Wie viele stark humantoxische Pestizide sind in der Schweiz zugelassen?

ShortId
19.3379
Id
20193379
Updated
28.07.2023 02:54
Language
de
Title
Wie viele stark humantoxische Pestizide sind in der Schweiz zugelassen?
AdditionalIndexing
55;52;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Aktuell sind in der Schweiz ein mutagener Wirkstoff der Kategorie 2, 25 karzinogene Wirkstoffe der Kategorie 2 und 18 reprotoxische Wirkstoffe der Kategorie 2 genehmigt.</p><p>2./3. Alle in der Schweiz genehmigten Wirkstoffe und zugelassenen Produkte werden auf der Internetseite des Bundesamtes für Landwirtschaft im Pflanzenschutzmittelverzeichnis veröffentlicht. In diesem Verzeichnis sind die zugelassenen Produkte mit ihrer verfügten Einstufung ersichtlich. Die Daten zur verfügten Einstufung der Wirkstoffe können im Pflanzenschutzmittelverzeichnis nicht elektronisch abgefragt werden, da das elektronische System eine solche Abfrage nicht vorsieht. Diese Information stellt das Bundesamt für Landwirtschaft auf Anfrage zur Verfügung.</p><p>4. Die Kriterien für die Zulassung von Wirkstoffen sind in Anhang 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) in Anlehnung an die EU festgelegt. Die Bestimmungen zur Zulassung und zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln beruhen gemäss Artikel 1 Absatz 4 PSMV auf dem Vorsorgeprinzip. Wie in der EU können Wirkstoffe der Kategorie 2 genehmigt werden, da auch Produkte mit den obenerwähnten toxikologischen Eigenschaften mit den nötigen Auflagen (Anwendungsvorschriften) sicher angewendet werden können. Die Pflanzenschutzmittel werden somit nur dann für das Inverkehrbringen bewilligt, wenn sie bei vorschriftsgemässer Anwendung keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Zu bemerken ist, dass die Bewilligungen jederzeit überprüft werden können, wenn neue Informationen über die Produktsicherheit vorliegen.</p><p>5. Die Sicherheit ist dank der Anwendungsvorschriften gewährleistet. Der Bundesrat sieht daher keinen Grund, diese Stoffe vom Markt zu nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Verschiedene in der Schweiz zugelassene Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe (Anhang 1 PSMV) sind als mutagene, karzinogene oder reproduktionstoxische Stoffe der Kategorie 2 eingestuft. Die Einstufung in die Kategorie 2 bedeutet, dass ein Stoff "vermutlich" die betreffende Eigenschaft hat. Die Einstufung in die Kategorie 2 erfolgt etwa, wenn sich eine solche Eigenschaft im Tierversuch manifestiert hat.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele der rund 300 zugelassenen Wirkstoffe (Anhang 1 PSMV) sind eingestuft als</p><p>a. mutagener Stoff der Kategorie 2 (GHS-Einstufung H341),</p><p>b. karzinogener Stoff der Kategorie 2 (GHS-Einstufung H351),</p><p>c. reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 2 (GHS-Einstufung H361)?</p><p>2. Falls in der Schweiz solche Substanzen zugelassen sind: Ist der Bundesrat bereit, die Namen dieser Substanzen bzw. die Namen der Produkte, in denen sie eingesetzt werden, auf einer Liste zu publizieren?</p><p>3. Wenn nein, welche Gründe gibt es dafür, dass solche gesellschaftspolitisch relevanten Informationen der Schweizer Bevölkerung vorenthalten werden?</p><p>4. Warum wurden diese Wirkstoffe bislang nicht, gestützt auf das umweltrechtliche Vorsorgeprinzip (Art. 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz, USG; SR 814.01), aus dem Verkehr gezogen?</p><p>5. Bis wann gedenkt der Bundesrat diese Wirkstoffe aus dem Anhang 1 der PSMV zu streichen?</p>
  • Wie viele stark humantoxische Pestizide sind in der Schweiz zugelassen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Aktuell sind in der Schweiz ein mutagener Wirkstoff der Kategorie 2, 25 karzinogene Wirkstoffe der Kategorie 2 und 18 reprotoxische Wirkstoffe der Kategorie 2 genehmigt.</p><p>2./3. Alle in der Schweiz genehmigten Wirkstoffe und zugelassenen Produkte werden auf der Internetseite des Bundesamtes für Landwirtschaft im Pflanzenschutzmittelverzeichnis veröffentlicht. In diesem Verzeichnis sind die zugelassenen Produkte mit ihrer verfügten Einstufung ersichtlich. Die Daten zur verfügten Einstufung der Wirkstoffe können im Pflanzenschutzmittelverzeichnis nicht elektronisch abgefragt werden, da das elektronische System eine solche Abfrage nicht vorsieht. Diese Information stellt das Bundesamt für Landwirtschaft auf Anfrage zur Verfügung.</p><p>4. Die Kriterien für die Zulassung von Wirkstoffen sind in Anhang 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) in Anlehnung an die EU festgelegt. Die Bestimmungen zur Zulassung und zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln beruhen gemäss Artikel 1 Absatz 4 PSMV auf dem Vorsorgeprinzip. Wie in der EU können Wirkstoffe der Kategorie 2 genehmigt werden, da auch Produkte mit den obenerwähnten toxikologischen Eigenschaften mit den nötigen Auflagen (Anwendungsvorschriften) sicher angewendet werden können. Die Pflanzenschutzmittel werden somit nur dann für das Inverkehrbringen bewilligt, wenn sie bei vorschriftsgemässer Anwendung keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Zu bemerken ist, dass die Bewilligungen jederzeit überprüft werden können, wenn neue Informationen über die Produktsicherheit vorliegen.</p><p>5. Die Sicherheit ist dank der Anwendungsvorschriften gewährleistet. Der Bundesrat sieht daher keinen Grund, diese Stoffe vom Markt zu nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Verschiedene in der Schweiz zugelassene Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe (Anhang 1 PSMV) sind als mutagene, karzinogene oder reproduktionstoxische Stoffe der Kategorie 2 eingestuft. Die Einstufung in die Kategorie 2 bedeutet, dass ein Stoff "vermutlich" die betreffende Eigenschaft hat. Die Einstufung in die Kategorie 2 erfolgt etwa, wenn sich eine solche Eigenschaft im Tierversuch manifestiert hat.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele der rund 300 zugelassenen Wirkstoffe (Anhang 1 PSMV) sind eingestuft als</p><p>a. mutagener Stoff der Kategorie 2 (GHS-Einstufung H341),</p><p>b. karzinogener Stoff der Kategorie 2 (GHS-Einstufung H351),</p><p>c. reproduktionstoxischer Stoff der Kategorie 2 (GHS-Einstufung H361)?</p><p>2. Falls in der Schweiz solche Substanzen zugelassen sind: Ist der Bundesrat bereit, die Namen dieser Substanzen bzw. die Namen der Produkte, in denen sie eingesetzt werden, auf einer Liste zu publizieren?</p><p>3. Wenn nein, welche Gründe gibt es dafür, dass solche gesellschaftspolitisch relevanten Informationen der Schweizer Bevölkerung vorenthalten werden?</p><p>4. Warum wurden diese Wirkstoffe bislang nicht, gestützt auf das umweltrechtliche Vorsorgeprinzip (Art. 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz, USG; SR 814.01), aus dem Verkehr gezogen?</p><p>5. Bis wann gedenkt der Bundesrat diese Wirkstoffe aus dem Anhang 1 der PSMV zu streichen?</p>
    • Wie viele stark humantoxische Pestizide sind in der Schweiz zugelassen?

Back to List