Pflanzenschutzmittel. Ist der Bundesrat bereit, die relevanten Daten zu konsolidieren und zur Verfügung zu stellen?

ShortId
19.3348
Id
20193348
Updated
28.07.2023 02:48
Language
de
Title
Pflanzenschutzmittel. Ist der Bundesrat bereit, die relevanten Daten zu konsolidieren und zur Verfügung zu stellen?
AdditionalIndexing
2841;52;36;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Informationen zu den in der Schweiz verkauften Mengen an Wirkstoffen sind beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) erhältlich. Die Informationen zur Toxizität der verschiedenen Substanzen sind auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (Echa) erhältlich, deren Arbeit auch für die Schweiz massgeblich ist. Die Daten bezüglich Einsatz in der Landwirtschaft werden vom BLW im Rahmen der Agrarumweltindikatoren zur Verfügung gestellt. Diese Daten decken jedoch die Verwendung im Biolandbau und im Gemüsebau noch nicht ab. Es wird daran gearbeitet, diese Lücken zu schliessen. Ausserdem gibt es keine Daten zu den ausserhalb der Landwirtschaft eingesetzten Mengen. Der Bundesrat sieht nicht vor, die bereits verfügbaren Informationen in aggregierter Form zur Verfügung zu stellen. Er hält es für sinnvoller, Indikatoren zu entwickeln, die die Veränderung der Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln aufzeigen (siehe Punkt 3).</p><p>2. Die Risikobewertung erfolgt gemäss den Bestimmungen der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) und insbesondere gemäss deren Anhang 9, der die einheitlichen Grundsätze für die Bewertung und Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln festlegt. Die Beurteilungsstellen stützen sich auf verschiedene Datenquellen, unter anderem auf die Unterlagen, die die Unternehmen zusammen mit ihrem Gesuch um Bewilligung unter Einhaltung der Anforderungen der Anhänge 5 und 6 der PSMV einreichen, auf die Untersuchungsergebnisse anderer Zulassungsstellen wie beispielsweise der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) sowie auf relevante wissenschaftliche Publikationen.</p><p>3. Der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel bezweckt, die Öffentlichkeit besser über die Eigenschaften, den Nutzen und die Risiken der verschiedenen Produkte zu informieren. Um zu evaluieren, inwiefern dieser zur Risikoreduktion beiträgt, können die von Agroscope entwickelten Indikatoren zur Bewertung der Veränderung des Risikos namentlich für Land- und Wasserlebewesen herangezogen werden. Diese Indikatoren werden in den ersten Evaluationsbericht zur Umsetzung des Aktionsplans aufgenommen werden, der 2023 vom Bundesrat zu genehmigen und zu publizieren ist. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) lässt im Rahmen einer Human-Biomonitoring-Studie den Wirkstoffgehalt in Proben von menschlichen Körpersubstanzen messen. Dieses Projekt, das sich zurzeit in der Pilotphase befindet, wird letztendlich relevante Informationen über die tatsächliche Exposition der Schweizer Bevölkerung, insbesondere gegenüber Pestiziden, liefern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Antwort des Bundesrates auf die Frage 19.5167 zu den genauen Zahlen pro Wirkstoff im Bereich Pflanzenschutzmittel ist erfreulich. Man wird die versprochenen Daten ohne grössere Probleme zur Verfügung stellen können; das ist positiv.</p><p>Damit die genannten Daten wirklich aussagekräftig sind, müssen sie auch Informationen zur Toxizität eines Wirkstoffs beinhalten. In seiner Antwort auf die Interpellation 18.4310 gibt der Bundesrat an, dass "die Daten zur Toxizität der Produkte ... im Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis des BLW publiziert" werden. Es wäre wünschenswert, wenn die zwei Datensätze fusioniert werden könnten.</p><p>Besonders nützlich wäre es, die verkauften Wirkstoffe und ihre Metaboliten in Abhängigkeit von ihren Risiken für die Umwelt (einschliesslich der verschiedenen Ökosysteme) und für die menschliche Gesundheit zu bewerten - dies nicht nur mit Blick auf das Ziel, die Risiken von Pestiziden in der Schweiz zu reduzieren, sondern auch im Sinne einer guten Regierungsführung und grösserer Transparenz. Dies ist der einzige Weg, um festzustellen, ob die gezielte Reduktion der Risiken wirklich gelingen wird. Fehlen diese Informationen, so ist die nötige Transparenz noch nicht gewährleistet.</p><p>Ich fordere den Bundesrat auf, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, die verschiedenen relevanten Datensätze zusammenzuführen und zur Verfügung zu stellen, wie die genauen Verkaufszahlen pro Wirkstoff, die Toxizität der Wirkstoffe und die Angaben der Lieferanten zur Verwendung der Wirkstoffe in den verschiedenen Anwendungsgebieten?</p><p>2. Die Universität von Hertfordshire in England stellt für die Risikobeurteilung mit der "Pesticide Properties Database" eine Datenbank zur Verfügung, die mehr als 1800 Wirkstoffe und ihre Metaboliten enthält. Sie dient der Beurteilung verschiedener Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Wie beurteilt der Bund die Risiken der in der Schweiz zugelassenen Wirkstoffe und von deren Metaboliten? Auf welche Grundlage stützt er sich dabei?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die in Verkehr gebrachten Wirkstoffe und ihre Metaboliten in Abhängigkeit von ihren Risiken für die Umwelt (einschliesslich verschiedener Ökosysteme) und die menschliche Gesundheit zu bewerten und diese Daten zur Verfügung zu stellen?</p>
