Die Zulassung für Chloridazon ist in der EU abgelaufen. Zieht die Schweiz nach?

ShortId
19.3340
Id
20193340
Updated
28.07.2023 02:51
Language
de
Title
Die Zulassung für Chloridazon ist in der EU abgelaufen. Zieht die Schweiz nach?
AdditionalIndexing
52;55;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) regelt das Verfahren zur Überprüfung von Wirkstoffen, die in der EU nicht mehr zugelassen sind. Solche Wirkstoffe werden im Anhang 10 der Verordnung aufgenommen. Den Bewilligungsinhaberinnnen wird eine Frist von 3 Monaten gewährt, um ein Gesuch auf Reevaluation vorzulegen und alle dazu nötigen Unterlagen einzureichen. Wenn kein Gesuch auf Reevaluation eingereicht wird, die Unterlagen nicht vollständig sind oder die Evaluation ergibt, dass die Bedingungen für eine Zulassung nicht mehr erfüllt sind, wird der betreffende Wirkstoff aus dem Anhang 1 gestrichen. Bis heute wurden alle 148 Wirkstoffe, die im Anhang 10 aufgenommen worden waren, im Zuge dieses Verfahrens vom Markt genommen.</p><p>Das Chloridazon wird bei der nächsten Änderung, die zu Beginn des zweiten Halbjahres 2019 ansteht, im Anhang 10 aufgenommen werden. Weil in der EU kein Gesuch auf Reevaluation eingereicht wurde, wird dieser Wirkstoff wahrscheinlich aus dem Anhang 1 der PSMV gestrichen und somit die Bewilligung für Pflanzenschutzmittel, die diesen Wirkstoff enthalten, widerrufen werden. Die Entscheidung dürfte bis Ende Jahr vorliegen.</p><p>2. Falls die Bewilligung widerrufen wird, gewährt die PSMV eine Frist von 12 Monaten für das Inverkehrbringen der Lagerbestände und eine zusätzliche Frist von 1 Jahr für das Aufbrauchen der Produkte.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In etwa 60 Prozent der Messstellen der Grundwasserüberwachung werden Abbauprodukte (Metaboliten) von Chloridazon gefunden, einem Herbizid, das praktisch nur für die Anwendung bei Zuckerrüben zugelassen ist und für das verschiedene Alternativen vorhanden sind. In etwa 20 Prozent des Grundwassers ist die Konzentration dieser Metaboliten grösser als 0,1 Mikrogramm pro Liter, dem Grenzwert gemäss Gewässerschutzverordnung für Pestizide. Der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel, vom Bundesrat im Herbst 2017 beschlossen, enthält auch das Ziel, dass bis 2027 die Belastung des Grundwassers mit solchen Metaboliten deutlich verringert werden soll. </p><p>In der EU ist nun die Zulassung für Chloridazon am 31. Dezember 2018 abgelaufen und wurde nicht mehr erneuert. Die Pflanzenschutzmittel, in denen Chloridazon drin ist, dürfen darum in den EU-Ländern nur noch bis zum Ende einer Aufbrauchfrist verwendet werden, in Deutschland z. B. noch bis Mitte 2020. Danach wird diese wichtige Ursache für Grundwasserverschmutzungen mit Pestizid-Rückständen in der EU nicht mehr existieren. </p><p>In der Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSMV) steht, dass die Entscheide der EU berücksichtigt werden. Gemäss Anhang 1 der PSMV, in dem alle in der Schweiz zugelassenen Wirkstoffe aufgeführt sind, ist aber Chloridazon in der Schweiz unverändert zugelassen, und Chloridazon ist auch nicht im Anhang 10 drin, in welchem die Wirkstoffe aufgeführt sind, bei denen die Zulassung überprüft werden soll. </p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Wird Chloridazon jetzt auch in der Schweiz nicht mehr zugelassen?</p><p>2. Falls die Zulassung für Chloridazon entzogen wird, wie lange dauert es dann noch, bis auch bei uns kein Chloridazon mehr eingesetzt werden darf?</p>
