Überförderung von Kleinwasserkraftwerken

ShortId
19.3343
Id
20193343
Updated
28.07.2023 02:52
Language
de
Title
Überförderung von Kleinwasserkraftwerken
AdditionalIndexing
66;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Tarife der Referenzanlagen wurden seit der Einführung der kostendeckenden bzw. -orientierten Einspeisevergütung (KEV) regelmässig überprüft und mehrmals angepasst. Dem Bundesrat ist deshalb keine systematische Überförderung der Kleinwasserkraftwerke bekannt. Im Rahmen des Referenzanlagensystems der KEV kann es allerdings vorkommen, dass einzelne Anlagen über- oder unterfördert werden. </p><p>2. In den Jahren 2009 bis 2017 wurden insgesamt rund 643 Millionen Franken an Fördergeldern für Kleinwasserkraftwerke bis 10 Megawatt ausbezahlt. </p><p>3. Die Vergütung an Betreiber von Kleinwasserkraftwerken schwankt pro Jahr. Dies ist insbesondere auf die wetterbedingten Produktionsschwankungen, die jährliche Anpassung der Vergütungssätze aufgrund der Produktionsmenge und Marktpreisschwankungen zurückzuführen. Zudem ist heute noch nicht bekannt, wie viele Projekte tatsächlich noch realisiert und wann diese in Betrieb gehen werden. Die voraussichtliche Vergütungssumme bis zum Auslaufen des Einspeisevergütungssystems kann daher nicht beziffert werden. </p><p>4. Ja, das Energiegesetz (EnG; SR 730.0) lässt dies zu. Investoren erwarten für ihre Investitionen üblicherweise eine markt- und risikogerechte Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Ohne eine solche werden Investitionen in die für die Energiestrategie 2050 wichtige Kleinwasserkraft nicht getätigt. Deswegen enthält die Vergütung der Referenzanlage auch eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigen- und Fremdkapitals über einen sogenannten Weighted Average Cost of Capital (WACC) von rund 5 Prozent. Die Höhe der Dividenden liegt in der Verantwortung der einzelnen juristischen Strukturen und ist dem Bundesrat nicht bekannt. Ob die Eigenkapitalrendite in Form von Dividenden ausgeschüttet, als Reserve zurückbehalten oder ins Kraftwerk reinvestiert wird, ist Sache des Produzenten. </p><p>5. Die im Jahr 2017 ausbezahlte Einspeisevergütung an Kleinwasserkraftanlagen verteilte sich wie folgt: 55 Prozent der Gelder respektive 107 Millionen Franken wurden für Neuanlagen ausbezahlt. Besitzer von erheblich erweiterten oder erneuerten Anlagen erhielten folglich 45 Prozent respektive 88 Millionen Franken. Für Trinkwasserkraftwerke wurden 13 Prozent respektive 26 Millionen Franken ausbezahlt. Angaben zu den zukünftigen Auszahlungen und Dividenden können nicht gemacht werden (siehe Antworten auf Fragen 3 und 4)</p><p>6. Nein. Der Umbau des Energiesystems gemäss Energiestrategie 2050 baut auf den Potenzialen aller erneuerbaren Energien auf. Unterstützt werden daher sämtliche erneuerbaren Energiequellen. Der Zeitfaktor spielt dabei kurzfristig nur eine untergeordnete Rolle, weshalb der alleinige Zubau nur von Fotovoltaik nicht zielführend ist und dem gesetzlichen Auftrag nicht entspricht. