Eine "Krankenversicherung light". Eine günstige Alternative?

ShortId
19.3315
Id
20193315
Updated
28.07.2023 02:39
Language
de
Title
Eine "Krankenversicherung light". Eine günstige Alternative?
AdditionalIndexing
28;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Viele Menschen können die ständig steigenden Krankenkassenprämien einfach nicht mehr bezahlen und benötigen deshalb eine Prämienverbilligung. Vor allem der Mittelstand leidet stark unter den hohen Krankenkassenprämien.</p><p>Viele Versicherte wissen aber genau, dass sie den umfangreichen Leistungskatalog der Krankenkassen nie voll benötigen werden. Sie haben aber keine Wahl, etwas dagegen zu unternehmen. Sie wären mit einem schlankeren Leistungskatalog einverstanden, dafür wünschten sie sich eine tiefere Krankenkassenprämie.</p><p>Menschen fragen mich oft, warum es für sie keine solche Möglichkeit gibt. Da ich immer wieder mit diesen Sorgen konfrontiert werde, möchte ich jetzt im Sinne dieser Mitbürger handeln. Von einem System "Krankenversicherung light" würden alle Versicherten und die gesamte Bevölkerung profitieren, egal, ob sie von diesem System einmal Gebrauch machen oder nicht.</p>
  • <p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) beruht auf dem Grundprinzip der Solidarität zwischen jungen und alten, kranken und gesunden Versicherten. Der darin enthaltene Leistungskatalog gewährleistet den Zugang zu einer qualitativ guten Gesundheitsversorgung für alle Versicherten. Die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommenen Leistungen müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein (Art. 32 Abs. 1 KVG). Diese Kriterien werden regelmässig überprüft. Die "Krankenversicherung light" würden hauptsächlich gesunde Versicherte wählen. Eine solche Versicherung würde der Finanzierung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Mittel entziehen, und die fehlenden Einnahmen müssten über die Prämien der in der ordentlichen Versicherung verbliebenen Versicherten, d. h. der älteren und/oder kranken Versicherten, kompensiert werden. Die Einführung einer "Krankenversicherung light" würde daher eine Abschwächung der Solidarität darstellen. Versicherte, die mehr Verantwortung übernehmen und von tieferen Prämien profitieren wollen, können die Höchstfranchise von 2500 Franken wählen.</p><p>Die Motion regelt die Voraussetzungen für den Wechsel von der "Krankenversicherung light" zur ordentlichen Versicherung nicht. Was geschieht, wenn eine versicherte Person, die sich für die "Krankenversicherung light" entschieden hat, schwer krank wird? Kann sie ihre Versicherungslösung ändern und zum vollständigen Katalog zurückkehren, was auf Kosten der Versicherten ginge, die jahrelang eine höhere Prämie gezahlt haben, oder muss sie für eine bestimmte Übergangsfrist in der "Krankenversicherung light" bleiben, bevor sie wieder in den Genuss des gesamten Leistungskatalogs kommen kann, wobei sie allenfalls ihre Gesundheit und ihr Leben gefährden würde?</p><p>Der Bundesrat stellt sich gegen die Einführung eines Zweiklassen-Sozialgesundheitssystems, in dem nur gesunde Versicherte von günstigen Prämien profitieren könnten. Um den Anstieg der Gesundheitskosten einzudämmen, hat er im Herbst 2018 ein erstes Massnahmenpaket in die Vernehmlassung geschickt (www.admin.ch &gt; Vernehmlassungen &gt; Abgeschlossene Vernehmlassungen 2018). Ein zweites Massnahmenpaket sollte Ende dieses Jahres in die Vernehmlassung gehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Schritte einzuleiten, damit interessierte Personen in der Schweiz in einer "Krankenversicherung light" mit stark eingeschränktem Leistungskatalog versichert werden können.</p>
  • Eine "Krankenversicherung light". Eine günstige Alternative?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Viele Menschen können die ständig steigenden Krankenkassenprämien einfach nicht mehr bezahlen und benötigen deshalb eine Prämienverbilligung. Vor allem der Mittelstand leidet stark unter den hohen Krankenkassenprämien.</p><p>Viele Versicherte wissen aber genau, dass sie den umfangreichen Leistungskatalog der Krankenkassen nie voll benötigen werden. Sie haben aber keine Wahl, etwas dagegen zu unternehmen. Sie wären mit einem schlankeren Leistungskatalog einverstanden, dafür wünschten sie sich eine tiefere Krankenkassenprämie.</p><p>Menschen fragen mich oft, warum es für sie keine solche Möglichkeit gibt. Da ich immer wieder mit diesen Sorgen konfrontiert werde, möchte ich jetzt im Sinne dieser Mitbürger handeln. Von einem System "Krankenversicherung light" würden alle Versicherten und die gesamte Bevölkerung profitieren, egal, ob sie von diesem System einmal Gebrauch machen oder nicht.</p>
    • <p>Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) beruht auf dem Grundprinzip der Solidarität zwischen jungen und alten, kranken und gesunden Versicherten. Der darin enthaltene Leistungskatalog gewährleistet den Zugang zu einer qualitativ guten Gesundheitsversorgung für alle Versicherten. Die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommenen Leistungen müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein (Art. 32 Abs. 1 KVG). Diese Kriterien werden regelmässig überprüft. Die "Krankenversicherung light" würden hauptsächlich gesunde Versicherte wählen. Eine solche Versicherung würde der Finanzierung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Mittel entziehen, und die fehlenden Einnahmen müssten über die Prämien der in der ordentlichen Versicherung verbliebenen Versicherten, d. h. der älteren und/oder kranken Versicherten, kompensiert werden. Die Einführung einer "Krankenversicherung light" würde daher eine Abschwächung der Solidarität darstellen. Versicherte, die mehr Verantwortung übernehmen und von tieferen Prämien profitieren wollen, können die Höchstfranchise von 2500 Franken wählen.</p><p>Die Motion regelt die Voraussetzungen für den Wechsel von der "Krankenversicherung light" zur ordentlichen Versicherung nicht. Was geschieht, wenn eine versicherte Person, die sich für die "Krankenversicherung light" entschieden hat, schwer krank wird? Kann sie ihre Versicherungslösung ändern und zum vollständigen Katalog zurückkehren, was auf Kosten der Versicherten ginge, die jahrelang eine höhere Prämie gezahlt haben, oder muss sie für eine bestimmte Übergangsfrist in der "Krankenversicherung light" bleiben, bevor sie wieder in den Genuss des gesamten Leistungskatalogs kommen kann, wobei sie allenfalls ihre Gesundheit und ihr Leben gefährden würde?</p><p>Der Bundesrat stellt sich gegen die Einführung eines Zweiklassen-Sozialgesundheitssystems, in dem nur gesunde Versicherte von günstigen Prämien profitieren könnten. Um den Anstieg der Gesundheitskosten einzudämmen, hat er im Herbst 2018 ein erstes Massnahmenpaket in die Vernehmlassung geschickt (www.admin.ch &gt; Vernehmlassungen &gt; Abgeschlossene Vernehmlassungen 2018). Ein zweites Massnahmenpaket sollte Ende dieses Jahres in die Vernehmlassung gehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Schritte einzuleiten, damit interessierte Personen in der Schweiz in einer "Krankenversicherung light" mit stark eingeschränktem Leistungskatalog versichert werden können.</p>
    • Eine "Krankenversicherung light". Eine günstige Alternative?

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