Anschubprogramm für eine CO2-Reduktion im Strassenverkehr

ShortId
19.3349
Id
20193349
Updated
28.07.2023 02:49
Language
de
Title
Anschubprogramm für eine CO2-Reduktion im Strassenverkehr
AdditionalIndexing
48;66;2446;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Ablehnung des CO2-Gesetzes im Nationalrat wird das neue Gesetz gegenüber der ursprünglichen Planung deutlich später in Kraft treten. Damit man im Bereich des Strassenverkehrs die gesetzten Zielsetzungen (Revision Energiegesetz) erreichen kann, ist es zentral, Weichen frühzeitig zu stellen. Auf keinen Fall soll der Konsument, als letztes Glied in der Kette, allein für politische Versäumnisse durch höhere Abgaben und Verbote aufkommen müssen.</p><p>Mit der Roadmap Elektromobilität hat der Bundesrat die Zeichen erkannt, dass ohne zielgerichtetes Handeln die Fortschritte in der Reduktion der CO2-Emissionen im Verkehr nicht rasch genug erreicht werden.</p><p>In Anlehnung an die bekannten erfolgreichen Instrumente anderer Emissionsbereiche soll der Bund für den Strassenverkehr ebenso ein Programm zusammenstellen, dessen Ausrichtung auf Anreize und Zielvereinbarungen ausgerichtet ist. Vorstellbar wären Massnahmen wie eine Mitfinanzierung von Ladestationen in Mehrparteiengebäuden, eine Sonderabschreibung für die gewerbliche Nutzung von Elektroautos oder anderen energieeffizienten Fahrzeugen, eine Anschubfinanzierung für E-Nutzfahrzeuge (LKW, Busse, privat/öffentlich sowie technologieneutral), für Fahrzeuge mit einer gewissen Effizienz der Verzicht auf die Vignettenpflicht (PKW) oder eine Reduktion der LSVA-Abgabe. Zudem zu prüfen wäre eine Heraufsetzung des Pendlerabzugs bei der Bundessteuer oder ein finanzieller Beitrag an die Ausrüstung sämtlicher Park-and-ride-Plätze mit einer zu definierenden Anzahl Ladesäulen.</p><p>Weitere technologieneutrale Massnahmen sind denkbar. Entscheidend ist, dass bei einer Marktdurchdringung im Personenwagenbereich von 15 Prozent (Anteil Fahrzeuge mit CO2-neutralen oder CO2-armen Technologien) die Fördermassnahmen entfallen und nicht weitergeführt werden dürfen (Sunset-Klausel). Die Marktdurchdringung von 15 Prozent bei den Personenwagen stützt sich auf Diffusionstheorie bei den Einführungen neuer Technologien, wie im Forschungsbericht Markt- und Nutzermonitoring Elektromobilität dargelegt.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen des Motionärs nach einem CO2-armen motorisierten Strassenverkehr. Der Bund fördert deshalb die Dekarbonisierung des motorisierten Strassenverkehrs bereits mit verschiedenen Massnahmen und Programmen. Die Erreichung des ab 2020 geltenden CO2-Flottenziels für neue Personenwagen von 95 Gramm pro Kilometer erfordert eine teilweise Elektrifizierung, weshalb sich die Vereinigung der Fahrzeugimporteure einen Marktanteil von elektrischen Neufahrzeugen von 10 Prozent im Jahr 2020 zum Ziel gesetzt hat.</p><p>Mit der Roadmap Elektromobilität 2022 konnte Ende 2018 ein umfangreiches, breitabgestütztes Paket zur Förderung der Elektromobilität in der Schweiz geschnürt werden, mit dem Ziel, den Anteil von Elektrofahrzeugen bei den Neuzulassungen von Personenwagen bis ins Jahr 2022 auf 15 Prozent zu erhöhen. Mit dem Paket werden die Massnahmenvorschläge des Motionärs zum Teil bereits abgedeckt.</p><p>Der Bundesrat hat für die laufende Totalrevision des CO2-Gesetzes angekündet, in Anlehnung an die Regelung in der Europäischen Union (EU) weiter gehende Ziele für die Reduktion der Treibhausgasemissionen von Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen ab dem Jahr 2025 vorzuschlagen. Mittlerweile liegen die entsprechenden EU-Regelungen vor und können in den Gesetzgebungsprozess aufgenommen werden. Vorgesehen in der EU-Regelung sind hierbei ebenfalls Anreize für besonders effiziente Fahrzeuge für Hersteller, die einen bestimmten Anteil von Elektrofahrzeugen bzw. Plug-in-Hybridfahrzeugen absetzen. Weitere Programme zur Förderung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben laufen im Bereich der Forschung und Entwicklung, in Pilot-, Demonstrations- und Leuchtturmprojekten oder mit Informations- und Beratungsangeboten beispielsweise im Rahmen des Programms Energie Schweiz.