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss den Angaben der Stiftung KEV nimmt die Anzahl der Kleinwasserkraftwerke (KWKW) ständig zu. So waren am 3. Januar 2013 insgesamt 280 KWKW in Betrieb, im Januar 2019 waren es bereits 582 KWKW. In verschiedenen parlamentarischen Vorstössen (Nationalrätin Semadeni, Nationalrat Fluri) wurde bereits darauf hingewiesen, dass KWKW überfördert werden, d. h., dass die ausbezahlten Fördergelder pro Kilowattstunde über die Jahre hinweg ein Mehrfaches der Bauinvestitionen betragen. Der ETH-Professor Gunzinger plädiert hingegen dafür, deutlich mehr Geld in die Solarstromförderung zu investieren. In der Schweiz gibt es rund 400 Quadratkilometer Dächer. Es würde für die Versorgung der Schweiz reichen, auf 100 Quadratkilometern Solarstrom zu produzieren. Die Eingriffe in die Natur könnten damit massiv gesenkt werden.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu nachstehenden Fragen im Zusammenhang mit der Förderung und dem Bau von KWKW Stellung zu nehmen:</p><p>1. Ist dem Bundesrat die Überförderung der KWKW bekannt?</p><p>2. Wie viele Millionen Franken Subventionen hat der Bund für KWKW bis 10 Megawatt bisher ausbezahlt?</p><p>3. Wie viele Millionen Franken Subventionen wird der Bund bis zum gesetzlichen Ablauf dieses KWKW-Förderprogramms noch für KWKW bezahlen?</p><p>4. Ist es möglich, dass die subventionierten KWKW Dividenden auszahlen?</p><p>- Wenn ja, ist die Höhe der bisher in der Schweiz ausbezahlten Dividenden von subventionierten KWKW bekannt?</p><p>- Mit Dividenden in welcher Höhe muss noch bis zum Ablauf des KWKW-Förderprogramms gemäss Energiegesetz gerechnet werden?</p><p>5. Können die Angaben zu den Fragen 2 bis 4 (bereits bezahlt/noch zu zahlen/Dividenden) aufgeschlüsselt werden nach:</p><p>a. neue KWKW;</p><p>b. bestehende KWKW;</p><p>c. Trinkwasseranlagen?</p><p>6. Angesichts der langen Wartelisten für die Fördergelder bei den Fotovoltaikanlagen: Wäre eine Umlagerung von Fördergeldern von den KWKW in die Fotovoltaik nicht zielführender, um die Produktion von erneuerbarem Strom rasch zu erhöhen?</p>
  • Überförderung von Kleinwasserkraftwerken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Tarife der Referenzanlagen wurden seit der Einführung der kostendeckenden bzw. -orientierten Einspeisevergütung (KEV) regelmässig überprüft und mehrmals angepasst. Dem Bundesrat ist deshalb keine systematische Überförderung der Kleinwasserkraftwerke bekannt. Im Rahmen des Referenzanlagensystems der KEV kann es allerdings vorkommen, dass einzelne Anlagen über- oder unterfördert werden. </p><p>2. In den Jahren 2009 bis 2017 wurden insgesamt rund 643 Millionen Franken an Fördergeldern für Kleinwasserkraftwerke bis 10 Megawatt ausbezahlt. </p><p>3. Die Vergütung an Betreiber von Kleinwasserkraftwerken schwankt pro Jahr. Dies ist insbesondere auf die wetterbedingten Produktionsschwankungen, die jährliche Anpassung der Vergütungssätze aufgrund der Produktionsmenge und Marktpreisschwankungen zurückzuführen. Zudem ist heute noch nicht bekannt, wie viele Projekte tatsächlich noch realisiert und wann diese in Betrieb gehen werden. Die voraussichtliche Vergütungssumme bis zum Auslaufen des Einspeisevergütungssystems kann daher nicht beziffert werden. </p><p>4. Ja, das Energiegesetz (EnG; SR 730.0) lässt dies zu. Investoren erwarten für ihre Investitionen üblicherweise eine markt- und risikogerechte Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Ohne eine solche werden Investitionen in die für die Energiestrategie 2050 wichtige Kleinwasserkraft nicht getätigt. Deswegen enthält die Vergütung der Referenzanlage auch eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigen- und Fremdkapitals über einen sogenannten Weighted Average Cost of