  • Die Zulassung für Chloridazon ist in der EU abgelaufen. Zieht die Schweiz nach?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) regelt das Verfahren zur Überprüfung von Wirkstoffen, die in der EU nicht mehr zugelassen sind. Solche Wirkstoffe werden im Anhang 10 der Verordnung aufgenommen. Den Bewilligungsinhaberinnnen wird eine Frist von 3 Monaten gewährt, um ein Gesuch auf Reevaluation vorzulegen und alle dazu nötigen Unterlagen einzureichen. Wenn kein Gesuch auf Reevaluation eingereicht wird, die Unterlagen nicht vollständig sind oder die Evaluation ergibt, dass die Bedingungen für eine Zulassung nicht mehr erfüllt sind, wird der betreffende Wirkstoff aus dem Anhang 1 gestrichen. Bis heute wurden alle 148 Wirkstoffe, die im Anhang 10 aufgenommen worden waren, im Zuge dieses Verfahrens vom Markt genommen.</p><p>Das Chloridazon wird bei der nächsten Änderung, die zu Beginn des zweiten Halbjahres 2019 ansteht, im Anhang 10 aufgenommen werden. Weil in der EU kein Gesuch auf Reevaluation eingereicht wurde, wird dieser Wirkstoff wahrscheinlich aus dem Anhang 1 der PSMV gestrichen und somit die Bewilligung für Pflanzenschutzmittel, die diesen Wirkstoff enthalten, widerrufen werden. Die Entscheidung dürfte bis Ende Jahr vorliegen.</p><p>2. Falls die Bewilligung widerrufen wird, gewährt die PSMV eine Frist von 12 Monaten für das Inverkehrbringen der Lagerbestände und eine zusätzliche Frist von 1 Jahr für das Aufbrauchen der Produkte.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In etwa 60 Prozent der Messstellen der Grundwasserüberwachung werden Abbauprodukte (Metaboliten) von Chloridazon gefunden, einem Herbizid, das praktisch nur für die Anwendung bei Zuckerrüben zugelassen ist und für das verschiedene Alternativen vorhanden sind. In etwa 20 Prozent des Grundwassers ist die Konzentration dieser Metaboliten grösser als 0,1 Mikrogramm pro Liter, dem Grenzwert gemäss Gewässerschutzverordnung für Pestizide. Der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel, vom Bundesrat im Herbst 2017 beschlossen, enthält auch das Ziel, dass bis 2027 die Belastung des Grundwassers mit solchen Metaboliten deutlich verringert werden soll. </p><p>In der EU ist nun die Zulassung für Chloridazon am 31. Dezember 2018 abgelaufen und wurde nicht mehr erneuert. Die Pflanzenschutzmittel, in denen Chloridazon drin ist, dürfen darum in den EU-Ländern nur noch bis zum Ende einer Aufbrauchfrist verwendet werden, in Deutschland z. B. noch bis Mitte 2020. Danach wird diese wichtige Ursache für Grundwasserverschmutzungen mit Pestizid-Rückständen in der EU nicht mehr existieren. </p><p>In der Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSMV) steht, dass die Entscheide der EU berücksichtigt werden. Gemäss Anhang 1 der PSMV, in dem alle in der Schweiz zugelassenen Wirkstoffe aufgeführt sind, ist aber Chloridazon in der Schweiz unverändert zugelassen, und Chloridazon ist auch nicht im Anhang 10 drin, in welchem die Wirkstoffe aufgeführt sind, bei denen die Zulassung überprüft werden soll. </p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Wird Chloridazon jetzt auch in der Schweiz nicht mehr zugelassen?</p><p>2. Falls die Zulassung für Chloridazon entzogen wird, wie lange dauert es dann noch, bis auch bei uns kein Chloridazon mehr eingesetzt werden darf?</p>
    • Die Zulassung für Chloridazon ist in der EU abgelaufen. Zieht die Schweiz nach?

Back to List