Defekte und missbräuchlich umgebaute Dieselfahrzeuge erkennen und kantonale Fahrverbote wegen Feinstaub vermeiden

ShortId
19.3381
Id
20193381
Updated
28.07.2023 02:53
Language
de
Title
Defekte und missbräuchlich umgebaute Dieselfahrzeuge erkennen und kantonale Fahrverbote wegen Feinstaub vermeiden
AdditionalIndexing
48;66;52;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem Obligatorium von Katalysatoren für Benzinautos hat die Schweiz beim Umweltschutz eine Vorreiterrolle gespielt. Dieselfahrzeuge stossen mehr Luftschadstoffe aus als Benziner und verursachen in der Schweiz über 75 Prozent der vorzeitigen Todesfälle durch Autoabgase. Während die Schweiz bei der Luftverunreinigung durch die Industrie besonders gut abschneidet, ist die Luftbelastung des Verkehrs durch Feinstaub und Ozon überdurchschnittlich hoch.</p><p>Ein Dieselpersonenwagen mit defektem Partikelfilter verursacht so viel Feinstaub wie 1000 Fahrzeuge mit funktionierenden Filtern. Ein Teil der defekten Filter ist auf Missbrauch zurückzuführen. Sie lassen sich entfernen und durchlöchern.</p><p>2013 hat der Bundesrat die periodische Abgasüberprüfung für Besitzer von Personenwagen mit angeblich moderner Abgasüberwachung (OBD) abgeschafft. Dieses elektronische Überwachungssystem erkennt defekte Partikelfilter jedoch häufig nicht. Ohne periodische Abgasprüfung hat der Autofahrer deshalb keine Möglichkeit festzustellen, ob sein Partikelfilter funktioniert. Er kann dafür wie für alle Defekte an seinem Fahrzeug zur Verantwortung gezogen werden. Deutschland, die Niederlande und Belgien haben die periodische Abgasüberprüfung deshalb wieder eingeführt.</p><p>Bei zu hoher Feinstaubbelastung müssen die Kantone Fahrverbote erlassen, z. B. Tessin im Januar 2017. Die von Feinstaub verursachten Gesundheitskosten werden auf 3,3 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt (Asthma, Lungenkrebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Alzheimer, Diabetes). Defekte Partikelfilter erkennen und ersetzen ist vergleichsweise günstig und sinnvoller als kantonale Fahrverbote.</p><p>Fahrzeuge, die vor der Filterpflicht in Verkehr gesetzt wurden, müssen nicht nachgerüstet werden.</p>
  • <p>Für den Bundesrat ist die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte zum Schutze der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung ein wichtiges Anliegen. Insbesondere Dieselmotoren mit defekten oder nachträglich manipulierten Partikelfiltern emittieren ein Vielfaches des krebserregenden Russes im Vergleich zu solchen mit korrekt funktionierenden Filtern. Die Überprüfung des Emissionsverhaltens von Fahrzeugen ist Teil der amtlichen periodischen Prüfungspflicht (Art. 33 Abs. 1bis Bst. h der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge, VTS; SR 741.41).</p><p>Die Wiedereinführung einer periodischen Abgaswartung für alle Motorfahrzeuge, also auch für solche mit einem On-Board-Diagnose-System, ist nicht das richtige Mittel, um defekte oder missbräuchlich umgebaute Dieselfahrzeuge zu erkennen und kantonale Feinstaub-Fahrverbote zu vermeiden.</p><p>Der Bundesrat wird sich aber dafür einsetzen, dass die im Rahmen der amtlichen periodischen Nachprüfung anzuwendenden Verfahren zur Überprüfung des Emissionsverhaltens laufend dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden, damit defekte oder nachträglich manipulierte Abgasnachbehandlungssysteme - insbesondere Partikelfilter - zuverlässig erkannt werden können. Der Bundesrat wird zudem prüfen, wie mobile Kontrollen des Emissionsverhaltens von Fahrzeugen umgesetzt werden können analog dem Vorgehen beim Schwerverkehr.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Die bewährte periodische Abgasprüfung (Art. 33 VTS) hat auch Fahrzeuge mit dem elektronischen Abgasüberwachungssystem im Fahrzeug (OBD) einzuschliessen, denn gemäss Messungen des Kantons Zürich sind 10 Prozent der Dieselpersonenwagen mit defektem Partikelfilter unterwegs, ohne dass das OBD-System dies erkennt.</p><p>Insbesondere durch Messung der Partikelzahl bei Dieselpersonenwagen ist sicherzustellen, dass die Nachbehandlung der Abgase durch Katalysatoren und Filter nicht nur bei der Typengenehmigung, sondern während der gesamten Betriebsdauer des Fahrzeugs ordnungsgemäss funktioniert und defekte, ausgebaute und nachträglich manipulierte Abgasreinigungssysteme erkannt werden.</p>