Capital (WACC) von rund 5 Prozent. Die Höhe der Dividenden liegt in der Verantwortung der einzelnen juristischen Strukturen und ist dem Bundesrat nicht bekannt. Ob die Eigenkapitalrendite in Form von Dividenden ausgeschüttet, als Reserve zurückbehalten oder ins Kraftwerk reinvestiert wird, ist Sache des Produzenten. </p><p>5. Die im Jahr 2017 ausbezahlte Einspeisevergütung an Kleinwasserkraftanlagen verteilte sich wie folgt: 55 Prozent der Gelder respektive 107 Millionen Franken wurden für Neuanlagen ausbezahlt. Besitzer von erheblich erweiterten oder erneuerten Anlagen erhielten folglich 45 Prozent respektive 88 Millionen Franken. Für Trinkwasserkraftwerke wurden 13 Prozent respektive 26 Millionen Franken ausbezahlt. Angaben zu den zukünftigen Auszahlungen und Dividenden können nicht gemacht werden (siehe Antworten auf Fragen 3 und 4)</p><p>6. Nein. Der Umbau des Energiesystems gemäss Energiestrategie 2050 baut auf den Potenzialen aller erneuerbaren Energien auf. Unterstützt werden daher sämtliche erneuerbaren Energiequellen. Der Zeitfaktor spielt dabei kurzfristig nur eine untergeordnete Rolle, weshalb der alleinige Zubau nur von Fotovoltaik nicht zielführend ist und dem gesetzlichen Auftrag nicht entspricht. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss den Angaben der Stiftung KEV nimmt die Anzahl der Kleinwasserkraftwerke (KWKW) ständig zu. So waren am 3. Januar 2013 insgesamt 280 KWKW in Betrieb, im Januar 2019 waren es bereits 582 KWKW. In verschiedenen parlamentarischen Vorstössen (Nationalrätin Semadeni, Nationalrat Fluri) wurde bereits darauf hingewiesen, dass KWKW überfördert werden, d. h., dass die ausbezahlten Fördergelder pro Kilowattstunde über die Jahre hinweg ein Mehrfaches der Bauinvestitionen betragen. Der ETH-Professor Gunzinger plädiert hingegen dafür, deutlich mehr Geld in die Solarstromförderung zu investieren. In der Schweiz gibt es rund 400 Quadratkilometer Dächer. Es würde für die Versorgung der Schweiz reichen, auf 100 Quadratkilometern Solarstrom zu produzieren. Die Eingriffe in die Natur könnten damit massiv gesenkt werden.</p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu nachstehenden Fragen im Zusammenhang mit der Förderung und dem Bau von KWKW Stellung zu nehmen:</p><p>1. Ist dem Bundesrat die Überförderung der KWKW bekannt?</p><p>2. Wie viele Millionen Franken Subventionen hat der Bund für KWKW bis 10 Megawatt bisher ausbezahlt?</p><p>3. Wie viele Millionen Franken Subventionen wird der Bund bis zum gesetzlichen Ablauf dieses KWKW-Förderprogramms noch für KWKW bezahlen?</p><p>4. Ist es möglich, dass die subventionierten KWKW Dividenden auszahlen?</p><p>- Wenn ja, ist die Höhe der bisher in der Schweiz ausbezahlten Dividenden von subventionierten KWKW bekannt?</p><p>- Mit Dividenden in welcher Höhe muss noch bis zum Ablauf des KWKW-Förderprogramms gemäss Energiegesetz gerechnet werden?</p><p>5. Können die Angaben zu den Fragen 2 bis 4 (bereits bezahlt/noch zu zahlen/Dividenden) aufgeschlüsselt werden nach:</p><p>a. neue KWKW;</p><p>b. bestehende KWKW;</p><p>c. Trinkwasseranlagen?</p><p>6. Angesichts der langen Wartelisten für die Fördergelder bei den Fotovoltaikanlagen: Wäre eine Umlagerung von Fördergeldern von den KWKW in die Fotovoltaik nicht zielführender, um die Produktion von erneuerbarem Strom rasch zu erhöhen?</p>
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