Prüfung von Massnahmen gegen "Schaufensterpreise"

ShortId
19.3362
Id
20193362
Updated
28.07.2023 02:45
Language
de
Title
Prüfung von Massnahmen gegen "Schaufensterpreise"
AdditionalIndexing
2841;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie Medien kürzlich berichteten, machen Pharmaunternehmen insbesondere im Onkologie-Bereich gigantische Gewinne: Beim Krebsmittel Herceptin entfallen dabei nur 15 Prozent des Preises auf die Entwicklungs- und Produktionskosten, d. h., 85 Prozent bleiben beim Unternehmen für Marketing und als Profit. Solche Gewinnmargen sind exzessiv, beuten das öffentliche Gesundheitssystem aus und sind nur möglich, weil es an Transparenz bei der Preisfestsetzung fehlt: Forschungs- und Entwicklungskosten werden in der Verhandlung mit dem BAG nicht offengelegt. Stattdessen werden "Schaufensterpreise" angewandt, um Preise künstlich hoch zu halten und damit im Ausland hohe Preise zu rechtfertigen. Danach werden Rückvergütungen respektive Rabatte ausgehandelt. Die Verhandlungsmacht liegt dabei bei den Pharmafirmen, denn sie gewähren ja die "Rabatte", besonders wenn es sich um Präparate wie Perjeta handelt, bei denen ein Unternehmen marktbeherrschend ist.</p><p>Auf Anfrage der GPK-S sagte der Bundesrat 2014, er sei sich "der Problematik bezüglich der Festsetzung von Rückvergütungen in der Limitierung eines Arzneimittels bewusst". Er betonte den hohen administrativen Aufwand für die Versicherer und gab zu, dass Rückvergütungen "zu einer gewissen Intransparenz" führen. Dennoch werden solche Modelle immer öfter angewandt. Das Versteckspiel mit Schaufensterpreisen geschieht auf Kosten der Allgemeinheit und zugunsten der Pharmafirmen.</p><p>Die Schweiz muss handeln und nur noch Nettopreise zulassen. Das ist ein erster konkreter Schritt für mehr Transparenz in den Preisverhandlungen und ein gesundheitspolitisches Signal, das zudem kostenneutral ist: Die realen Nettopreise sind heute gleich hoch wie die Bruttopreise minus gewährte Rabatte. Künftige Preise dürften durch eine solche Transparenz jedoch positiv beeinflusst werden.</p>
  • <p>Die Schweiz ist bezüglich der effektiv vergüteten Preise von Arzneimitteln transparent. Die Preise werden in der Spezialitätenliste (SL) publiziert und werden von der obligatorischen Krankenversicherung im festgelegten Umfang vergütet.</p><p>Damit die Wirtschaftlichkeit und Versorgung gewährleistet bleibt, sind aber auch in der Schweiz für hochpreisige Arzneimittel vermehrt Preismodelle mit Rückvergütungen an die Krankenversicherer oder Volumengrenzen pro Behandlung erforderlich. Ohne Preismodelle müssten entweder viel zu hohe Preise vergütet werden, oder hochpreisige Arzneimittel könnten nicht zu wirtschaftlichen Preisen in die SL aufgenommen werden und ständen der Bevölkerung somit nicht zur Verfügung. International tätige Pharmaunternehmen akzeptieren es in der Tat nicht, dass für ihre Arzneimittel in der Schweiz ein viel niedrigerer Preis als im Ausland festgelegt und publiziert wird. Preismodelle werden bisher nur in begründeten Ausnahmefällen umgesetzt und werden bis anhin in der SL transparent ausgewiesen.