Für ein modernes und praxistaugliches Stockwerkeigentumsrecht

ShortId
19.3347
Id
20193347
Updated
28.07.2023 14:35
Language
de
Title
Für ein modernes und praxistaugliches Stockwerkeigentumsrecht
AdditionalIndexing
2846;1211
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat im März 2019 einen Bericht zum geltenden Stockwerkeigentumsrecht veröffentlicht. Er beruht auf dem Gutachten von zwei ausgewiesenen Rechtsexperten (Prof. Bettina Hürlimann-Kaup und Prof. Jörg Schmid). Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass sich das Institut "Stockwerkeigentum" zwar gesamthaft betrachtet durchwegs bewährt habe. Es zeigt aber auch verbesserungswürdige Bereiche im Stockwerkeigentumsrecht auf und benennt sogar Bereiche mit einem unmittelbaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Der Bundesrat anerkennt in seiner Stellungnahme zum Gutachten, dass in einigen Bereichen im Stockwerkeigentumsrecht Reformbedarf besteht, und signalisiert Offenheit gegenüber einer entsprechenden politischen Diskussion im Parlament. Diese Diskussion soll mit der vorliegenden Motion angestossen werden.</p><p>Bei der Prüfung, welche Bereiche des Stockwerkeigentumsrechts angepasst werden müssen, ist ein besonderer Fokus auf den Erwerb von Stockwerkeigentum ab Plan zu richten. Dieser ist heute nicht besonders gesetzlich geregelt und wirft in der Praxis viele Fragen auf. Ein anderer wichtiger Bereich sind bauliche Massnahmen an gemeinschaftlichen Teilen. Je nach Art der baulichen Massnahmen - notwendige, nützliche und luxuriöse - ist ein anderes Quorum für die Beschlussfassung notwendig. Die Qualifizierung konkreter baulicher Massnahmen bereitet im Alltag oft Probleme. Eine Überprüfung dieser Regelungen wäre daher im Sinne der Rechtssicherheit und wird auch im Gutachten empfohlen. Als Baustein zur Umsetzung der Energiewende sollte zudem geprüft werden, ob Gesetzesanpassungen erforderlich sind, um energetische Sanierungen bei Stockwerkeigentum zu erleichtern.</p><p>In die Umsetzung der Motion und Ausarbeitung der entsprechenden Gesetzesanpassungen sind auch externe Rechtsexperten und Praktiker aus dem Baubereich einzubeziehen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Stockwerkeigentumsrecht auf Lücken und Verbesserungsmöglichkeiten hin zu prüfen und, wo nötig, Vorschläge für entsprechende Gesetzesanpassungen vorzulegen. Dabei ist der Fokus auf Bereiche zu legen, die in der Praxis besonders häufig zu Problemen führen.</p>
  • Für ein modernes und praxistaugliches Stockwerkeigentumsrecht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat im März 2019 einen Bericht zum geltenden Stockwerkeigentumsrecht veröffentlicht. Er beruht auf dem Gutachten von zwei ausgewiesenen Rechtsexperten (Prof. Bettina Hürlimann-Kaup und Prof. Jörg Schmid). Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass sich das Institut "Stockwerkeigentum" zwar gesamthaft betrachtet durchwegs bewährt habe. Es zeigt aber auch verbesserungswürdige Bereiche im Stockwerkeigentumsrecht auf und benennt sogar Bereiche mit einem unmittelbaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Der Bundesrat anerkennt in seiner Stellungnahme zum Gutachten, dass in einigen Bereichen im Stockwerkeigentumsrecht Reformbedarf besteht, und signalisiert Offenheit gegenüber einer entsprechenden politischen Diskussion im Parlament. Diese Diskussion soll mit der vorliegenden Motion angestossen werden.</p><p>Bei der Prüfung, welche Bereiche des Stockwerkeigentumsrechts angepasst werden müssen, ist ein besonderer Fokus auf den Erwerb von Stockwerkeigentum ab Plan zu richten. Dieser ist heute nicht besonders gesetzlich geregelt und wirft in der Praxis viele Fragen auf. Ein anderer wichtiger Bereich sind bauliche Massnahmen an gemeinschaftlichen Teilen. Je nach Art der baulichen Massnahmen - notwendige, nützliche und luxuriöse - ist ein anderes Quorum für die Beschlussfassung notwendig. Die Qualifizierung konkreter baulicher Massnahmen bereitet im Alltag oft Probleme. Eine Überprüfung dieser Regelungen wäre daher im Sinne der Rechtssicherheit und wird auch im Gutachten empfohlen. Als Baustein zur Umsetzung der Energiewende sollte zudem geprüft werden, ob Gesetzesanpassungen erforderlich sind, um energetische Sanierungen bei Stockwerkeigentum zu erleichtern.</p><p>In die Umsetzung der Motion und Ausarbeitung der entsprechenden Gesetzesanpassungen sind auch externe Rechtsexperten und Praktiker aus dem Baubereich einzubeziehen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Stockwerkeigentumsrecht auf Lücken und Verbesserungsmöglichkeiten hin zu prüfen und, wo nötig, Vorschläge für entsprechende Gesetzesanpassungen vorzulegen. Dabei ist der Fokus auf Bereiche zu legen, die in der Praxis besonders häufig zu Problemen führen.</p>
    • Für ein modernes und praxistaugliches Stockwerkeigentumsrecht

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