</p><p>Elektroautos werden heute indirekt auch finanziell gefördert, indem sie von der Automobilsteuer befreit sind. Die Fahrzeughalter von Elektrofahrzeugen bezahlen bisher auch keine Mineralölsteuern bzw. keine dazu äquivalenten Abgaben und beteiligen sich somit mit Ausnahme der Autobahnvignette auf Bundesebene nicht an der Finanzierung der Strasseninfrastruktur. Zusätzlich werden besonders effiziente und CO2-arme Fahrzeuge bei der kantonalen Motorfahrzeugsteuer in zahlreichen Kantonen begünstigt.</p><p>Das Bundesamt für Energie (BFE) prüft basierend auf dem vom Nationalrat angenommenen Postulat 19.3000, "Nichtfossilen Verkehrsträgern im öffentlichen Verkehr auf Strassen zum Durchbruch verhelfen", momentan Kosten und Nutzen einer Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben. Lastwagen mit Elektroantrieb (inkl. wasserstoffbetriebene) sind heute bereits von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreit.</p><p>Der Bundesrat erachtet aus diesen Gründen das Anliegen der Motion, ein zusätzliches Programm zu schaffen, als nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, analog bewährten Programmen wie Zielvereinbarung, Abgabebefreiung oder Steuerabzüge für den Strassenverkehr ein ähnliches Programm vorzulegen, mit welchem er einen CO2-neutralen bzw. CO2-armen motorisierten Strassenverkehr fördert. Das Programm soll bei einer Marktdurchdringung dieser Antriebsformen von 15 Prozent für Personenwagen auslaufen und nicht erneuert werden.</p>
  • Anschubprogramm für eine CO2-Reduktion im Strassenverkehr
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Ablehnung des CO2-Gesetzes im Nationalrat wird das neue Gesetz gegenüber der ursprünglichen Planung deutlich später in Kraft treten. Damit man im Bereich des Strassenverkehrs die gesetzten Zielsetzungen (Revision Energiegesetz) erreichen kann, ist es zentral, Weichen frühzeitig zu stellen. Auf keinen Fall soll der Konsument, als letztes Glied in der Kette, allein für politische Versäumnisse durch höhere Abgaben und Verbote aufkommen müssen.</p><p>Mit der Roadmap Elektromobilität hat der Bundesrat die Zeichen erkannt, dass ohne zielgerichtetes Handeln die Fortschritte in der Reduktion der CO2-Emissionen im Verkehr nicht rasch genug erreicht werden.</p><p>In Anlehnung an die bekannten erfolgreichen Instrumente anderer Emissionsbereiche soll der Bund für den Strassenverkehr ebenso ein Programm zusammenstellen, dessen Ausrichtung auf Anreize und Zielvereinbarungen ausgerichtet ist. Vorstellbar wären Massnahmen wie eine Mitfinanzierung von Ladestationen in Mehrparteiengebäuden, eine Sonderabschreibung für die gewerbliche Nutzung von Elektroautos oder anderen energieeffizienten Fahrzeugen, eine Anschubfinanzierung für E-Nutzfahrzeuge (LKW, Busse, privat/öffentlich sowie technologieneutral), für Fahrzeuge mit einer gewissen Effizienz der Verzicht auf die Vignettenpflicht (PKW) oder eine Reduktion der LSVA-Abgabe. Zudem zu prüfen wäre eine Heraufsetzung des Pendlerabzugs bei der Bundessteuer oder ein finanzieller Beitrag an die Ausrüstung sämtlicher Park-and-ride-Plätze mit einer zu definierenden Anzahl Ladesäulen.