</p><p>Im Ausland unterliegen hingegen die effektiv vergüteten Preise von hochpreisigen Arzneimitteln hoher Geheimhaltung. Die Umsetzung von Preismodellen mit Rabatten auf dem offiziell publizierten Preis ist weit verbreitet. Der Bundesrat sieht daher einerseits den Bedarf höherer Transparenz bei der Preisfestsetzung von Arzneimitteln auf internationaler Ebene und setzt sich sowohl in internationalen Gremien (WHO, OECD) wie auch in bilateralen Gesprächen dafür ein. Solange aber andererseits im Ausland weiterhin Preismodelle mit hohen Rabatten auf dem offiziell publizierten Preis bestehen, dürfte die Transparenz von Preismodellen in der Schweiz noch vermehrt dazu führen, dass hochpreisige Arzneimittel nicht oder nur mit grosser Verzögerung in die SL aufgenommen werden können. Um den Zugang zu gewähren, müssen Preismodelle in Zukunft analog zum Ausland auch vertraulich umgesetzt werden.</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Preisforderungen der Pharmaindustrie vermehrt dazu führen, dass sehr hohe zusätzliche Kosten für die steuer- und prämienfinanzierten Sozialversicherungssysteme entstehen. Auch im Bereich der Arzneimittel ist das Kostenwachstum hoch. Im Rahmen des vom Bundesrat im März 2018 beschlossenen Kostendämpfungsprogramms werden deshalb derzeit auch für diesen Bereich verschiedene Massnahmen geprüft.</p><p>Da der Bundesrat den Einsatz von Preismodellen in der Schweiz als wichtige Massnahme zur Sicherstellung des Zugangs zu und der Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln erachtet, wird unter anderem erwogen, die rechtlichen Grundlagen für Preismodelle zu konkretisieren und zu festigen. Der Einsatz von Preismodellen soll jedoch auch in Zukunft in der Schweiz nur zurückhaltend erfolgen. Die Gesetzesvorlage soll dem Parlament voraussichtlich im Jahr 2020 unterbreitet und erläutert werden. Deshalb möchte der Bundesrat derzeit davon absehen, den geforderten Bericht zu verfassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die Auswirkungen der Festsetzung von "Schaufensterpreisen" zu untersuchen sowie Möglichkeiten vorzuschlagen und allfällige Gesetzesanpassungen zu prüfen, um Schaufensterpreise zu verhindern.</p>
  • Prüfung von Massnahmen gegen "Schaufensterpreise"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie Medien kürzlich berichteten, machen Pharmaunternehmen insbesondere im Onkologie-Bereich gigantische Gewinne: Beim Krebsmittel Herceptin entfallen dabei nur 15 Prozent des Preises auf die Entwicklungs- und Produktionskosten, d. h., 85 Prozent bleiben beim Unternehmen für Marketing und als Profit. Solche Gewinnmargen sind exzessiv, beuten das öffentliche Gesundheitssystem aus und sind nur möglich, weil es an Transparenz bei der Preisfestsetzung fehlt: Forschungs- und Entwicklungskosten werden in der Verhandlung mit dem BAG nicht offengelegt. Stattdessen werden "Schaufensterpreise" angewandt, um Preise künstlich hoch zu halten und damit im Ausland hohe Preise zu rechtfertigen. Danach werden Rückvergütungen respektive Rabatte ausgehandelt. Die Verhandlungsmacht liegt dabei bei den Pharmafirmen, denn sie gewähren ja die "Rabatte", besonders wenn es sich um Präparate wie Perjeta handelt, bei denen ein Unternehmen marktbeherrschend ist.</p><p>Auf Anfrage der GPK-S sagte der Bundesrat 2014, er sei sich "der Problematik bezüglich der Festsetzung von Rückvergütungen in der Limitierung eines Arzneimittels bewusst". Er betonte den hohen administrativen Aufwand für die Versicherer und gab zu, dass Rückvergütungen "zu einer gewissen Intransparenz" führen. Dennoch werden solche Modelle immer öfter angewandt. Das Versteckspiel mit Schaufensterpreisen geschieht auf Kosten der Allgemeinheit und zugunsten der Pharmafirmen.</p><p>Die Schweiz muss handeln und nur noch Nettopreise zulassen. Das ist ein erster konkreter Schritt für mehr Transparenz in den Preisverhandlungen und ein gesundheitspolitisches Signal, das zudem kostenneutral ist: Die realen Nettopreise sind heute gleich hoch wie die Bruttopreise minus gewährte Rabatte. Künftige Preise dürften durch eine solche Transparenz jedoch positiv beeinflusst werden.</p>
