Abzug für Pendler, die fossilfrei unterwegs sind

ShortId
19.3368
Id
20193368
Updated
28.07.2023 02:43
Language
de
Title
Abzug für Pendler, die fossilfrei unterwegs sind
AdditionalIndexing
44;48;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die ständig wachsenden Schäden und Risiken aufgrund des Klimawandels zeigen auf, dass auf allen Ebenen Massnahmen ergriffen werden müssen, um die Erwärmung der Erde zu stoppen. Die Pariser Klima-Beschlüsse, zu deren Umsetzung sich auch die Schweiz verpflichtet hat, können nur dann umgesetzt werden, wenn alle Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz einen Beitrag leisten. Dazu eignet sich auch der Pendlerabzug. Dieser ist so zu gestalten, dass möglichst viele Menschen in der Schweiz für den Arbeitsweg ein Fahrzeug wählen, welches der Vorgabe von netto null CO2-Emissionen entspricht. "Netto null" schliesst auch klimaneutrales Biogas ein.</p>
  • <p>Das Parlament hat mit dem Bundesgesetz über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (Fabi; 12.016) die Beschränkung des Fahrkostenabzugs bei der direkten Bundessteuer für alle Unselbstständigerwerbenden auf 3000 Franken beschlossen. Mit der Beschränkung des Pendlerabzugs wurde die indirekte Subvention der Pendler bereits eingedämmt.</p><p>Die Anpassung des Steuerharmonisierungsgesetzes gibt den Kantonen die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht, bei ihren Einkommenssteuern ihrerseits eine Obergrenze für den Fahrkostenabzug festzulegen. Rund die Hälfte der Kantone hat den Pendlerabzug inzwischen ebenfalls beschränkt, dabei aber teilweise höhere Maximalabzüge als der Bund festgelegt. Einige Kantone kennen noch keine Beschränkung des Fahrkostenabzugs und lassen den vollen Abzug der tatsächlichen Kosten zu.</p><p>Die Forderung, nur Fahrkosten bei netto null CO2-Emissionen zuzulassen, würde zu grossen Abgrenzungsschwierigkeiten und damit zu hohen administrativen Aufwänden führen. Insbesondere würden den kantonalen Veranlagungsbehörden die notwendigen Fachkenntnisse für die energietechnischen Abklärungen fehlen.</p><p>Der Bundesrat hat dem Parlament mit der Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur Revision des CO2-Gesetzes bereits seine Vorschläge für die nächste Etappe der Klimapolitik bis 2030 unterbreitet. Die Ausarbeitung eines Berichtes erübrigt sich daher.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, einen Bericht auszuarbeiten, der mit verschiedenen Varianten aufzeigt, wie künftig ein Pendlerabzug gestaltet werden könnte, der auf der Vorgabe von netto null CO2-Emissionen beruht. Pendlerabzüge sollen nur noch Pendlerinnen und Pendlern gewährt werden, die für den Arbeitsweg ein Fahrzeug mit netto null CO2-Emissionen benützen. Die Umsetzung muss unbürokratisch und einfach verständlich sein. Der klimaschädliche Anreiz muss aus dem Gesetz gestrichen werden.</p><p>Ebenso ist im Bericht aufzuzeigen, wie die Kantone motiviert werden können, im Rahmen der kantonalen Kompetenzen gleiche Vorschriften zu erlassen.</p>
  • Abzug für Pendler, die fossilfrei unterwegs sind
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die ständig wachsenden Schäden und Risiken aufgrund des Klimawandels zeigen auf, dass auf allen Ebenen Massnahmen ergriffen werden müssen, um die Erwärmung der Erde zu stoppen. Die Pariser Klima-Beschlüsse, zu deren Umsetzung sich auch die Schweiz verpflichtet hat, können nur dann umgesetzt werden, wenn alle Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz einen Beitrag leisten. Dazu eignet sich auch der Pendlerabzug. Dieser ist so zu gestalten, dass möglichst viele Menschen in der Schweiz für den Arbeitsweg ein Fahrzeug wählen, welches der Vorgabe von netto null CO2-Emissionen entspricht. "Netto null" schliesst auch klimaneutrales Biogas ein.</p>
    • <p>Das Parlament hat mit dem Bundesgesetz über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (Fabi; 12.016) die Beschränkung des Fahrkostenabzugs bei der direkten Bundessteuer für alle Unselbstständigerwerbenden auf 3000 Franken beschlossen. Mit der Beschränkung des Pendlerabzugs wurde die indirekte Subvention der Pendler bereits eingedämmt.</p><p>Die Anpassung des Steuerharmonisierungsgesetzes gibt den Kantonen die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht, bei ihren Einkommenssteuern ihrerseits eine Obergrenze für den Fahrkostenabzug festzulegen. Rund die Hälfte der Kantone hat den Pendlerabzug inzwischen ebenfalls beschränkt, dabei aber teilweise höhere Maximalabzüge als der Bund festgelegt. Einige Kantone kennen noch keine Beschränkung des Fahrkostenabzugs und lassen den vollen Abzug der tatsächlichen Kosten zu.</p><p>Die Forderung, nur Fahrkosten bei netto null CO2-Emissionen zuzulassen, würde zu grossen Abgrenzungsschwierigkeiten und damit zu hohen administrativen Aufwänden führen. Insbesondere würden den kantonalen Veranlagungsbehörden die notwendigen Fachkenntnisse für die energietechnischen Abklärungen fehlen.</p><p>Der Bundesrat hat dem Parlament mit der Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur Revision des CO2-Gesetzes bereits seine Vorschläge für die nächste Etappe der Klimapolitik bis 2030 unterbreitet. Die Ausarbeitung eines Berichtes erübrigt sich daher.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, einen Bericht auszuarbeiten, der mit verschiedenen Varianten aufzeigt, wie künftig ein Pendlerabzug gestaltet werden könnte, der auf der Vorgabe von netto null CO2-Emissionen beruht. Pendlerabzüge sollen nur noch Pendlerinnen und Pendlern gewährt werden, die für den Arbeitsweg ein Fahrzeug mit netto null CO2-Emissionen benützen. Die Umsetzung muss unbürokratisch und einfach verständlich sein. Der klimaschädliche Anreiz muss aus dem Gesetz gestrichen werden.</p><p>Ebenso ist im Bericht aufzuzeigen, wie die Kantone motiviert werden können, im Rahmen der kantonalen Kompetenzen gleiche Vorschriften zu erlassen.</p>
    • Abzug für Pendler, die fossilfrei unterwegs sind

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