Licht in die Blackbox der Steuerrabatte und ihre Auswirkungen

ShortId
19.3367
Id
20193367
Updated
28.07.2023 02:42
Language
de
Title
Licht in die Blackbox der Steuerrabatte und ihre Auswirkungen
AdditionalIndexing
24;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In einem Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung von 2011 (Kurzfassung der Studie von 2010) werden alle damals bestehenden rund 100 Steuervergünstigungen des Bundes aufgelistet und die Steuerausfälle auf insgesamt 25 Milliarden Franken geschätzt. Seither sind weitere Steuervergünstigungen dazugekommen. Es gab verschiedenste parlamentarische Vorstösse und Gesetzesvorlagen zu neuen oder erhöhten Steuerabzügen (Ausnahme Fabi: Beschränkung des Fahrkostenabzuges), so auch in der Frühjahrssession 2019. Der Ständerat erhöhte den Abzug für die Krankenkassenprämien, der Nationalrat jenen für Kinderfremdbetreuung und den Kinderabzug. Gemäss Angaben der Steuerverwaltung führt dies zu weiteren Steuersubventionen von rund 800 Millionen Franken. Eine aktuelle Übersicht über die Steuersubventionen und deren Kosten fehlt, ist aber für einen fairen Einsatz der finanziellen Mittel unerlässlich. Dazu hält die bereits erwähnte Studie von 2011 in ihrer Würdigung (S. 111) fest: "Der Subventionsbericht 2008 des Bundesrates kommt zum Schluss, dass ausgabenseitige Subventionen den Steuervergünstigungen vorzuziehen seien, da Steuervergünstigungen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzen, intransparent und kaum steuerbar sind und die damit verbundenen Einnahmenausfälle nur schwer quantifiziert werden können. Die wenigen vorhandenen Evaluationsergebnisse zeigen, dass Steuervergünstigungen, die ein bestimmtes Verhalten der Steuerpflichtigen fördern sollen, erhebliche Mitnahmeeffekte aufweisen, d. h. dass Tatbestände gefördert werden, die auch ohne steuerliche Förderung unternommen würden. Darüber hinaus begünstigen Steuervergünstigungen aufgrund des progressiven Steuersystems in der Regel Personen mit höheren Einkommen stärker als Personen mit tieferen Einkommen. Die verteilungspolitische Treffsicherheit von Steuervergünstigungen ist also bei der progressiven Einkommensteuer in der Regel schwach ausgeprägt."</p>
  • <p>Der Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung von 2011 listete erstmals die bestehenden Steuervergünstigungen auf Bundesebene auf. Seither sind neue Steuervergünstigungen hinzugekommen, jedoch keine abgeschafft worden. Lediglich beim Fahrkostenabzug wurde eine Beschränkung eingeführt. Bei vielen Steuervergünstigungen ist eine Quantifizierung mangels Verfügbarkeit von Daten nicht möglich. Zudem sind Schätzungen zu einzelnen Steuervergünstigungen mit Vorsicht zu interpretieren: Erstens sind diese Schätzungen statischer Natur, berücksichtigen also keine Verhaltensreaktionen. Zweitens werden die Steuervergünstigungen isoliert und nicht in ihrem Zusammenspiel betrachtet, was im Zusammenhang mit einem progressiven Tarif Schätzprobleme aufwirft. Schliesslich ist festzuhalten, dass Schätzungen zu den finanziellen Auswirkungen für die Kantone, wenn überhaupt, nur für die Kantonsanteile an Bundessteuern möglich sind.</p><p>Wie bereits in früheren Stellungnahmen festgehalten (letztmals in der Antwort des Bundesrates vom 9. Mai 2018 auf die Anfrage Badran Jacqueline 18.1009), steht für den Bundesrat eine flächendeckende Einzelbeurteilung aller Steuervergünstigungen nicht im Vordergrund. Priorität hat die Untersuchung der Effizienz und Effektivität von neu vorgeschlagenen Steuervergünstigungen, damit die Politik in Kenntnis der zu erwartenden Auswirkungen über die Vorschläge entscheiden kann. Bestehende Steuervergünstigungen sollen im Zusammenhang mit konkreten steuerpolitischen Reformdiskussionen untersucht werden (vgl. die Antwort des Bundesrates auf die parlamentarischen Vorstösse 11.3017, 11.3123, 11.3214 und 11.3215).</p><p>Im Bereich der direkten Bundessteuer arbeitet die Eidgenössische Steuerverwaltung an einer Verbesserung der Datenlage. Gestützt auf die verbesserte Datenlage wird die Eidgenössische Steuerverwaltung in der Lage sein, zuverlässigere Schätzungen zu den Steuervergünstigungen zu erstellen. Bis zum Vorliegen verlässlicher Daten wird auf eine Aktualisierung verzichtet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht eine Aufstellung über alle Steuerabzüge bzw. Steuervergünstigungen des Bundes ab 2011 aufzuführen und die Steuerausfälle beim Bund und bei den Kantonen zu beziffern. Im Bericht soll zudem aufgezeigt werden, wie der Bund künftig die Auswirkungen dieser Steuervergünstigungen evaluiert und darüber Bericht erstattet.</p>
