Keine Absatzförderung von Fleisch mit Steuergeldern, auch aus Gründen des Klimaschutzes

ShortId
19.3354
Id
20193354
Updated
28.07.2023 02:47
Language
de
Title
Keine Absatzförderung von Fleisch mit Steuergeldern, auch aus Gründen des Klimaschutzes
AdditionalIndexing
24;55;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Beitrag der Landwirtschaft an die Schweizer Treibhausgasemission ist wesentlich von der Tierhaltung und den Tierbeständen abhängig. Währenddem Massnahmen zur Reduktion der Emissionen im Gebäudebereich und im Verkehrsbereich teilweise beschlossen wurden oder zumindest diskutiert werden, wird der Bereich der Landwirtschaft und der Nahrungsmittel weitgehend ausgeblendet, obwohl er auch einen relevanten Beitrag an die Treibhausgasemissionen leistet.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es dringend nötig, zumindest die Absatzförderung von Fleisch aus Schweizer Steuergeldern zu hinterfragen. Dies umso mehr, als von übermässigem Fleischkonsum auch aus gesundheitlicher Sicht abgeraten wird und unsere Fleischproduktion grossteils von Futtermittelimporten abhängig ist. Die Produktion dieser Futtermittel tragen ihrerseits ebenfalls zur Treibhausbelastung bei.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat sich bereits anlässlich der Interpellation Jans 15.3316, "Staatliche Fleischwerbung im Widerspruch zum Ressourcenschutz", sowie der Frage Glättli 15.5058, "Hinterfragen der Absatzförderung für Schweizer Fleisch auf Bundeskosten", ausführlich zum selben Anliegen geäussert. Er hat dargelegt, dass die landwirtschaftliche Absatzförderung die Schaffung von Präferenzen für Landwirtschaftsprodukte schweizerischer Herkunft bezweckt und nicht die quantitative Steigerung des Fleischkonsums. Weiter hat er erklärt, dass bei der Umsetzung der Massnahme die Empfehlungen der Eidgenössischen Ernährungskommission beachtet werden. Im Umsetzungsprogramm zur Landwirtschaftlichen Absatzförderung 2019-2021 des Bundesamtes für Landwirtschaft, das als Grundlage für die Gesuchsprüfung dient, wurden diese Elemente inzwischen konkretisiert.</p><p>Der Fleischkonsum pro Kopf in der Schweiz ist hoch, aber rückläufig. Der sinkende Fleischkonsum ist im Sinne der von der Schweiz unterzeichneten Klimaziele.</p><p>Auch die parlamentarische Initiative Jans 15.493 forderte, die rechtlichen Grundlagen so zu ändern, dass keine Bundessubventionen für Fleischwerbung mehr eingesetzt werden, und die Kürzung der Absatzförderung des Bundes um den entsprechenden Betrag. Mit einem Stimmenverhältnis von 115 zu 60 wurde der Initiative im Nationalrat keine Folge gegeben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>1. Der Bundesrat soll die rechtlichen Grundlagen so ändern, dass keine Bundessubventionen für Fleischwerbung mehr eingesetzt werden dürfen. </p><p>2. Bereits mit dem nächsten Budget ist die Absatzförderung des Bundes für Fleisch zu streichen und der Gesamtbeitrag entsprechend zu kürzen.</p>
  • Keine Absatzförderung von Fleisch mit Steuergeldern, auch aus Gründen des Klimaschutzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Beitrag der Landwirtschaft an die Schweizer Treibhausgasemission ist wesentlich von der Tierhaltung und den Tierbeständen abhängig. Währenddem Massnahmen zur Reduktion der Emissionen im Gebäudebereich und im Verkehrsbereich teilweise beschlossen wurden oder zumindest diskutiert werden, wird der Bereich der Landwirtschaft und der Nahrungsmittel weitgehend ausgeblendet, obwohl er auch einen relevanten Beitrag an die Treibhausgasemissionen leistet.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es dringend nötig, zumindest die Absatzförderung von Fleisch aus Schweizer Steuergeldern zu hinterfragen. Dies umso mehr, als von übermässigem Fleischkonsum auch aus gesundheitlicher Sicht abgeraten wird und unsere Fleischproduktion grossteils von Futtermittelimporten abhängig ist. Die Produktion dieser Futtermittel tragen ihrerseits ebenfalls zur Treibhausbelastung bei.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat sich bereits anlässlich der Interpellation Jans 15.3316, "Staatliche Fleischwerbung im Widerspruch zum Ressourcenschutz", sowie der Frage Glättli 15.5058, "Hinterfragen der Absatzförderung für Schweizer Fleisch auf Bundeskosten", ausführlich zum selben Anliegen geäussert. Er hat dargelegt, dass die landwirtschaftliche Absatzförderung die Schaffung von Präferenzen für Landwirtschaftsprodukte schweizerischer Herkunft bezweckt und nicht die quantitative Steigerung des Fleischkonsums. Weiter hat er erklärt, dass bei der Umsetzung der Massnahme die Empfehlungen der Eidgenössischen Ernährungskommission beachtet werden. Im Umsetzungsprogramm zur Landwirtschaftlichen Absatzförderung 2019-2021 des Bundesamtes für Landwirtschaft, das als Grundlage für die Gesuchsprüfung dient, wurden diese Elemente inzwischen konkretisiert.</p><p>Der Fleischkonsum pro Kopf in der Schweiz ist hoch, aber rückläufig. Der sinkende Fleischkonsum ist im Sinne der von der Schweiz unterzeichneten Klimaziele.</p><p>Auch die parlamentarische Initiative Jans 15.493 forderte, die rechtlichen Grundlagen so zu ändern, dass keine Bundessubventionen für Fleischwerbung mehr eingesetzt werden, und die Kürzung der Absatzförderung des Bundes um den entsprechenden Betrag. Mit einem Stimmenverhältnis von 115 zu 60 wurde der Initiative im Nationalrat keine Folge gegeben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>1. Der Bundesrat soll die rechtlichen Grundlagen so ändern, dass keine Bundessubventionen für Fleischwerbung mehr eingesetzt werden dürfen. </p><p>2. Bereits mit dem nächsten Budget ist die Absatzförderung des Bundes für Fleisch zu streichen und der Gesamtbeitrag entsprechend zu kürzen.</p>
    • Keine Absatzförderung von Fleisch mit Steuergeldern, auch aus Gründen des Klimaschutzes

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