  • Defekte und missbräuchlich umgebaute Dieselfahrzeuge erkennen und kantonale Fahrverbote wegen Feinstaub vermeiden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem Obligatorium von Katalysatoren für Benzinautos hat die Schweiz beim Umweltschutz eine Vorreiterrolle gespielt. Dieselfahrzeuge stossen mehr Luftschadstoffe aus als Benziner und verursachen in der Schweiz über 75 Prozent der vorzeitigen Todesfälle durch Autoabgase. Während die Schweiz bei der Luftverunreinigung durch die Industrie besonders gut abschneidet, ist die Luftbelastung des Verkehrs durch Feinstaub und Ozon überdurchschnittlich hoch.</p><p>Ein Dieselpersonenwagen mit defektem Partikelfilter verursacht so viel Feinstaub wie 1000 Fahrzeuge mit funktionierenden Filtern. Ein Teil der defekten Filter ist auf Missbrauch zurückzuführen. Sie lassen sich entfernen und durchlöchern.</p><p>2013 hat der Bundesrat die periodische Abgasüberprüfung für Besitzer von Personenwagen mit angeblich moderner Abgasüberwachung (OBD) abgeschafft. Dieses elektronische Überwachungssystem erkennt defekte Partikelfilter jedoch häufig nicht. Ohne periodische Abgasprüfung hat der Autofahrer deshalb keine Möglichkeit festzustellen, ob sein Partikelfilter funktioniert. Er kann dafür wie für alle Defekte an seinem Fahrzeug zur Verantwortung gezogen werden. Deutschland, die Niederlande und Belgien haben die periodische Abgasüberprüfung deshalb wieder eingeführt.</p><p>Bei zu hoher Feinstaubbelastung müssen die Kantone Fahrverbote erlassen, z. B. Tessin im Januar 2017. Die von Feinstaub verursachten Gesundheitskosten werden auf 3,3 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt (Asthma, Lungenkrebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Alzheimer, Diabetes). Defekte Partikelfilter erkennen und ersetzen ist vergleichsweise günstig und sinnvoller als kantonale Fahrverbote.</p><p>Fahrzeuge, die vor der Filterpflicht in Verkehr gesetzt wurden, müssen nicht nachgerüstet werden.</p>
    • <p>Für den Bundesrat ist die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte zum Schutze der Umwelt und der Gesundheit der Bevölkerung ein wichtiges Anliegen. Insbesondere Dieselmotoren mit defekten oder nachträglich manipulierten Partikelfiltern emittieren ein Vielfaches des krebserregenden Russes im Vergleich zu solchen mit korrekt funktionierenden Filtern. Die Überprüfung des Emissionsverhaltens von Fahrzeugen ist Teil der amtlichen periodischen Prüfungspflicht (Art. 33 Abs. 1bis Bst. h der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge, VTS; SR 741.41).</p><p>Die Wiedereinführung einer periodischen Abgaswartung für alle Motorfahrzeuge, also auch für solche mit einem On-Board-Diagnose-System, ist nicht das richtige Mittel, um defekte oder missbräuchlich umgebaute Dieselfahrzeuge zu erkennen und kantonale Feinstaub-Fahrverbote zu vermeiden.</p><p>Der Bundesrat wird sich aber dafür einsetzen, dass die im Rahmen der amtlichen periodischen Nachprüfung anzuwendenden Verfahren zur Überprüfung des Emissionsverhaltens laufend dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden, damit defekte oder nachträglich manipulierte Abgasnachbehandlungssysteme - insbesondere Partikelfilter - zuverlässig erkannt werden können. Der Bundesrat wird zudem prüfen, wie mobile Kontrollen des Emissionsverhaltens von Fahrzeugen umgesetzt werden können analog dem Vorgehen beim Schwerverkehr.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Die bewährte periodische Abgasprüfung (Art. 33 VTS) hat auch Fahrzeuge mit dem elektronischen Abgasüberwachungssystem im Fahrzeug (OBD) einzuschliessen, denn gemäss Messungen des Kantons Zürich sind 10 Prozent der Dieselpersonenwagen mit defektem Partikelfilter unterwegs, ohne dass das OBD-System dies erkennt.</p><p>Insbesondere durch Messung der Partikelzahl bei Dieselpersonenwagen ist sicherzustellen, dass die Nachbehandlung der Abgase durch Katalysatoren und Filter nicht nur bei der Typengenehmigung, sondern während der gesamten Betriebsdauer des Fahrzeugs ordnungsgemäss funktioniert und defekte, ausgebaute und nachträglich manipulierte Abgasreinigungssysteme erkannt werden.</p>
    • Defekte und missbräuchlich umgebaute Dieselfahrzeuge erkennen und kantonale Fahrverbote wegen Feinstaub vermeiden

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