Steuerbefreiung von biogenen Treibstoffen und Biogas verlängern

ShortId
19.3357
Id
20193357
Updated
28.07.2023 02:46
Language
de
Title
Steuerbefreiung von biogenen Treibstoffen und Biogas verlängern
AdditionalIndexing
66;2446;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem neuen CO2-Gesetz, mit dem gemäss Bundesrat in Anlehnung an die EU massenbilanzierte Gemische zugelassen werden und die Ersatzleistung von 160 auf 320 Franken pro nichtkompensierte Tonne CO2 verdoppelt wird, wird die Steuerbefreiung von biogenen Treibstoffen womöglich nicht mehr nötig sein.</p><p>Da das neue CO2-Gesetz erst nach Ablauf der Befristung der Steuerbefreiung in Kraft treten wird, wäre eine Verlängerung hilfreich - dies, um zu verhindern, dass biogene Treibstoffe und Biogas an Attraktivität verlieren und die grossen Erdölfirmen das Interesse an deren Vertrieb verlieren.</p>
  • <p>Die Schweiz fördert zurzeit biogene Treibstoffe (z. B. Biodiesel, Bioethanol oder Biogas) über Steuererleichterungen, sofern ökologische und soziale Anforderungen erfüllt sind. Gemäss geltendem Mineralölsteuergesetz (MinöStG; SR 641.61) sind diese Steuererleichterungen bis zum 30. Juni 2020 befristet.</p><p>Der Bundesrat hat in der Botschaft zur Totalrevision des CO2-Gesetzes (<a href="https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2018/247.pdf">BBl 2018 247</a>) die klimapolitische Bedeutung der biogenen Treibstoffe thematisiert und anstelle der Weiterführung der Steuererleichterung eine Erweiterung der Kompensationspflicht für die Importeure fossiler Treibstoffe vorgeschlagen. Bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten der Totalrevision des CO2-Gesetzes per 2021 wird es zu einer Regulierungslücke kommen. Der Bundesrat ist sich dessen bewusst, sieht jedoch keinen Anlass, dem Parlament eine Verlängerung der Steuererleichterungen bis Ende 2020 zu beantragen. Das Parlament könnte eine entsprechende Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des CO2-Gesetzes jedoch selbstständig beschliessen, indem beispielsweise die parlamentarische Initiative Burkart 17.405, "Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe", angepasst wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Parlament hat 2007 entschieden, die Steuerbefreiung von biogenen Treibstoffen bis zum 30. Juni 2020 zu befristen.</p><p>Ist der Bundesrat, angesichts der Tatsache, dass das neue CO2-Gesetz Ende Juni 2020 noch nicht in Kraft sein wird, bereit, dem Parlament eine dringliche befristete Massnahme vorzulegen, die eine Verlängerung der Steuerbefreiung bis zum Inkrafttreten des neuen CO2-Gesetzes ermöglicht?</p>
  • Steuerbefreiung von biogenen Treibstoffen und Biogas verlängern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem neuen CO2-Gesetz, mit dem gemäss Bundesrat in Anlehnung an die EU massenbilanzierte Gemische zugelassen werden und die Ersatzleistung von 160 auf 320 Franken pro nichtkompensierte Tonne CO2 verdoppelt wird, wird die Steuerbefreiung von biogenen Treibstoffen womöglich nicht mehr nötig sein.</p><p>Da das neue CO2-Gesetz erst nach Ablauf der Befristung der Steuerbefreiung in Kraft treten wird, wäre eine Verlängerung hilfreich - dies, um zu verhindern, dass biogene Treibstoffe und Biogas an Attraktivität verlieren und die grossen Erdölfirmen das Interesse an deren Vertrieb verlieren.</p>
    • <p>Die Schweiz fördert zurzeit biogene Treibstoffe (z. B. Biodiesel, Bioethanol oder Biogas) über Steuererleichterungen, sofern ökologische und soziale Anforderungen erfüllt sind. Gemäss geltendem Mineralölsteuergesetz (MinöStG; SR 641.61) sind diese Steuererleichterungen bis zum 30. Juni 2020 befristet.</p><p>Der Bundesrat hat in der Botschaft zur Totalrevision des CO2-Gesetzes (<a href="https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2018/247.pdf">BBl 2018 247</a>) die klimapolitische Bedeutung der biogenen Treibstoffe thematisiert und anstelle der Weiterführung der Steuererleichterung eine Erweiterung der Kompensationspflicht für die Importeure fossiler Treibstoffe vorgeschlagen. Bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten der Totalrevision des CO2-Gesetzes per 2021 wird es zu einer Regulierungslücke kommen. Der Bundesrat ist sich dessen bewusst, sieht jedoch keinen Anlass, dem Parlament eine Verlängerung der Steuererleichterungen bis Ende 2020 zu beantragen. Das Parlament könnte eine entsprechende Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des CO2-Gesetzes jedoch selbstständig beschliessen, indem beispielsweise die parlamentarische Initiative Burkart 17.405, "Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe", angepasst wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Parlament hat 2007 entschieden, die Steuerbefreiung von biogenen Treibstoffen bis zum 30. Juni 2020 zu befristen.</p><p>Ist der Bundesrat, angesichts der Tatsache, dass das neue CO2-Gesetz Ende Juni 2020 noch nicht in Kraft sein wird, bereit, dem Parlament eine dringliche befristete Massnahme vorzulegen, die eine Verlängerung der Steuerbefreiung bis zum Inkrafttreten des neuen CO2-Gesetzes ermöglicht?</p>
    • Steuerbefreiung von biogenen Treibstoffen und Biogas verlängern

Back to List