Klimaverträglichkeitsprüfung für Finanzmarktprodukte

ShortId
19.3369
Id
20193369
Updated
28.07.2023 02:40
Language
de
Title
Klimaverträglichkeitsprüfung für Finanzmarktprodukte
AdditionalIndexing
24;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das in der Schweiz verwaltete Vermögen beträgt inzwischen 7200 Milliarden Schweizerfranken (Ende 2017). Die insgesamt über den Finanzplatz Schweiz getätigten Investitionen verursachen geschätzte jährliche Treibhausgasemissionen von über 1100 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten - 22-mal die schweizerische Treibhausgasfracht. Die Resultate der ersten Pilottests zur Analyse der Klimaverträglichkeit von Pensionskassen und Versicherungsportfolios durch Bafu und SIF sind ernüchternd. Die heute vorherrschende Investitionslogik in der Schweiz unterstützt die Entwicklung hin zu einer Erwärmung von 4 bis 6 Grad Celsius. Eine Studie des Bafu (2016) zeigt aber, dass sich in Finanzanlagen gebundene Emissionen um 10 bis 90 Prozent verringern liessen. Es sind also heute die technischen und finanzpolitischen Instrumente vorhanden, um sowohl die Emissionswirkung von Finanzprodukten zu erfassen als auch sie zu reduzieren. Es fehlt allerdings an einem Akteur, der gleiche Bedingungen für alle Finanzakteure und -produkte herstellen könnte. Dies soll mit dieser Motion geschaffen werden.</p>
  • <p>Mit der Ratifizierung des Pariser Klimaübereinkommens bekennt sich die Schweiz zum expliziten Ziel, die Finanzflüsse in Einklang mit einer treibhausgasarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung zu bringen. In seiner Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes legt der Bundesrat dar, dass er dieses Ziel in einem ersten Schritt durch freiwillige Massnahmen der Finanzmarktakteure erreichen will.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Jans 18.3974 erläutert, sollten Finanzinstitute aus wirtschaftlichen Erwägungen daran interessiert sein, ihre klimabedingte Risikoexposition zu kennen und einzudämmen. Mit der zunehmenden Sensibilisierung der Kunden steigt ausserdem das mit klimaschädigenden Geschäftsmodellen einhergehende Reputationsrisiko. Eine verbesserte Transparenz über die entsprechenden Finanzprodukte und -dienstleistungen, die zu einer klimaverträglichen Entwicklung beitragen, kann aber helfen, einerseits die Finanzinstitute selbst und andererseits deren Kundinnen und Kunden zu sensibilisieren. Daher wird im Jahr 2020 wiederum ein international koordinierter Klimaverträglichkeitstest initiiert, der auch allen Vermögensverwaltern offensteht. Für den Test vorgesehen sind die folgenden Anlageklassen: globale Aktien-, Unternehmensobligationen- und Kreditportfolien, Schweizer Immobilien- und Hypothekarportfolien. Sollten sich anhand regelmässig durchgeführter Klimaverträglichkeitstests keine Fortschritte zeigen, wird der Bundesrat weitere Massnahmen für klimafreundliches Investieren prüfen. Die praktische Umsetzbarkeit von wirkungsvollen Sanktionsmöglichkeiten ist angesichts des freiwilligen Wegs insbesondere für Finanzdienstleistungen zwar begrenzt. Hingegen kann die Finanzbranche selbst Standesregeln definieren und durchsetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass sämtliche in der Schweiz zugelassenen Finanzprodukte und -dienstleistungen auf ihre Verträglichkeit mit dem 1,5-Grad-Celsius-Ziel des Pariser Klimaabkommens zuerst überprüft und in einem zweiten Schritt überwacht werden. Die entsprechende Behörde soll wirkungsvolle Sanktionsmöglichkeiten aussprechen können.</p>
  • Klimaverträglichkeitsprüfung für Finanzmarktprodukte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das in der Schweiz verwaltete Vermögen beträgt inzwischen 7200 Milliarden Schweizerfranken (Ende 2017). Die insgesamt über den Finanzplatz Schweiz getätigten Investitionen verursachen geschätzte jährliche Treibhausgasemissionen von über 1100 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten - 22-mal die schweizerische Treibhausgasfracht. Die Resultate der ersten Pilottests zur Analyse der Klimaverträglichkeit von Pensionskassen und Versicherungsportfolios durch Bafu und SIF sind ernüchternd. Die heute vorherrschende Investitionslogik in der Schweiz unterstützt die Entwicklung hin zu einer Erwärmung von 4 bis 6 Grad Celsius. Eine Studie des Bafu (2016) zeigt aber, dass sich in Finanzanlagen gebundene Emissionen um 10 bis 90 Prozent verringern liessen. Es sind also heute die technischen und finanzpolitischen Instrumente vorhanden, um sowohl die Emissionswirkung von Finanzprodukten zu erfassen als auch sie zu reduzieren. Es fehlt allerdings an einem Akteur, der gleiche Bedingungen für alle Finanzakteure und -produkte herstellen könnte. Dies soll mit dieser Motion geschaffen werden.</p>
    • <p>Mit der Ratifizierung des Pariser Klimaübereinkommens bekennt sich die Schweiz zum expliziten Ziel, die Finanzflüsse in Einklang mit einer treibhausgasarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung zu bringen. In seiner Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes legt der Bundesrat dar, dass er dieses Ziel in einem ersten Schritt durch freiwillige Massnahmen der Finanzmarktakteure erreichen will.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Jans 18.3974 erläutert, sollten Finanzinstitute aus wirtschaftlichen Erwägungen daran interessiert sein, ihre klimabedingte Risikoexposition zu kennen und einzudämmen. Mit der zunehmenden Sensibilisierung der Kunden steigt ausserdem das mit klimaschädigenden Geschäftsmodellen einhergehende Reputationsrisiko. Eine verbesserte Transparenz über die entsprechenden Finanzprodukte und -dienstleistungen, die zu einer klimaverträglichen Entwicklung beitragen, kann aber helfen, einerseits die Finanzinstitute selbst und andererseits deren Kundinnen und Kunden zu sensibilisieren. Daher wird im Jahr 2020 wiederum ein international koordinierter Klimaverträglichkeitstest initiiert, der auch allen Vermögensverwaltern offensteht. Für den Test vorgesehen sind die folgenden Anlageklassen: globale Aktien-, Unternehmensobligationen- und Kreditportfolien, Schweizer Immobilien- und Hypothekarportfolien. Sollten sich anhand regelmässig durchgeführter Klimaverträglichkeitstests keine Fortschritte zeigen, wird der Bundesrat weitere Massnahmen für klimafreundliches Investieren prüfen. Die praktische Umsetzbarkeit von wirkungsvollen Sanktionsmöglichkeiten ist angesichts des freiwilligen Wegs insbesondere für Finanzdienstleistungen zwar begrenzt. Hingegen kann die Finanzbranche selbst Standesregeln definieren und durchsetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass sämtliche in der Schweiz zugelassenen Finanzprodukte und -dienstleistungen auf ihre Verträglichkeit mit dem 1,5-Grad-Celsius-Ziel des Pariser Klimaabkommens zuerst überprüft und in einem zweiten Schritt überwacht werden. Die entsprechende Behörde soll wirkungsvolle Sanktionsmöglichkeiten aussprechen können.</p>
    • Klimaverträglichkeitsprüfung für Finanzmarktprodukte

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