Klimaverträgliche Anlagen ermöglichen

ShortId
19.3370
Id
20193370
Updated
28.07.2023 02:39
Language
de
Title
Klimaverträgliche Anlagen ermöglichen
AdditionalIndexing
52;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das in der Schweiz verwaltete Vermögen beträgt inzwischen 7200 Milliarden Schweizerfranken (Ende 2017). Die insgesamt über den Finanzplatz Schweiz getätigten Investitionen verursachen geschätzte jährliche Treibhausgasemissionen von über 1100 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten - 22-mal die schweizerische Treibhausgasfracht. Die Resultate der ersten Pilottests zur Analyse der Klimaverträglichkeit von Pensionskassen und Versicherungsportfolios durch Bafu und SIF sind ernüchternd. Die heute vorherrschende Investitionslogik in der Schweiz unterstützt die Entwicklung hin zu einer Erwärmung von 4 bis 6 Grad Celsius. Eine Studie des Bafu (2016) zeigt aber, dass sich in Finanzanlagen gebundene Emissionen um 10 bis 90 Prozent verringern liessen - dies teilweise sogar bei gleichbleibenden oder besseren Renditen. Die Entwicklung hin zu immer mehr nachhaltigen Finanzprodukten zeigt, dass das entsprechende Kundenbedürfnis wächst. Mit der vorliegenden Motion wird den Kundinnen und Kunden die Wahl klimaverträglicher Investitionsprodukte wesentlich erleichtert.</p>
  • <p>Am 15. Juni 2018 hat die Bundesversammlung ein neues Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (Fidleg) angenommen, das Finanzdienstleister in Artikel 12 verpflichtet, sich unter anderem über die Anlageziele von Kundinnen und Kunden zu erkundigen. Im Zuge der diesbezüglichen Diskussion verzichtete das Parlament mit klarer Mehrheit auf explizite Transparenz- oder Informationsbestimmungen betreffend ökologische oder soziale Anlagen. In der EU müssen Klima- und Nachhaltigkeitsziele bei der Kundenberatung zwar implizit berücksichtigt werden, eine systematische Abfrage und ein darauf abgestimmtes Angebot an Produkten erfolgt jedoch kaum. Um diese Rechtsunsicherheit für den Markt zu beheben, will die Europäische Kommission die delegierten Rechtsakte zur Markets in Financial Instruments Directive (Mifid II) sowie zur Insurance Distribution Directive (IDD) anpassen. Der Bundesrat wird die Anstrengungen der EU im Bereich nachhaltige Finanzanlagen analysieren und regelmässig überprüfen, ob in der Schweiz Massnahmen notwendig sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass alle Schweizer Finanzdienstleister die Fragen zur Evaluierung der Risikoprofile von Kunden so anpassen, dass dem Willen der Kunden klimaverträgliche Anlagen (konform mit 1,5-Grad-Celsius-Ziel des Pariser Klimaabkommens) zu tätigen, Rechnung getragen wird.</p>
  • Klimaverträgliche Anlagen ermöglichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das in der Schweiz verwaltete Vermögen beträgt inzwischen 7200 Milliarden Schweizerfranken (Ende 2017). Die insgesamt über den Finanzplatz Schweiz getätigten Investitionen verursachen geschätzte jährliche Treibhausgasemissionen von über 1100 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten - 22-mal die schweizerische Treibhausgasfracht. Die Resultate der ersten Pilottests zur Analyse der Klimaverträglichkeit von Pensionskassen und Versicherungsportfolios durch Bafu und SIF sind ernüchternd. Die heute vorherrschende Investitionslogik in der Schweiz unterstützt die Entwicklung hin zu einer Erwärmung von 4 bis 6 Grad Celsius. Eine Studie des Bafu (2016) zeigt aber, dass sich in Finanzanlagen gebundene Emissionen um 10 bis 90 Prozent verringern liessen - dies teilweise sogar bei gleichbleibenden oder besseren Renditen. Die Entwicklung hin zu immer mehr nachhaltigen Finanzprodukten zeigt, dass das entsprechende Kundenbedürfnis wächst. Mit der vorliegenden Motion wird den Kundinnen und Kunden die Wahl klimaverträglicher Investitionsprodukte wesentlich erleichtert.</p>
    • <p>Am 15. Juni 2018 hat die Bundesversammlung ein neues Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (Fidleg) angenommen, das Finanzdienstleister in Artikel 12 verpflichtet, sich unter anderem über die Anlageziele von Kundinnen und Kunden zu erkundigen. Im Zuge der diesbezüglichen Diskussion verzichtete das Parlament mit klarer Mehrheit auf explizite Transparenz- oder Informationsbestimmungen betreffend ökologische oder soziale Anlagen. In der EU müssen Klima- und Nachhaltigkeitsziele bei der Kundenberatung zwar implizit berücksichtigt werden, eine systematische Abfrage und ein darauf abgestimmtes Angebot an Produkten erfolgt jedoch kaum. Um diese Rechtsunsicherheit für den Markt zu beheben, will die Europäische Kommission die delegierten Rechtsakte zur Markets in Financial Instruments Directive (Mifid II) sowie zur Insurance Distribution Directive (IDD) anpassen. Der Bundesrat wird die Anstrengungen der EU im Bereich nachhaltige Finanzanlagen analysieren und regelmässig überprüfen, ob in der Schweiz Massnahmen notwendig sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass alle Schweizer Finanzdienstleister die Fragen zur Evaluierung der Risikoprofile von Kunden so anpassen, dass dem Willen der Kunden klimaverträgliche Anlagen (konform mit 1,5-Grad-Celsius-Ziel des Pariser Klimaabkommens) zu tätigen, Rechnung getragen wird.</p>
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