  • Licht in die Blackbox der Steuerrabatte und ihre Auswirkungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In einem Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung von 2011 (Kurzfassung der Studie von 2010) werden alle damals bestehenden rund 100 Steuervergünstigungen des Bundes aufgelistet und die Steuerausfälle auf insgesamt 25 Milliarden Franken geschätzt. Seither sind weitere Steuervergünstigungen dazugekommen. Es gab verschiedenste parlamentarische Vorstösse und Gesetzesvorlagen zu neuen oder erhöhten Steuerabzügen (Ausnahme Fabi: Beschränkung des Fahrkostenabzuges), so auch in der Frühjahrssession 2019. Der Ständerat erhöhte den Abzug für die Krankenkassenprämien, der Nationalrat jenen für Kinderfremdbetreuung und den Kinderabzug. Gemäss Angaben der Steuerverwaltung führt dies zu weiteren Steuersubventionen von rund 800 Millionen Franken. Eine aktuelle Übersicht über die Steuersubventionen und deren Kosten fehlt, ist aber für einen fairen Einsatz der finanziellen Mittel unerlässlich. Dazu hält die bereits erwähnte Studie von 2011 in ihrer Würdigung (S. 111) fest: "Der Subventionsbericht 2008 des Bundesrates kommt zum Schluss, dass ausgabenseitige Subventionen den Steuervergünstigungen vorzuziehen seien, da Steuervergünstigungen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzen, intransparent und kaum steuerbar sind und die damit verbundenen Einnahmenausfälle nur schwer quantifiziert werden können. Die wenigen vorhandenen Evaluationsergebnisse zeigen, dass Steuervergünstigungen, die ein bestimmtes Verhalten der Steuerpflichtigen fördern sollen, erhebliche Mitnahmeeffekte aufweisen, d. h. dass Tatbestände gefördert werden, die auch ohne steuerliche Förderung unternommen würden. Darüber hinaus begünstigen Steuervergünstigungen aufgrund des progressiven Steuersystems in der Regel Personen mit höheren Einkommen stärker als Personen mit tieferen Einkommen. Die verteilungspolitische Treffsicherheit von Steuervergünstigungen ist also bei der progressiven Einkommensteuer in der Regel schwach ausgeprägt."</p>
    • <p>Der Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung von 2011 listete erstmals die bestehenden Steuervergünstigungen auf Bundesebene auf. Seither sind neue Steuervergünstigungen hinzugekommen, jedoch keine abgeschafft worden. Lediglich beim Fahrkostenabzug wurde eine Beschränkung eingeführt. Bei vielen Steuervergünstigungen ist eine Quantifizierung mangels Verfügbarkeit von Daten nicht möglich. Zudem sind Schätzungen zu einzelnen Steuervergünstigungen mit Vorsicht zu interpretieren: Erstens sind diese Schätzungen statischer Natur, berücksichtigen also keine Verhaltensreaktionen. Zweitens werden die Steuervergünstigungen isoliert und nicht in ihrem Zusammenspiel betrachtet, was im Zusammenhang mit einem progressiven Tarif Schätzprobleme aufwirft. Schliesslich ist festzuhalten, dass Schätzungen zu den finanziellen Auswirkungen für die Kantone, wenn überhaupt, nur für die Kantonsanteile an Bundessteuern möglich sind.</p><p>Wie bereits in früheren Stellungnahmen festgehalten (letztmals in der Antwort des Bundesrates vom 9. Mai 2018 auf die Anfrage Badran Jacqueline 18.1009), steht für den Bundesrat eine flächendeckende Einzelbeurteilung aller Steuervergünstigungen nicht im Vordergrund. Priorität hat die Untersuchung der Effizienz und Effektivität von neu vorgeschlagenen Steuervergünstigungen, damit die Politik in Kenntnis der zu erwartenden Auswirkungen über die Vorschläge entscheiden kann. Bestehende Steuervergünstigungen sollen im Zusammenhang mit konkreten steuerpolitischen Reformdiskussionen untersucht werden (vgl. die Antwort des Bundesrates auf die parlamentarischen Vorstösse 11.3017, 11.3123, 11.3214 und 11.3215).</p><p>Im Bereich der direkten Bundessteuer arbeitet die Eidgenössische Steuerverwaltung an einer Verbesserung der Datenlage. Gestützt auf die verbesserte Datenlage wird die Eidgenössische Steuerverwaltung in der Lage sein, zuverlässigere Schätzungen zu den Steuervergünstigungen zu erstellen. Bis zum Vorliegen verlässlicher Daten wird auf eine Aktualisierung verzichtet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht eine Aufstellung über alle Steuerabzüge bzw. Steuervergünstigungen des Bundes ab 2011 aufzuführen und die Steuerausfälle beim Bund und bei den Kantonen zu beziffern. Im Bericht soll zudem aufgezeigt werden, wie der Bund künftig die Auswirkungen dieser Steuervergünstigungen evaluiert und darüber Bericht erstattet.</p>
    • Licht in die Blackbox der Steuerrabatte und ihre Auswirkungen

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