    • <p>Die Schweiz ist bezüglich der effektiv vergüteten Preise von Arzneimitteln transparent. Die Preise werden in der Spezialitätenliste (SL) publiziert und werden von der obligatorischen Krankenversicherung im festgelegten Umfang vergütet.</p><p>Damit die Wirtschaftlichkeit und Versorgung gewährleistet bleibt, sind aber auch in der Schweiz für hochpreisige Arzneimittel vermehrt Preismodelle mit Rückvergütungen an die Krankenversicherer oder Volumengrenzen pro Behandlung erforderlich. Ohne Preismodelle müssten entweder viel zu hohe Preise vergütet werden, oder hochpreisige Arzneimittel könnten nicht zu wirtschaftlichen Preisen in die SL aufgenommen werden und ständen der Bevölkerung somit nicht zur Verfügung. International tätige Pharmaunternehmen akzeptieren es in der Tat nicht, dass für ihre Arzneimittel in der Schweiz ein viel niedrigerer Preis als im Ausland festgelegt und publiziert wird. Preismodelle werden bisher nur in begründeten Ausnahmefällen umgesetzt und werden bis anhin in der SL transparent ausgewiesen.</p><p>Im Ausland unterliegen hingegen die effektiv vergüteten Preise von hochpreisigen Arzneimitteln hoher Geheimhaltung. Die Umsetzung von Preismodellen mit Rabatten auf dem offiziell publizierten Preis ist weit verbreitet. Der Bundesrat sieht daher einerseits den Bedarf höherer Transparenz bei der Preisfestsetzung von Arzneimitteln auf internationaler Ebene und setzt sich sowohl in internationalen Gremien (WHO, OECD) wie auch in bilateralen Gesprächen dafür ein. Solange aber andererseits im Ausland weiterhin Preismodelle mit hohen Rabatten auf dem offiziell publizierten Preis bestehen, dürfte die Transparenz von Preismodellen in der Schweiz noch vermehrt dazu führen, dass hochpreisige Arzneimittel nicht oder nur mit grosser Verzögerung in die SL aufgenommen werden können. Um den Zugang zu gewähren, müssen Preismodelle in Zukunft analog zum Ausland auch vertraulich umgesetzt werden.</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Preisforderungen der Pharmaindustrie vermehrt dazu führen, dass sehr hohe zusätzliche Kosten für die steuer- und prämienfinanzierten Sozialversicherungssysteme entstehen. Auch im Bereich der Arzneimittel ist das Kostenwachstum hoch. Im Rahmen des vom Bundesrat im März 2018 beschlossenen Kostendämpfungsprogramms werden deshalb derzeit auch für diesen Bereich verschiedene Massnahmen geprüft.</p><p>Da der Bundesrat den Einsatz von Preismodellen in der Schweiz als wichtige Massnahme zur Sicherstellung des Zugangs zu und der Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln erachtet, wird unter anderem erwogen, die rechtlichen Grundlagen für Preismodelle zu konkretisieren und zu festigen. Der Einsatz von Preismodellen soll jedoch auch in Zukunft in der Schweiz nur zurückhaltend erfolgen. Die Gesetzesvorlage soll dem Parlament voraussichtlich im Jahr 2020 unterbreitet und erläutert werden. Deshalb möchte der Bundesrat derzeit davon absehen, den geforderten Bericht zu verfassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die Auswirkungen der Festsetzung von "Schaufensterpreisen" zu untersuchen sowie Möglichkeiten vorzuschlagen und allfällige Gesetzesanpassungen zu prüfen, um Schaufensterpreise zu verhindern.</p>
    • Prüfung von Massnahmen gegen "Schaufensterpreise"

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