  • Pflanzenschutzmittel. Ist der Bundesrat bereit, die relevanten Daten zu konsolidieren und zur Verfügung zu stellen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Informationen zu den in der Schweiz verkauften Mengen an Wirkstoffen sind beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) erhältlich. Die Informationen zur Toxizität der verschiedenen Substanzen sind auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (Echa) erhältlich, deren Arbeit auch für die Schweiz massgeblich ist. Die Daten bezüglich Einsatz in der Landwirtschaft werden vom BLW im Rahmen der Agrarumweltindikatoren zur Verfügung gestellt. Diese Daten decken jedoch die Verwendung im Biolandbau und im Gemüsebau noch nicht ab. Es wird daran gearbeitet, diese Lücken zu schliessen. Ausserdem gibt es keine Daten zu den ausserhalb der Landwirtschaft eingesetzten Mengen. Der Bundesrat sieht nicht vor, die bereits verfügbaren Informationen in aggregierter Form zur Verfügung zu stellen. Er hält es für sinnvoller, Indikatoren zu entwickeln, die die Veränderung der Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln aufzeigen (siehe Punkt 3).</p><p>2. Die Risikobewertung erfolgt gemäss den Bestimmungen der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) und insbesondere gemäss deren Anhang 9, der die einheitlichen Grundsätze für die Bewertung und Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln festlegt. Die Beurteilungsstellen stützen sich auf verschiedene Datenquellen, unter anderem auf die Unterlagen, die die Unternehmen zusammen mit ihrem Gesuch um Bewilligung unter Einhaltung der Anforderungen der Anhänge 5 und 6 der PSMV einreichen, auf die Untersuchungsergebnisse anderer Zulassungsstellen wie beispielsweise der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) sowie auf relevante wissenschaftliche Publikationen.</p><p>3. Der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel bezweckt, die Öffentlichkeit besser über die Eigenschaften, den Nutzen und die Risiken der verschiedenen Produkte zu informieren. Um zu evaluieren, inwiefern dieser zur Risikoreduktion beiträgt, können die von Agroscope entwickelten Indikatoren zur Bewertung der Veränderung des Risikos namentlich für Land- und Wasserlebewesen herangezogen werden. Diese Indikatoren werden in den ersten Evaluationsbericht zur Umsetzung des Aktionsplans aufgenommen werden, der 2023 vom Bundesrat zu genehmigen und zu publizieren ist. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) lässt im Rahmen einer Human-Biomonitoring-Studie den Wirkstoffgehalt in Proben von menschlichen Körpersubstanzen messen. Dieses Projekt, das sich zurzeit in der Pilotphase befindet, wird letztendlich relevante Informationen über die tatsächliche Exposition der Schweizer Bevölkerung, insbesondere gegenüber Pestiziden, liefern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Antwort des Bundesrates auf die Frage 19.5167 zu den genauen Zahlen pro Wirkstoff im Bereich Pflanzenschutzmittel ist erfreulich. Man wird die versprochenen Daten ohne grössere Probleme zur Verfügung stellen können; das ist positiv.</p><p>Damit die genannten Daten wirklich aussagekräftig sind, müssen sie auch Informationen zur Toxizität eines Wirkstoffs beinhalten. In seiner Antwort auf die Interpellation 18.4310 gibt der Bundesrat an, dass "die Daten zur Toxizität der Produkte ... im Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis des BLW publiziert" werden. Es wäre wünschenswert, wenn die zwei Datensätze fusioniert werden könnten.</p><p>Besonders nützlich wäre es, die verkauften Wirkstoffe und ihre Metaboliten in Abhängigkeit von ihren Risiken für die Umwelt (einschliesslich der verschiedenen Ökosysteme) und für die menschliche Gesundheit zu bewerten - dies nicht nur mit Blick auf das Ziel, die Risiken von Pestiziden in der Schweiz zu reduzieren, sondern auch im Sinne einer guten Regierungsführung und grösserer Transparenz. Dies ist der einzige Weg, um festzustellen, ob die gezielte Reduktion der Risiken wirklich gelingen wird. Fehlen diese Informationen, so ist die nötige Transparenz noch nicht gewährleistet.</p><p>Ich fordere den Bundesrat auf, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, die verschiedenen relevanten Datensätze zusammenzuführen und zur Verfügung zu stellen, wie die genauen Verkaufszahlen pro Wirkstoff, die Toxizität der Wirkstoffe und die Angaben der Lieferanten zur Verwendung der Wirkstoffe in den verschiedenen Anwendungsgebieten?</p><p>2. Die Universität von Hertfordshire in England stellt für die Risikobeurteilung mit der "Pesticide Properties Database" eine Datenbank zur Verfügung, die mehr als 1800 Wirkstoffe und ihre Metaboliten enthält. Sie dient der Beurteilung verschiedener Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Wie beurteilt der Bund die Risiken der in der Schweiz zugelassenen Wirkstoffe und von deren Metaboliten? Auf welche Grundlage stützt er sich dabei?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die in Verkehr gebrachten Wirkstoffe und ihre Metaboliten in Abhängigkeit von ihren Risiken für die Umwelt (einschliesslich verschiedener Ökosysteme) und die menschliche Gesundheit zu bewerten und diese Daten zur Verfügung zu stellen?</p>
    • Pflanzenschutzmittel. Ist der Bundesrat bereit, die relevanten Daten zu konsolidieren und zur Verfügung zu stellen?

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