</p><p>Weitere technologieneutrale Massnahmen sind denkbar. Entscheidend ist, dass bei einer Marktdurchdringung im Personenwagenbereich von 15 Prozent (Anteil Fahrzeuge mit CO2-neutralen oder CO2-armen Technologien) die Fördermassnahmen entfallen und nicht weitergeführt werden dürfen (Sunset-Klausel). Die Marktdurchdringung von 15 Prozent bei den Personenwagen stützt sich auf Diffusionstheorie bei den Einführungen neuer Technologien, wie im Forschungsbericht Markt- und Nutzermonitoring Elektromobilität dargelegt.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt das Anliegen des Motionärs nach einem CO2-armen motorisierten Strassenverkehr. Der Bund fördert deshalb die Dekarbonisierung des motorisierten Strassenverkehrs bereits mit verschiedenen Massnahmen und Programmen. Die Erreichung des ab 2020 geltenden CO2-Flottenziels für neue Personenwagen von 95 Gramm pro Kilometer erfordert eine teilweise Elektrifizierung, weshalb sich die Vereinigung der Fahrzeugimporteure einen Marktanteil von elektrischen Neufahrzeugen von 10 Prozent im Jahr 2020 zum Ziel gesetzt hat.</p><p>Mit der Roadmap Elektromobilität 2022 konnte Ende 2018 ein umfangreiches, breitabgestütztes Paket zur Förderung der Elektromobilität in der Schweiz geschnürt werden, mit dem Ziel, den Anteil von Elektrofahrzeugen bei den Neuzulassungen von Personenwagen bis ins Jahr 2022 auf 15 Prozent zu erhöhen. Mit dem Paket werden die Massnahmenvorschläge des Motionärs zum Teil bereits abgedeckt.</p><p>Der Bundesrat hat für die laufende Totalrevision des CO2-Gesetzes angekündet, in Anlehnung an die Regelung in der Europäischen Union (EU) weiter gehende Ziele für die Reduktion der Treibhausgasemissionen von Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen ab dem Jahr 2025 vorzuschlagen. Mittlerweile liegen die entsprechenden EU-Regelungen vor und können in den Gesetzgebungsprozess aufgenommen werden. Vorgesehen in der EU-Regelung sind hierbei ebenfalls Anreize für besonders effiziente Fahrzeuge für Hersteller, die einen bestimmten Anteil von Elektrofahrzeugen bzw. Plug-in-Hybridfahrzeugen absetzen. Weitere Programme zur Förderung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben laufen im Bereich der Forschung und Entwicklung, in Pilot-, Demonstrations- und Leuchtturmprojekten oder mit Informations- und Beratungsangeboten beispielsweise im Rahmen des Programms Energie Schweiz.</p><p>Elektroautos werden heute indirekt auch finanziell gefördert, indem sie von der Automobilsteuer befreit sind. Die Fahrzeughalter von Elektrofahrzeugen bezahlen bisher auch keine Mineralölsteuern bzw. keine dazu äquivalenten Abgaben und beteiligen sich somit mit Ausnahme der Autobahnvignette auf Bundesebene nicht an der Finanzierung der Strasseninfrastruktur. Zusätzlich werden besonders effiziente und CO2-arme Fahrzeuge bei der kantonalen Motorfahrzeugsteuer in zahlreichen Kantonen begünstigt.</p><p>Das Bundesamt für Energie (BFE) prüft basierend auf dem vom Nationalrat angenommenen Postulat 19.3000, "Nichtfossilen Verkehrsträgern im öffentlichen Verkehr auf Strassen zum Durchbruch verhelfen", momentan Kosten und Nutzen einer Förderung von Bussen mit alternativen Antrieben. Lastwagen mit Elektroantrieb (inkl. wasserstoffbetriebene) sind heute bereits von der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreit.</p><p>Der Bundesrat erachtet aus diesen Gründen das Anliegen der Motion, ein zusätzliches Programm zu schaffen, als nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, analog bewährten Programmen wie Zielvereinbarung, Abgabebefreiung oder Steuerabzüge für den Strassenverkehr ein ähnliches Programm vorzulegen, mit welchem er einen CO2-neutralen bzw. CO2-armen motorisierten Strassenverkehr fördert. Das Programm soll bei einer Marktdurchdringung dieser Antriebsformen von 15 Prozent für Personenwagen auslaufen und nicht erneuert werden.</p>
    • Anschubprogramm für eine CO2-Reduktion im Strassenverkehr

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