemacht.</p><p>3. Generell liegt die Bereitstellung von Lademöglichkeiten im kommunalen Strassenraum in der Regelungskompetenz von Kantonen bzw. Gemeinden. Einige Kantone und Gemeinden haben bereits Pilotprojekte lanciert, um auch E-Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzern, die über keinen eigenen Abstellplatz verfügen ("Laternenparker"), eine Lademöglichkeit zu bieten. So werden etwa Ladeinfrastrukturen auf Parkplätzen in Wohnquartieren (Blaue Zone) bereitgestellt oder Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in Strassenlaternen integriert. Im Rahmen der Roadmap Elektromobilität 2022 wollen auch verschiedene private Akteure Massnahmen umsetzen, um die Situation für "Laternenparker" zu verbessern - beispielsweise mittels Software, damit Parkplätze mit Lademöglichkeiten reserviert werden können, oder indem das Angebot an Ladestationen in Strassenlaternen ausgeweitet wird. Energie Schweiz unterstützt die Kantone und Gemeinden mit Hilfestellungen (z. B. in Form des Handlungsleitfadens Elektromobilität für Gemeinden), um solche Lösungsansätze bekanntzumachen. Das Bundesamt für Strassen (Astra) prüft basierend auf der bisher vom Nationalrat angenommenen Motion 17.4040, "Grüne Zonen für Elektrofahrzeuge", momentan die Einführung von grünen Markierungen zur Signalisation von Park- und Ladeflächen, die Elektrofahrzeugen vorbehalten sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Während Norwegen, trotz der Stellung des Landes als Öl- und Gasproduzent, in Sachen Elektroautos vorbildlich agiert, befindet sich die Schweiz in dieser Hinsicht im Mittelfeld. Im Dezember 2018 haben Bundesrätin Doris Leuthard und über 50 Organisationen einen Plan unterstützt, wonach im Jahr 2022 15 Prozent der verkauften Autos Elektro- oder Hybridfahrzeuge sein sollen. Tatsächlich müssen jedoch noch einige Hindernisse beseitigt werden, wenn das Projekt vorankommen soll. </p><p>Elektroautos dürfen nicht nur Besitzerinnen und Besitzern von Einfamilienhäusern vorbehalten sein. Doch in Miteigentumsliegenschaften und Gemeinschaftsgaragen sind nur wenige Ladestationen vorhanden. Da bestehende Immobilien nur nach und nach renoviert werden, reicht es nicht aus, nur neue Gebäude mit Ladestationen auszustatten. Wenn zu einer Liegenschaft keine Garage gehört, gibt es nur selten Ladestationen im öffentlichen Raum oder an Tankstellen. Somit sind wir mit psychologischen und praktischen Hindernissen konfrontiert, wenn es darum geht, die nötige Wende hin zu Elektrofahrzeugen zu meistern. Dabei macht der Verkehr mehr als ein Drittel der Schweizer Treibhausgasemissionen aus.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie den Gemeinden und mit dem Ziel, die Treibhausgase zu senken, in Bezug auf folgende Aspekte zu unternehmen:</p><p>1. alle Tankstellen ab einer gewissen Grösse dazu verpflichten, eine Schnellladestation für Elektroautos zu installieren;</p><p>2. sämtliche Immobilienbesitzerinnen und -besitzer dazu verpflichten, in der Gemeinschaftsgarage eine Ladestation für Elektroautos zugunsten der Mieterschaft einzurichten;</p><p>3. in Wohnquartieren, wo wenig Parkplätze in den Immobilien vorhanden sind, eine Mindestanzahl an Ladestationen für Elektroautos im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen?</p>
- Technische Hindernisse bei der Entwicklung von Elektroautos
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